Rechtsprechung
| BayObLG, 25.03.1986 - BReg. 1 Z 5/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1200
- FamRZ 1986, 930
- Rpfleger 1986, 292
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 1 Z 35/87 Daß dieser Naturalunterhalt unter unzumutbaren Bedingungen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 930) gewährt worden wäre, hat das Beschwerdegericht nicht festgestellt und hatte hierzu auch keinen Anlaß; denn den Söhnen wäre jeweils das von ihnen bisher beanstandungslos bewohnte Zimmer und eine angemessene Verpflegung zur Verfügung gestanden.
Dies würde zwar einen besonderen Grund im Sinn des § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB darstellen (vgl. BayObLGZ 1977 22/26 und BayObLG FamRZ 1986, 930), kann aber nicht daraus hergeleitet werden, daß die Telefongespräche der Söhne beschränkt werden und der Vater zwei Räume sich und seiner Ehefrau vorbehält.
Auch bislang hat die Rechtsprechung für eine Unzumutbarkeit ganz andere tatsächliche Voraussetzungen verlangt, z.B. einen unangemessen schlechten Schlaf- und Wohnraum mit entwürdigender Behandlung (BayObLG FamRZ 1986, 930) oder körperliche Mißhandlungen (BayObLGZ 1977, 22/25).
- OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 3 W 107/87
Spannungen; Entfremdung; Abänderungsentscheidung; Bedürftiger; Natur; …
In diesem Falle könnte es auch bedeutsam sein, ob einer der Beteiligten die Spannungen bzw. die Entfremdung in besonderer Weise verursacht hat (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 930).
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