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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 7 U 109/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5881
OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 7 U 109/90 (https://dejure.org/1991,5881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.1991 - 7 U 109/90 (https://dejure.org/1991,5881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 1991 - 7 U 109/90 (https://dejure.org/1991,5881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1223
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 7 U 109/90
    [2.] Der Senat geht von der ständ. Rechtspr. des BGH aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier einen RA, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, auch wenn ihm damit der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (vgl. BGH, ... DRsp I (125) 309 e-g = NJW 1987, 1322).
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 7 U 109/90
    So hat der BGH bei Ansprüchen gegen einen Zwangsverwalter [entsprechende] Beweiserleichterungen ... im Grundsatz bejaht (BGH, NJW 1986, 59).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 7 U 109/90
    Der BGH hat die von ihm entwickelten Grundsätze der Dokumentationspflichten für die Anwaltshaftung auch bereits erwogen (BGH, NJW 1988, 200,203 ...).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 129/94

    Anwaltshaftung, Verjährung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

    Kenntnis ist dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte die ihn beeinträchtigende Verfügung für unwirksam hält, jedenfalls dann, wenn diese Wirksamkeitsbedenken damals nicht von vornherein von der Hand zu weisen waren (vgl. BGH Rechtspfleger 1968, 183; BGH NJW 1964, 297; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 1223 ).
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