Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezug von Rentenanwartschaften - Anspruch auf nacheheliche Versorgung - Anwartschaften gegenüber der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe - Versorgungsausgleich im Wege des Quasi-Splittings
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 306
- FamRZ 1984, 1214
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80
Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Wie der Senat durch Beschluß vom 27. Juni 1984 (IVb ZB 767/80, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden hat, ist das Beschwerdegericht im Verfahren über den öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht an Anträge des Beschwerdeführers gebunden, sondern es hat unabhängig von etwa gestellten Sachanträgen die jeweils der Gesetzeslage entsprechende Entscheidung zu treffen, soweit nicht im Einzelfall das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegensteht.Einen Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe und der BfA, welcher der Entscheidung unter Einbeziehung sämtlicher Versorgungsanwartschaften beider Ehegatten hätte entgegenstehen können, enthielt die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1984 aaO).
- BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81
Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; …
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Bei der Bewertung der in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anwartschaften beider Parteien aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes hat das Oberlandesgericht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 84, 158 [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81]) zutreffend sowohl auf Seiten des ausgleichspflichtigen Ehemannes als auch auf Seiten der ausgleichsberechtigten Ehefrau jeweils nur die Anwartschaft auf die werthöchste statische Versicherungsrente - nach Dynamisierung - als unverfallbar im Sinne von § 1587a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB behandelt. - BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81
Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Er ist durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts beschwert, weil dieses die Entscheidung des Familiengerichts sowohl hinsichtlich der Höhe des ihm auferlegten Ausgleichsbetrages (84,75 DM anstatt 81, 65 DM) als auch insbesondere hinsichtlich der Form des Ausgleichs (§ 1587 b Abs. 3 statt Abs. 1 BGB) geändert hat (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 85, 180, 193).
- BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91
Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Da die Versorgungsanwartschaften des Ehemannes bei zwei verschiedenen Versorgungsträgern bestehen und beide Anwartschaften in gleicher Weise durch Quasi-Splitting auszugleichen sind, ist der Ausgleichswert von 83 DM, quotiert nach dem Verhältnis der Werte der einerseits bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe und andererseits bei der ZKW bestehenden Anwartschaften, auf die beiden Versorgungsträger zu verteilen (…vgl. MünchKomm/Maier ErgBd Anh. III zu §§ 1587 - 1587p BGB § 1 VAHRG Rdn. 73 f; Maier, Härteregelungen zum Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung § 1 Anm. 5; Hahne/Glockner in FamRZ 1983, 221, 224, Beispiel IV). - BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81
Versorgungsausgleich in Härtefällen
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Diese Neuregelung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahren - und damit auch hier - zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 842/81 = FamRZ 1983, 1003, 1004). - BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 884/80
Bewertung von Anwartschaften aus der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Sie steht in Einklang mit der Auffassung des Senats, der in dem Beschluß vom 22. Juni 1983 (IVb ZB 884/80 = FamRZ 1983, 892) die Volldynamik der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe bejaht hat.
- BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91
Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich
b) Die Quotierungsmethode entspricht bereits der Rechtsprechung des Senats, soweit es sich darum handelt, in welcher Weise mehrere dem analogen Quasisplitting unterliegende Versorgungen zum Ausgleich heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. September 1984 - IVb ZR 927/80 - FamRZ 1984, 1214, 1216 …und vom 5. Dezember 1990 - XII ZB 26/90 - BGHR VAHRG § 1 Abs. 3 Versorgungsträger, mehrere 1 = FamRZ 1991, 314). - OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20
Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten …
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91
Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei …
Das setzt die Einbeziehung sämtlicher von beiden Ehegatten erworbenen Anrechte voraus (BGHZ 92, 5, 10; Senatsbeschluß vom 19. September 1984 - IVb ZB 927/80 FamRZ 1984, 1214, 1215).
- OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
Verfassungsmäßigkeit der bisherüblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten beim …
Im Rahmen dieser einen Ausgleichsform ist bei mehreren beteiligten Versorgungsträgern eine Aufteilung des Höchstbetrages von 321, 84 EUR nach dem Wertverhältnis der Anrechte vorzunehmen (BGH FamRZ 1984, 1214, 1216; 2001, 477, 478). - BGH, 13.12.2000 - XII ZB 52/97
Rechtskräftige Scheidung - Rentenanwartschaften - Anwartschaft auf …
Die Quotierungsmethode entspricht bereits der Rechtsprechung des Senats, soweit es sich darum handelt, in welcher Weise mehrere dem analogen Quasi-Splitting unterliegende Versorgungen zum Ausgleich heranzuziehen sind (Senatsbeschlüsse vom 19. September 1984 - IVb ZR 927/80 - FamRZ 1984, 1214, 1216 …und vom 5. Dezember 1990 - XII ZB 26/90 - BGHR VAHRG § 1 Abs. 3, Versorgungsträger, mehrere 1 = FamRZ 1991, 314) und soweit neben dem durchzuführenden analogen Quasi-Splitting ein grundsätzlich dem schuldrechtlichen Ausgleich unterfallendes Anrecht nach § 3 b VAHRG öffentlich-rechtlich ausgeglichen werden kann (…Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1993 aaO S. 92). - OLG Bamberg, 08.06.1995 - 7 UF 35/95
Anwendung der Quotierungsmethode bei Einbeziehung von Versorgungsanrechten eines …
Da aber der von der Beschwerdeführerin angegriffene Teil der Versorgungsausgleichsregelung des Erstgerichts mit dem nicht angegriffenen Teil untrennbar zusammenhängt und deshalb einer gesonderten Entscheidung nicht zugänglich ist, hat das Beschwerdegericht die angefochtene Versorgungsausgleichsentscheidung in vollem Umfang zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 19.9.1984, FamRZ 84, 1214 ff.).Soweit auf Seiten der Ausgleichsberechtigten darüber hinaus anderweitige, nach Maßgabe der vorstehenden Quotierung auszugleichende Anrechte einzubeziehen sind, kann dies bei sachgerechter Abwägung der Interessen sämtlicher Beteiligter nur im Wege einer verhältnismäßigen Verrechnung auf die sich aus den Anwartschaften beider Parteien bei der Ärzteversorgung allein ergebenden Ausgleichsbeträge erfolgen, weil die teildynamischen und die voll dynamischen Anrechte im Hinblick auf ihre künftige Entwicklung nicht gleichwertig sind (vgl. insbesondere OLG München, Beschluß vom 20.12.1990, Az.: 16 UF 966/90, FamRZ 91, 956 ff. m.w.N., sowie im übrigen BGH in FamRZ 84, 1214 ff., und FamRZ 88, 1254 ff.; OLG Nürnberg, NJW-RR 95, 517 ff.).
- OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 1 UF 133/15
Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nach vorheriger Scheidung in Österreich
Der Erlass einer Teilentscheidung unter mehreren der Saldierung unterliegenden Anrechten der Ehegatten wurde dagegen für unzulässig gehalten (BGH FamRZ 1984, 1214). - OLG Jena, 08.04.2005 - 1 UF 430/02
Höchstbetrag, angleichungsdynamische Anrechte, aktueller Rentenwert (Ost)
Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 1984, 1214) zwar die Quotierungsmethode zu beachten, soweit es sich darum handelt, in welcher Weise mehrere dem analogen Quasisplitting unterliegende Versorgungen zum Ausgleich heranzuziehen sind. - OLG Frankfurt, 02.09.1999 - 2 UF 431/98 Nicht berücksichtigt hat das Amtsgericht aber, daß in Fällen wie dem vorliegenden, daß nämlich der Ausgleichspflichtige in der Ehezeit sowohl eine Versorgungsaussicht aus dem Dienst als Zeitsoldat als auch eine solche aus dem Dienst als Widerrufsbeamter erworben hat, beide Dienstherren im Versorgungsausgleich anteilig (quotenmäßig) heranzuziehen sind (vgl. BGH FamRZ 1987, 921 f und FamRZ 1984, 1214 f).
