Rechtsprechung
| BayObLG, 07.11.1989 - BReg. 1a Z 57/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vormundschaftsgericht; Personensorge; Elterliche Sorge; Beschwerde; Scheidungsurteil; Auflösung der Ehe; Familiengericht; Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Entziehung der Personensorge; Beschwerdeberechtigung der Großmutter gegen die Entscheidung über die Entziehung der Personensorge; Entscheidung über die elterliche Sorge im Verbund mit einem Scheidungsurteil; Auswahl und Bestellung eines Pflegers ...
Verfahrensgang
- AG Nördlingen - X 78/87
- LG Augsburg, 27.04.1988 - 5 T 385/88
- BayObLG, 07.11.1989 - BReg. 1a Z 57/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 551
- Rpfleger 1990, 163
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.08.1981 - IVb ARZ 541/81
Abgrenzung der Zuständigkeiten eines Familiengerichts und eines …
Auszug aus BayObLG, 07.11.1989 - BReg. 1a Z 57/89
Ein weiterer Verfahrensgegenstand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung vom 8.1.1988 ist die Auswahl und Bestellung des Pflegers (BGH NJW 1981, 2460). - BayObLG, 08.05.1980 - BReg. 3 Z 37/80
Auswahl; Pfleger; Aufgabenkreis; Personensorge; Vermögenssorge; Persönliche …
Auszug aus BayObLG, 07.11.1989 - BReg. 1a Z 57/89
Es braucht deshalb nicht darauf eingegangen zu werden, daß der Beteiligten zu 3 als Großmutter der Kinder gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG ein Beschwerderecht gegen diese Entscheidung jedenfalls insoweit zustand, als sie mit ihrem Rechtsmittel die Entlassung des Sorgerechtspflegers (vgl. BayObLGZ 1980, 138 m.w.Nachw.) und ihre eigene Bestellung erstrebt (…vgl. Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 33, Keidel/Kuntze Rn. 38, jeweils zu § 57). - BayObLG, 20.09.1977 - BReg. 1 Z 108/77
Auszug aus BayObLG, 07.11.1989 - BReg. 1a Z 57/89
Über die Auswahl des Pflegers hat nämlich nicht das Familiengericht zu befinden, sondern das Vormundschaftsgericht (BGH a.a.O. und BayObLGZ 1977, 234/236 f.; jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 35/97
Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge
Sie ist daher auch gemäß § 1696 Abs. 2 und Abs. 3 BGB regelmäßig zu überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 551; KG FamRZ 1990, 1021, 1024;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1671 Rdn. 11;… Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1666 Rdn. 2;… Soergel/Strätz BGB 12. Aufl. § 1671 Rdn. 7;… insoweit auch MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1671 Rdn. 9;… Zöller/Philippi ZPO 20. Aufl. § 621 Rdn. 29). - OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 3 W 17/03
Betreuung: Verfahrensmäßige Überholung einer Eilmaßnahme des …
- BayObLG, 08.01.2001 - 3Z BR 358/00
Rechtsschutzbedürfnis der Ausländerbehörde bei der sofortigen Beschwerde gegen …
Die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde setzt auch voraus, dass für die rechtliche Überprüfung der Entscheidung des Landgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 551; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 19 Rn.81). - BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90
Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung; …
- BayObLG, 05.01.2001 - 3Z BR 358/00
Rechtsmittel zur Wiederherstellung eines amtsgerichtlichen …
Die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde setzt auch voraus, dass für die rechtliche Überprüfung der Entscheidung des Landgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 551;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 81).
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