Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.04.1985 - 11 WF 298/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,16104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 725
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77
Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1985 - 11 WF 298/85
Der hier vertretenen Auffassung steht die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB nicht entgegen, wonach Barunterhalt und Naturalunterhalt grundsätzlich gleichwertig sind (BGH FamRZ 1978, 177 = NJW 1978, 753). - OLG Hamburg, 14.11.1983 - 16 WF 77/83
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1985 - 11 WF 298/85
Der für die Bedarfsdeckung ausreichende angemessene Unterhalt wird schwerlich als gering iSv § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO erachtet werden können (ebenso OLG Hamburg FamRZ 1984, 188). - OLG Nürnberg, 15.04.1983 - 11 WF 412/83
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1985 - 11 WF 298/85
An sie zu zahlende Unterhaltsbeträge sind als besondere Belastung iSv § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO von dem Einkommen des Antragstellers vorweg abzuziehen, und die gegebenenfalls festzusetzende Monatsrate ist - falls keine naturalunterhaltsberechtigten Personen vorhanden sind - unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens des Antragstellers aus Spalte 0 (ohne Unterhaltsberechtigte) der Tabelle in Anlage 1 zu § 114 ZPO zu entnehmen (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1983, 632; OLG Bremen FamRZ 1984, 304; OLG Nürnberg FamRZ 1984, 409 [Nr. 239];… Schuster, Prozeßkostenhilfe § 115 ZPO Rdn. 6).
- OLG Koblenz, 02.09.1982 - 11 WF 768/82
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1985 - 11 WF 298/85
Die Landeskasse ist berechtigt, im Wege der Beschwerde die Festsetzung einer Ratenzahlung nach § 120 Abs. 1 ZPO zu verlangen, wenn hiervon die Vorinstanz unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften abgesehen hat (Senat JurBüro 1982, 1738). - OLG Frankfurt, 10.09.1982 - 3 WF 112/82
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1985 - 11 WF 298/85
An sie zu zahlende Unterhaltsbeträge sind als besondere Belastung iSv § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO von dem Einkommen des Antragstellers vorweg abzuziehen, und die gegebenenfalls festzusetzende Monatsrate ist - falls keine naturalunterhaltsberechtigten Personen vorhanden sind - unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens des Antragstellers aus Spalte 0 (ohne Unterhaltsberechtigte) der Tabelle in Anlage 1 zu § 114 ZPO zu entnehmen (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1983, 632; OLG Bremen FamRZ 1984, 304; OLG Nürnberg FamRZ 1984, 409 [Nr. 239];… Schuster, Prozeßkostenhilfe § 115 ZPO Rdn. 6). - OLG Koblenz, 13.05.1983 - 11 WF 111/73
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1985 - 11 WF 298/85
Mit ihrem Hauptantrag, die durch Beschluß vom 20. Januar 1983 ohne Anordnung einer Ratenzahlung bewilligte Prozeßkostenhilfe rückwirkend aufzuheben, weil der Antragstellerin aufgrund des am 15. November 1984 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs über den Anspruch auf Zugewinnausgleich nachträglich 120.000 DM zugeflossen seien, vermag die Landeskasse nicht durchzudringen: Wie der Senat in seinem Beschluß vom 13. Mai 1983 (JurBüro 1983, 1723) näher ausgeführt hat, kann die bewilligte Prozeßkostenhilfe nicht mit der Begründung wieder entzogen werden, daß bei der Prozeßpartei nachträglich eine wesentliche Verbesserung ihrer Einkommens- oder Vermögensverhältnisse eingetreten sei.
- OLG Schleswig, 13.08.1985 - 10 WF 88/85 So wird zum Teil angenommen, daß ein Einkommen dann nicht mehr als gering iSv § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO anzusehen ist, wenn der nach der "Düsseldorfer Tabelle« geschuldete angemessene Barunterhalt gezahlt wird, auch wenn dieser die Freibeträge der Ratenzahlungstabelle nicht erreicht (OLG Hamburg FamRZ 1984, 188; OLG Koblenz FamRZ 1985, 725; so auch OLG Schleswig [4. FamS], Beschluß vom 22. September 1983 - 13 WF 147/83 - n.v.).
- OLG Bamberg, 19.03.1986 - 2 WF 86/86 Dies hat andererseits zur Folge, daß die Tochter Nicole bei der Anwendung der Tabelle zu § 114 ZPO nicht als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist (§ 115 Abs. 1 S. 4 ZPO; Senatsbeschluß vom 19. März 1986 - 2 WF 36/85 - n.v., und ständige Rechtsprechung des Senats; ebenso OLG Koblenz FamRZ 1985, 725;… Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 115 Rdn. 27).
- OLG Bamberg, 14.01.1987 - 2 WF 364/86 Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums haben eine nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse generell für unzulässig gehalten, weil in § 124 ZPO die Möglichkeiten der Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abschließend geregelt worden seien, der Fall der Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei aber gerade nicht in dieser Vorschrift erwähnt wird (vgl. u.a. OLG München MDR 1982, 500; OLG Zweibrücken FamRZ 1985, 88; OLG Koblenz FamRZ 1985, 725; Wax, FamRZ 1985, 10, 16, jeweils mN).
- OLG Bamberg, 12.02.1986 - 2 WF 40/86 Ob hier generell die Anwendung der Tabelle zu § 114 ZPO ausgeschlossen ist, und statt des pauschalierten Wertes der Unterhaltsleistung die tatsächliche Zahlung als besondere Belastung iSd § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO von dem Einkommen der unterhaltspflichtigen Partei vorweg abzuziehen ist, kann dahinstehen (so OLG Koblenz FamRZ 1985, 725); jedenfalls kann nicht (allein) auf die Tabelle abgestellt werden, wenn der gewährte Barunterhalt von den Pauschsätzen in Höhe von 450 DM für die erste, und 275 DM für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erheblich abweicht.
dejure.org
Übersicht OLG Koblenz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.