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| OLG Hamm, 12.02.1985 - 2 WF 666/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 622
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 650/80
Versorgungsausgleich - Ehezeitende - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages
Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1985 - 2 WF 666/84
Es kann sich beispielsweise empfehlen, daß der Antragsgegner seinerseits einen Gegenantrag auf Scheidung stellt, um den - frühen - Zeitpunkt des Eheendes iSv § 1384 (Zugewinnausgleich) oder § 1587 Abs. 2 BGB (Versorgungsausgleich) zu erhalten, wenn der Scheidungsantrag nicht mehr verfolgt wird, oder gar zurückgenommen werden soll (vgl. BGH FamRZ 1982, 153 f = BGHF 2, 886). - OLG Stuttgart, 18.09.1984 - 15 WF 326/84
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1985 - 2 WF 666/84
Zwar kommt es auch in Scheidungsverfahren für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich auf die Erfolgsaussichten an; die Erfolgsaussicht in Scheidungsverfahren wird jedoch für den Antragsgegner schon durch die gesetzlich vorgesehene Notwendigkeit der Verfahrensbeteiligung als Verfahrensziel verwirklicht (so jetzt zuletzt OLG Stuttgart NJW 1985, 207).
- OLG Brandenburg, 05.09.1995 - 10 WF 32/95
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antragsgegner im …
Es muß der um Prozeßkostenhilfe nachsuchenden Partei ermöglicht werden, diese Folgesachen beeinflussen zu können, wenn das Familiengericht seiner Amtsermittlungspflicht nachgeht (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1981, 581, 582; OLG Hamm, FamRZ 1985, 622; OLG Bamberg, FamRZ 1987, 500, 501; OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 80 [OLG Düsseldorf 01.09.1989 - 3 WF 196/89] ; OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 5, 6 [OLG Bamberg 02.03.1994 - 2 WF 32/94] ;… Zöller-Philippi, ZPO, 19. Aufl., § 114 Rn 43; § 624 Rn 6).
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