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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 3 WF 125/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3474
OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 3 WF 125/84 (https://dejure.org/1984,3474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1984 - 3 WF 125/84 (https://dejure.org/1984,3474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 3 WF 125/84 (https://dejure.org/1984,3474)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1613

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Vergleich; Vorwarnung; Verzicht; Vertrauensschutz; Rückwirkende Abänderung; Verzug

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Einer rückwirkenden Abänderung der notariellen Urkunde steht auch nicht, wie die Revision meint, ein Vertrauensschutz der Beklagten entgegen (so allerdings OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 1156, 1157 sowie OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 86, 87 im Falle eines gerichtlichen Vergleichs; OLG Bamberg FamRZ 1988, 525, 527 bei einer einstweiligen Anordnung nach § 620 Satz 1 Nr. 4 oder 6 ZPO und FamRZ 1988, 640 bei einer Scheidungsvereinbarung).
  • OLG Schleswig, 05.02.2004 - 11 U 108/02

    Anwaltliche Falschberatung bei Auslegung eines Unterhaltsvergleichs

    Dem haben sich in der Folgezeit auch andere Gerichte insbesondere für den Fall angeschlossen, dass der Unterhaltsschuldner die rückwirkende Abänderung begehren und dann Rückforderung zuviel geleisteten Unterhaltes geltend machen wollte (etwa OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 86, 87).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94

    Darlegungs- und Beweislast für fortbestehenden Unterhaltsanspruch für …

    Diese Auffassung entspricht früherer Rechtsprechung (so z.B. OLG Karlsruhe in FamRZ 1983, 1156, 1157; OLG Düsseldorf - 3. Familiensenat - in FamRZ 1985, 86 und 87 sowie OLG Bamberg in FamRZ 1988, 640 und 641).
  • OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 318/87
    Dieser Auffassung hat sich der 3. Familiensenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1985, 86) für den Fall der rückwirkenden Abänderung des in einem einstweiligen Anordnungsverfahren zustandegekommenen Vergleichs über Kindesunterhalt angeschlossen, und sich hierbei auf die entsprechende Anwendung des § 1613 BGB gestützt.
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