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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,947
BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81 (https://dejure.org/1982,947)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - IVb ZR 307/81 (https://dejure.org/1982,947)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - IVb ZR 307/81 (https://dejure.org/1982,947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umzugskosten als erstattungsfähiger Sonderbedarf eines unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehepartners - Bemessung des angemessenen Unterhalts - Definition des Begriffes "Sonderbedarf" - Verhältnis der gewährten Unterhaltsrente zum geltendgemachten Sonderbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1613
    Umzugskosten der unterhaltsberechtigten, geschiedenen Ehefrau als Sonderbedarf

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 224
  • MDR 1983, 213
  • FamRZ 1983, 29
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben …

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81
    Mit den hiernach erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung eines Bedarfs als Sonderbedarf hat sich der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 11. November 1981 (IVb ZR 608/80 = FamRZ 1982, 145 m.N.) auseinandergesetzt.

    Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 11. November 1981 (FamRZ 1982, 145, 147) ausgeführt hat, ist in Fällen des Ehegattenunterhalts jeweils auch zu prüfen, inwieweit der Unterhaltsberechtigte an den Aufwendungen zur Deckung des Sonderbedarfs selbst zu beteiligen ist.

  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 86/80

    Einbeziehung einer Abfindung für eine Witwenrente nach Wiederverheiratung in den …

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81
    Da der Beklagte im Mai 1978, als die Klägerin die Erstattung der Umzugskosten von ihm begehrte, als Folge des Umzugs bereits seit fünf Monaten keinen Unterhalt mehr an sie zu leisten hatte, kommt im vorliegenden Fall der Gesichtspunkt nicht zum Tragen, daß mit der laufenden Unterhaltsrente die Mittel, die für den Lebensbedarf beider Ehegatten zur Verfügung stehen, angemessen unter ihnen aufgeteilt würden und daß deshalb gegebenenfalls auch ein auftretender Sonderbedarf von beiden Ehegatten anteilig zu tragen sei (BGH FamRZ 1982, 147).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 125/60

    Sonderbedarf des nichtehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81
    Die Problematik des Sonderbedarfs im Unterhaltsrecht war seit geraumer Zeit Gegenstand von Erörterungen in Rechtsprechung und Schrifttum, bevor durch das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (Nichtehelichengesetz) vom 19. August 1969 (BGBl I 1243) zum 1. Juli 1970 erstmals eine gesetzliche Regelung über den Sonderbedarf getroffen wurde (…vgl. Brühl/Göppinger/Mutschier a.a.O. Rn. 139;… Odersky a.a.O. § 1613 Anm. 1, 2; Bosch FamRZ 1969, 467, Anm. zu BVerfG FamRZ 1969, 465).
  • OLG Köln, 21.08.1980 - 14 UF 61/80
    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81
    So sind bisher - neben unvorhergesehenen Krankheits-, Operations- und ähnlichen Kosten (…Brühl/Göppinger/Mutschler a.a.O. Rn. 141;… Odersky NehelG 4. Aufl. Art. 1 Nr. 15 § 1613 BGB Anm. II) - als Sonderbedarf im einzeln anerkannt worden: Die Aufwendungen für die Renovierung einer Wohnung (OLG Köln DAVorm 1981, 225), Aufwendungen, die durch die Wahl eines aus Gesundheitsrücksichten oder aus anderen zwingenden Gründen gebotenen teureren Wohnorts verursacht werden (…BGB RGRK/Wüstenberg a.a.O. § 58 EheG Anm. 26) sowie unvorhergesehene Kosten als Folgen eines Stellungs-, Berufs- oder Wohnungswechsels (…Köhler Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rn. 138;… Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 2. Aufl. Rn. 153;… Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch 1. EheRG 1978 § 1585 b Rn. 3) und hierbei auch die erforderlichen Umzugskosten (…Brühl/Göppinger/Mutschler a.a.O. Rn. 141;… Kalthoener/Haase-Becher/Büttner a.a.O.).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04

    Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation

    Letztlich richtet sich die Frage, ob ein Bedarf außergewöhnlich hoch ist, danach, ob und inwieweit dem Berechtigten, wenn der Verpflichtete an sich leistungsfähig ist, bei einer Gesamtbetrachtung zugemutet werden kann, den Bedarf selbst zu bestreiten (…Senatsurteile vom 11. April 2001 aaO, 1605 a.E.; vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 52/82 - FamRZ 1984, 470, 472 unter II 2 b, bb; vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 307/81 - FamRZ 1983, 29, 30 und vom 11. November 1981 - IVb ZR 608/80 - FamRZ 1982, 145, 146 f.).

    Der Senat hält deswegen daran fest, dass unregelmäßig im Sinne des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur der Bedarf ist, der nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war und deswegen bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (…Senatsurteile vom 11. April 2001 aaO;… vom 9. Februar 1994 aaO; vom 6. Oktober 1982 aaO …und vom 11. November 1981 aaO; vgl. auch BT-Drucks. V/2370 S. 42).

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des …

    Nur wenn er nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte, ist der Unterhaltsgläubiger berechtigt, ihn neben der Geldrente geltend zu machen (Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 307/81 - FamRZ 1983, 29, 30).
  • BGH, 11.04.2001 - XII ZR 152/99

    Bemessung des Kindesunterhalts bei hohem Einkommen der Eltern

    Unregelmäßig ist dabei ein Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bedarfsplanung und der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 307/81 - FamRZ 1983, 29, 30).
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