Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.03.1985 - 5 WF 13/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 827
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1985 - 5 WF 13/85
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu der Behandlung von Verfahren im Hinblick auf die Anwendbarkeit von § 1579 Abs. 2 BGB (grundlegend FamRZ 1983, 569 ff = BGHF 3, 807 mit vollständigen Nachweisen) kann zu der Begründung der Entscheidung nicht herangezogen werden.Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 26. Januar 1983 (FamRZ 1983, 569, 573 = BGHF 3, 807) ausgeführt, im Interesse einer - gerade auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts dringend gebotenen - möglichst zügigen Rechtspflege müsse dem Gericht vorbehalten bleiben, bereits jetzt zu entscheiden, ob im Einzelfall ein besonderer Härtefall vorliegt; gelange das Gericht zu einer Verneinung der Frage, so habe es § 1579 Abs. 2 BGB unverändert anzuwenden, und in der Sache zu entscheiden.
Es könnte davon auszugehen sein, daß der von der Rechtsprechung anerkannte Verwirkungstatbestand der festen sozialen Verbindung zu einem neuen Partner iSd § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB vorliegt (s. BGH FamRZ 1983, 569, 573 = BGHF 3, 807); gleichwohl wird dann der Unterhaltsanspruch, wie das Amtsgericht nicht verkannt hat, wegen § 1579 Abs. 2 BGB nur in besonders gelagerten Härtefällen berührt.
- OLG Dresden, 19.12.2014 - 5 W 1291/14
Zulässigkeit der Aussetzung eines Zivilverfahrens bis zum Abschluss der …
Der Senat sieht mit der überwiegenden Auffassung (vgl. KG, Beschl. v. 27.01.1953, 2 W 3958/52, NJW 1953, 1474; OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.1985, 5 W 13/85, FamRZ 1985, 827; OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.08.2007, 12 W 24/07, BeckRs 2008, 9577; OLG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2012, 3 W 78/12, MDR 2013, 55;… Stadler in Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 149 Rn. 3) die Aussetzung des Prozesskostenhilfeverfahrens grundsätzlich nicht als zulässig an, weil der Aussetzungsgrund regelmäßig der nur summarisch durchzuführenden Prüfung der Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 S. 1 ZPO nicht entgegensteht und auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers trotz Aussetzung des Verfahrens geklärt werden können. - BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91
Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren
Deshalb ist hier nicht darauf einzugehen, ob und ggf unter welchen sonstigen Voraussetzungen Prozeßkostenhilfeverfahren im übrigen ausgesetzt werden dürfen (…vgl dazu: Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 47. Aufl 1989, § 118 RdNr 2;… Schumann in: Stein-Jonas, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl 1984, § 148 RdNr 34; Leipold in: Stein-Jonas, aa0, § 118a RdNr 2; Dippe-Hilgenberg in: Alternativkommentar zur ZPO, 1987, § 118 RdNr 6; OLG Hamm FamRZ 1985, 827; OLG München MdR 1988, 783; Kammergericht NJW 1953, 1474; jeweils mwN).
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