Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 25/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Sache als Familiensache - Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sachliche Zuständigkeit in Pflegschaftssachen - Gerichtsstandsbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1101
- FamRZ 1990, 1224
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 25/90
Dem Verweisungsbeschluß kommt deshalb keine Bindungswirkung zu (BGH, Beschluß vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 - BGHZ 71, 69, 72). - BGH, 14.07.1956 - IV ZB 64/56
Interzonale Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts
Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 25/90
Entgegen der Auffassung des Familiengerichts Freiburg handelt es sich bei dem Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB um ein selbständiges Verfahren (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juli 1956 - IV ZB 64/56 - BGHZ 21, 306, 315; BayObLG DAVorm 1979, 768, 771;… MünchKomm/Hinz, 2. Aufl. § 1696 Rdn. 22 m.w.N.).
- BGH, 14.10.1992 - XII ARZ 23/92
Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Abänderung einer Sorgerechtsregelung
a) Es handelt sich bei dem Änderungsverfahren gemäß § 1696 Abs. 1 BGB um ein selbständiges Verfahren, in dem die örtliche Zuständigkeit eigenständig zu bestimmen ist, so daß es nicht darauf ankommt, welches Gericht die gegenwärtig noch bestehende Sorgerechtsregelung getroffen hat(Senatsbeschluß vom 11. Juli 1990 - XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 m.w.N.). - BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92
Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein Abänderungsverfahren
Wegen der im bisherigen Verfahren hervorgetretenen gegensätzlichen Standpunkte weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Bei dem Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB handelt es sich um ein selbständiges Verfahren, in dem die örtliche Zuständigkeit eigenständig zu bestimmen ist(Senatsbeschluß vom 11. Juli 1990 - XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 22.11.2017 - 9 AR 9/17
Bindungswirkung einer Verweisung an ein anderes Familiengericht nach …
Das Überprüfungs- und Änderungsverfahren stellt eine selbstständige Angelegenheit dar, weshalb die örtliche Zuständigkeit eine andere als bei der zu überprüfenden Entscheidung sein kann; der Grundsatz der Fortdauer der Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 2 FamFG gilt insoweit nicht (vergleiche BGH FamRZ 1993, 49 und FamRZ 1990, 1101;… Engelhardt in Keidel, FamFG, § 166 Rn. 3).
- BGH, 25.01.1995 - XII ARZ 1/95
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen der freiwilligen …
Maßgeblich ist gemäß §§ 36 Abs. 1, 43 Abs. 1 FGG der Wohnsitz des Kindes im Zeitpunkt der Befassung des Gerichts mit der Angelegenheit (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 - XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 und vom 25. September 1991 - XII ARZ 23/91 - FamRZ 1992, 170). - OLG Frankfurt, 28.06.2019 - 4 UF 136/19
Antrag auf Verkürzung des Umgangsausschlusses als Anregung für Einleitung von …
Vielmehr ist eine solche Abänderung einem selbständigen Abänderungsverfahren vorbehalten, für welches das örtlich zuständige Familiengericht sachlich zuständig ist und welches den für Kindschaftssachen geltenden Verfahrensvorschriften der §§ 151 ff. FamFG unterliegt (vgl. BGH, FamRZ 1990, 1101; Keidel/Engelhardt, FamFG;… 19. Aufl. 2017, § 166, Rdnr. 2 f. m.w.N.). - OLG Schleswig, 29.04.2025 - 15 WF 47/25
Einleitung eines Verfahrens zur Umgangsänderung; Besorgnis der Befangenheit
Die Abänderung erfolgt in einem selbständigen Verfahren; sie ist nicht bloß eine Fortsetzung des früheren Verfahrens (BGH FamRZ 1990, 1101). - BGH, 25.09.1991 - XII ARZ 23/91
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für ein Abänderungsverfahren
Wie der Senat durch Beschluß vom 11. Juli 1990 (XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 m.w.N.) entschieden hat, handelt es sich bei dem Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB um ein selbständiges Verfahren. - BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 1/99
Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung und Abänderung einer …
Daher sind auch Änderungen in der Zuständigkeit, die seit dem Erstverfahren eingetreten sind, zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1990, 1101/1102, BayObLG FamRZ 1990, 1132/1134). - OLG Hamm, 29.10.1998 - 2 Sdb (Zust) (FamS) 10/98
Zuständigkeitsstreit zwischen dem Familiengericht und dem Vormundschaftsgericht
Unabhängig von irgendwelchen Anträgen stellt bereits die im Sinne des § 1696 Abs. 3 BGB geforderte Prüfung eine Tätigkeit dar, die ein Verfahren in Gang setzt, für welches seit dem 01.07.1998 das Familiengericht zuständig ist (so BGH FamRZ 1990, 1101). - BGH, 09.02.1994 - XII ARZ 4/94
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei fehlender Bekanntmachung die …
Die örtliche Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren nach §§ 1696 Abs. 3, 1671 Abs. 5 BGB bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Kindes im Zeitpunkt der Befassung des Gerichts mit der Angelegenheit (§§ 621 Abs. 2 Satz 2 ZPO i.V. mit 36 Abs. 1, 43 Abs. 1 FGG; vgl. Senatsbeschlüssevom 11. Juli 1990 - XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 undvom 25. September 1991 - XII ARZ 23/91 - FamRZ 1992, 170). - BGH, 12.01.1994 - XII ARZ 25/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Familiensache
