Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.11.1989 - 8 UF 133/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dorsten, 31.01.1989 - 12 F 47/87
- OLG Hamm, 08.11.1989 - 8 UF 133/89
- BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 299
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90
Nachforderungsklage im Unterhaltsrecht bei nicht tituliertem Sockelbetrag und …
Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht auch die Klage abgewiesen, weil dieser die Rechtskraft des im Vorprozeß ergangenen Urteils entgegenstehe und die Voraussetzungen einer Abänderung nach § 323 ZPO nicht vorlägen (veröffentlicht in FamRZ 1990, 299).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.11.1989 - 11 WF 16/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 299
- Rpfleger 1990, 172
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07
Rückzahlung eines Gerichtskostenvorschusses bei rückwirkender Bewilligung von …
"Rückständige" Gerichtskosten sind Gebühren und Auslagen, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozesskostenhilfebewilligung, das ist vorliegend der Tag der Antragstellung, bereits fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 299). - FG Düsseldorf, 27.12.2013 - 1 Ko 3840/13
PKH-Antrag nach Klageerhebung: Geltendmachung rückständiger, vor Antragstellung …
Rn. 39 Rückständig sind Kosten, die zu der Zeit als die PKH wirksam wurde, fällig, aber noch nicht bezahlt waren (…vgl. Zöller/Geimer ZPO 30. Auflage § 122 Rz. 3 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1989 - 11 WF 16/89 -, juris). - OLG Naumburg, 03.06.2003 - 8 WF 64/03
Behandlung von vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe fälliger und bezahlter …
Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vom 03.06.2002 ist die Partei nicht von den Kostenschulden befreit, die schon vor dem Zeitpunkt fällig und bezahlt worden sind, von dem an die Bewilligung wirkt (vgl. hierzu Hanseatisches OLG in MDR 99, 1287; OLG Düsseldorf in FamRZ 1990, 299).
- OLG Koblenz, 11.10.2004 - 14 W 648/04
Zeitliche Geltung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rückforderung von …
Die damit entscheidungserhebliche Frage, ob freiwillig gezahlte Gerichtskosten zurückzuerstatten sind, wenn die spätere PKH - Bewilligung auf einen Zeitpunkt vor der Zahlung zurückwirkt, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet (vgl. die Nachweise bei Stein - Jonas - Bork, ZPO 21. Auflage, Fußnote 102 der Randnummer 35 zu § 119 ZPO und OLG Düsseldorf in FamRZ 1990, 299 ). - OLG Düsseldorf, 04.10.2001 - 10 W 105/01
Begriff der rückständigen Gerichtskosten
Rückständige Gerichtskosten im Sinne des § 122 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) ZPO sind Gebühren und Auslagen, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozeßkostenhilfebewilligung bereits fällig, aber noch nicht gezahlt worden sind (vgl. Senat Rpfleger 1990, 172 = FamRZ 1990, 299; OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114;… Wax in MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 122 Rdnr. 7). - OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 5 WF 178/99
Beweisgebühr - Einholung von Auskünften - VA
Werden bei Antragstellung Gerichtskosten eingezahlt, können diese Kosten später nicht zurückverlangt werden, wenn mit späterem Wirkungszeitpunkt Prozeßkostenhilfe bewilligt wird (Zöller/Philippi, ZPO, 21. A., § 122 Rz 4; OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 299).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.11.1989 - 12 UF 85/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 299
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