Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 01.09.1986 - 15 UF 297/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 1375, 1376
Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Bewertung einer zum Endvermögen gehörenden Unternehmensbeteiligung; good will; Verkehrswert eines Kommanditanteils; Begriff der Verschwendung iSd § 1375 Abs. 2 Nr. 2 BGB. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1375 Abs. 2 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 1208
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78
Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens
Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.1986 - 15 UF 297/85
Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BGHZ 75, 195 ff = FamRZ 1980, 37 = BGHF 1, 582;… Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. § 1376 Anm. 2) ist auch ein sog. "good will« regelmäßig Bestandteil des Verkehrswertes eines Unternehmens oder einer Beteiligung daran.Der Umstand, daß § 13 des Gesellschaftsvertrages bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Firma eine Abfindung nur in Höhe des buchmäßigen Betrages der Kapitaleinlage ohne Berücksichtigung des "good will« und der stillen Reserve vorsieht, ändert daran hier nichts: In einem solchen Falle ist die Höhe des Wertes der Firmenbeteiligung nur dann nach dem Betrag des Abfindungsanspruchs zu bemessen, wenn die Kündigung an dem Stichtag bereits erfolgt, und die Abfindungsklausel damit aktualisiert war; andernfalls kann sich die Klausel allerdings wertmindernd auswirken (BGHZ 75, 195, 201 = FamRZ 1980, 37, 39 = BGHF 1, 582).
Der Betrag der etwaigen Wertminderung richtet sich dann nicht danach, mit welcher Wahrscheinlichkeit für den beteiligten Gesellschafter der Fall der Kündigung eintreten wird, da die Bewertung nicht subjektbezogen, sondern nach objektiven Kriterien vorzunehmen ist; entscheidend ist vielmehr, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß sich die eingeschränkte Verwertbarkeit der Beteiligung nach der Verkehrsanschauung auf deren Wert auswirkt (BGHZ 75, 195, 202 = FamRZ 1980, 37, 39 = BGHF 1, 582).
- BGH, 07.07.1993 - XII ZR 35/92
Endvermögen bei Vorbehalt eines Wiederkaufsrecht
So hat die Rechtsprechung etwa für die der vorliegenden Konstellation nicht unähnlichen Fälle gesellschaftsrechtlicher Abfindungsklauseln Abschläge bis 20% auf den vollen Wert des Anteils für angemessen gehalten (vgl. OLG Hamm. FamRZ 1983, 918, 919; sowie auch OLG Schleswig FamRZ 1986, 1208, 1209). - OLG Rostock, 19.01.1999 - 8 WF 295/98
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