- BGH, 22.12.1993 - XII ARZ 32/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen; Voraussetzungen eines …
- BayObLG, 25.07.1997 - 1Z AR 57/97
Entscheidung über Abgabe einer vormundschaftsgerichtlichen Verrichtung an anderes …
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Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ehelichkeit des Kindes nach portugiesischem Recht - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Sachen mit Auslandsbezug
- rechtsportal.de
Gerichtsstandsbestimmung bei Auslandsberührung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1224
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90
Denn ihm war vor Erlaß des Verweisungsbeschlusses kein rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. BGHZ 71, 69, 72 [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78]; Senatsbeschlüssevom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 - FamRZ 1988, 492;vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 33/88 - FamRZ 1988, 1160). - BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 557/80
Zuständiges Gericht in Fällen mit Auslandsberührung - Anfechtung der Ehelichkeit …
Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90
Für die Zuständigkeit einschließlich des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts ist auch in Fällen mit Auslandsberührung das deutsche Recht als lex fori maßgebend(Senatsbeschluß vom 17. September 1980 - IVb ARZ 557/80 - NJW 1980, 2646). - BGH, 30.11.1983 - IVb ARZ 50/83
Doppelwohnsitz - Eheliche Kinder - Getrenntlebende Eltern
Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90
Richtet sich der Wohnsitz nach deutschem Recht, so hat die minderjährige Beklagte zu 1 wegen des Getrenntlebens ihrer Eltern einen doppelten Wohnsitz bei Vater und Mutter(Senatsbeschluß vom 30. November 1983 - IVb ARZ 50/83 - FamRZ 1984, 162), die beide in Saarbrücken wohnen.
- BGH, 13.07.1988 - IVb ARZ 33/88
Zuständigkeit für Entscheidung im isolierten Verfahren
Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90
Denn ihm war vor Erlaß des Verweisungsbeschlusses kein rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. BGHZ 71, 69, 72 [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78]; Senatsbeschlüssevom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 - FamRZ 1988, 492;vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 33/88 - FamRZ 1988, 1160). - BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87
Bestimmung des örtlichen Gersichtsstandes
Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90
Denn ihm war vor Erlaß des Verweisungsbeschlusses kein rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. BGHZ 71, 69, 72 [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78]; Senatsbeschlüssevom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 - FamRZ 1988, 492;vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 33/88 - FamRZ 1988, 1160). - BGH, 13.04.1951 - I ARZ 87/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90
Der Gerichtsstandsbestimmung steht nicht entgegen, daß bereits Klage erhoben worden ist (BGH, Beschluß vom 13. April 1951 - I ARZ 87/51 - LM ZPO Nr. 4 zu § 36 Nr. 3).
- BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19
Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil
a) Fehlt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Streitgenossen, so kann sie nicht durch eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO begründet werden; ihr Vorliegen für alle Streitgenossen ist vielmehr Voraussetzung für das Bestimmungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, FamRZ 1990, 1224 [juris Rn. 5]; BayObLG…, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris, Rn. 7;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 21;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 25). - OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen wegen Verletzung von …
Rn. 24 a)In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH, NJW 1980, 2646; BGH, Beschl. v. 11.07.1990 - XII ARZ 28/90, BeckRS 1990, 31064391; BayObLG, Beschl. v. 20.02.2003 - 1 Z AR 160/02, BeckRS 2003, 2439; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.12.2003 - 15 AR 48/03, NJOZ 2004, 1303;… OLG Hamm, Beschl. v. 01.12.2016 - 32 SA 43/1, NZKart 2017, 79 Rn. 1;… Cepl/Voß/Zöllner, a.a.O., § 36 Rn. 23;… Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 36 Rn. 21). - BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19
Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt
1) Allerdings setzt die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts voraus, dass die deutschen Gerichte in der Sache international zuständig sind (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, FamRZ 1990, 1224, juris Rn. 5 Beschluss vom 17. September 1980, IVb ARZ 557/80, NJW 1980, 2646, juris Rn. 4), wobei es ausreichend ist, dass die internationale Zuständigkeit schlüssig vorgetragen ist (BayObLG…, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7).
- BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 152/19
Voraussetzungen der Verweisung wegen der örtlichen Unzuständigkeit
Rn. 25 Die nicht bindende Verweisung steht zudem einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf Antrag des Klägers dann nicht entgegen, wenn sich als Ergebnis der vom Prozessgericht nachzuholenden Sachaufklärung ergibt, dass für die mehreren beklagten Streitgenossen verschiedene inländische Gerichte örtlich zuständig sind und ein gemeinsamer Gerichtsstand nicht bestanden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, juris Rn. 7). - BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 139/19
Willkürliche Verweisung durch das Insolvenzgericht
a) Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für das Insolvenzverfahren, die Voraussetzung für die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts ist (vgl. allgemein: BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, FamRZ 1990, 1224 [juris Rn. 5];… Beschluss vom 17. September 1980, IVb ARZ 557/80, NJW 1980, 2646 [juris Rn. 4]), ist vorliegend gegeben. - LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - internationale Zuständigkeit - …
2.1 Die für die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei Auslandsbezug erforderliche internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegenüber sämtlichen Beklagten (BGH 11. Juli 1990 - XII ARZ 28/90 - FamRZ 1990, 1224/1225 vom 17.09.1980 - IV b ARZ 557/80 - NJW 1980, 2646;… Zöller/Vollkommer Rn. 15) war im Rahmen des Bestimmungsverfahrens zu bejahen. - BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
Bestimmung der Zuständigkeit - internationale Zuständigkeit der …
In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 .Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH NJW 1980, 2646 ; FamRZ 1990, 1224/1225;… Zöller/Vollkommer Rn. 15;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. Rn. 13;… MünchKomm/ Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 3 jeweils zu § 36). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 534/18
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - internationale Zuständigkeit - …
2.1 Die für die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei Auslandsbezug erforderliche internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegenüber sämtlichen Beklagten (BGH 11. Juli 1990 - XII ARZ 28/90 - FamRZ 1990, 1224/1225 vom 17.09.1980 - IV b ARZ 557/80 - NJW 1980, 2646;… Zöller/Vollkommer Rn. 15) war im Rahmen des Bestimmungsverfahrens zu bejahen. - BayObLG, 03.08.2023 - 102 AR 132/23
Auswahlkriterien bei der Gerichtsbestimmung nach § 36 ZPO
Rn. 18 dd) Die für eine Zuständigkeitsbestimmung erforderliche (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, FamRZ 1990, 1224 [juris Rn. 5]; BayObLG…, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 12/19, juris Rn. 30;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 21;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 25) internationale Zuständigkeit ist auch hinsichtlich des Beklagten zu 1) gegeben, § 32 ZPO (…vgl. BayObLG, Beschl. v. 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 41, 44). - OLG Celle, 30.03.2001 - 4 AR 19/01
Zuständigkeitsbestimmung: Wegfall der Bindungswirkung eines …
Auch der Bundesgerichtshof hat trotz eines bereits ergangenen Verweisungsbeschlusses die spätere Bestimmung des verweisenden Gerichts nach § 36 ZPO für zulässig gehalten (BGH FamRZ 1990, 1224): Der von ihm entschiedene Fall einer Zulässigkeit der Bestimmung des zuständigen Gerichts wegen fehlender Bindung einer Verweisung nach Verletzung des rechtlichen Gehörs eines an der Verweisung beteiligten Beklagten müsste im Wege eines 'Erstrecht-Schlusses' die Bestimmung des verweisenden Gerichts jedenfalls dann erlauben, wenn - wie hier - der Beklagte zu 3 schon am Verweisungsverfahren gar nicht beteiligt war, also in Bezug auf ihn nicht einmal ein - wenn auch fehlerhafter - Verweisungsbeschluss, sondern überhaupt kein Verweisungsbeschluss ergangen war. - BayObLG, 14.04.1992 - 1Z AR 17/92
Gericht; Bestimmung; Zuständigkeit; Bindend; Verweisung
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