Rechtsprechung
| KG, 05.06.1985 - 3 WF 23 72/85 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 951
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81
Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers
Auszug aus KG, 05.06.1985 - 3 WF 23 72/85
Das war früher streitig (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1982, 411), ist aber heute allgemein anerkannt (vgl. BGH, FamRZ 1983, 355,357, für den Fall nach rechtskräftigem Abschluß des Scheidungsverfahrens; Gießler, FamRZ 1983, 518,519 a. L.). - OLG Zweibrücken, 02.09.1982 - 6 WF 130/82
Auszug aus KG, 05.06.1985 - 3 WF 23 72/85
Das war früher streitig (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1982, 411), ist aber heute allgemein anerkannt (vgl. BGH, FamRZ 1983, 355,357, für den Fall nach rechtskräftigem Abschluß des Scheidungsverfahrens; Gießler, FamRZ 1983, 518,519 a. L.).
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Rechtsprechung
| KG, 05.06.1985 - 3 WF 2372/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 951
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81
Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers
Auszug aus KG, 05.06.1985 - 3 WF 2372/85
Grundsätzlich kann auch der Unterhaltsschuldner mit der Klage verlangen, daß das Nichtbestehen des Anspruchs, dessen sich der Gläubiger berühmt, und dessen Durchsetzung dieser in einem summarischen Verfahren ohne materielle Feststellung erreicht hat, festgestellt werde (BGH FamRZ 1983, 355 = BGHF 3, 866;… weitere Nachweise bei Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 43. Aufl. § 620b Anm. 1 A b) bb).Das war früher streitig (vgl. OLG Hamm FamRZ 1982, 411), ist aber heute allgemein anerkannt (vgl. BGH FamRZ 1983, 355, 357 = BGHF 3, 866 für den Fall nach rechtskräftigem Abschluß des Scheidungsverfahrens; Gießler, FamRZ 1983, 518, 519 a.E. - Anm. zu OLG Hamm FamRZ 1982, 411).
- OLG Zweibrücken, 02.09.1982 - 6 WF 130/82
Auszug aus KG, 05.06.1985 - 3 WF 2372/85
Das war früher streitig (vgl. OLG Hamm FamRZ 1982, 411), ist aber heute allgemein anerkannt (vgl. BGH FamRZ 1983, 355, 357 = BGHF 3, 866 für den Fall nach rechtskräftigem Abschluß des Scheidungsverfahrens; Gießler, FamRZ 1983, 518, 519 a.E. - Anm. zu OLG Hamm FamRZ 1982, 411).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.07.1985 - 12 WF 71/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 951
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81
Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers
Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.1985 - 12 WF 71/85
Wird das Nichtbestehen einer nachehelichen Unterhaltspflicht durch Urteil festgestellt, so liegt hierin eine anderweitige Regelung (vgl. BGH FamRZ 1983, 355 = BGHF 3, 866; 1983, 892, 893 = BGHF 3, 1091).
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