Nicht berücksichtigt hat das Amtsgericht aber, daß in Fällen wie dem vorliegenden, daß nämlich der Ausgleichspflichtige in der Ehezeit sowohl eine Versorgungsaussicht aus dem Dienst als Zeitsoldat als auch eine solche aus dem Dienst als Widerrufsbeamter erworben hat, beide Dienstherren im Versorgungsausgleich anteilig (quotenmäßig) heranzuziehen sind (vgl. BGH FamRZ 1987, 921 f und FamRZ 1984, 1214 f).
- BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht …
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 19. September 1984 - IVb ZB 927/80 - FamRZ 1984, 1214, 1216). - BGH, 11.03.1987 - IVb ZB 13/85
Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von …
- OLG Stuttgart, 20.06.2005 - 16 UF 97/05
Versorgungsausgleich: Rentenanwartschaften der Arbeitnehmer der Mitglieder der …
- OLG Brandenburg, 23.03.2004 - 9 UF 33/04
Versorgungsausgleich: Behandlung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- BGH, 05.12.1990 - XII ZB 26/90
Annahme einer Härte bei Unterschreitung des Grenzwerts; Ausgleich durch …
- BGH, 25.03.1992 - XII ZB 8/90
Auswahl von Anrechten verschiedener Versorgungsträger bei erweitertem Splitting
- OLG Nürnberg, 07.03.2013 - 7 UF 1743/12
Versorgungsausgleich: Versorgungsanrechte als Zeitsoldat und als Beamter auf …
- OLG Schleswig, 08.10.2003 - 12 UF 12/03
Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege des sog. Quasi-Splittings
- OLG Karlsruhe, 31.01.2024 - 16 UF 185/23
Beschränkung der Beschwerde auf Umgangspflegschaft
- OLG Hamm, 05.12.1980 - 5 UF 370/79
Übertragung der elterlichen Sorge und Regelung des Umganges mit einem Kind; …
- OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83
Bewertung der Anwartschaften beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg - …
- OLG Saarbrücken, 14.07.1997 - 6 UF 10/97
Versorgungsausgleich bei Erwerb von Versorgungsaussichten als Zeitsoldat und …
- OLG Saarbrücken, 08.03.1994 - 6 UF 6/94
Kassenärztlichen Versorgung der Bundesknappschaft
- OLG Nürnberg, 10.03.1988 - 11 UF 3706/87
Versicherungsträger; Versorgungsanwartschaft; Versorgungsausgleich; Vorrangiger …
- OLG Frankfurt, 01.04.1987 - 5 UF 246/85
- OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 UF 81/98
Quotierungsmethode oder Rangfolgenmethode bei Versorgungsausgleich
- OLG Bamberg, 13.11.1997 - 7 UF 5/97
Einbringung der als Beamter auf Zeit in der Ehezeit erworbenen …
- BGH, 01.07.1992 - XII ZB 144/91
Versorgungsausgleich - Herabsetzung des Quasisplittings - Ermittlung des …
- BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 552/81
Ausgleich der landwirtschaftlichen Altersversorgung - Zusatzversorgung des …
- OLG Bremen, 25.02.1985 - 5 UF 171/83
Verfallbarkeit von Anwartschaften aus der Versorgungskasse aufgrund einer …
- OLG Bamberg, 25.09.1996 - 7 UF 245/95
Folgen der Nichtanwendung der Quotierungsmethode durch das Familiengericht beim …
- OLG Saarbrücken, 26.06.1991 - 9 UF 71/91
- OLG Bremen, 25.02.1985 - 5 UF 74/84
- OLG Schleswig, 11.01.1985 - 10 UF 312/79
- OLG Celle, 14.10.1987 - 18 UF 52/87
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