Rechtsprechung
| LG Lüneburg, 24.09.1992 - 10 T 37/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1836 Abs. 2 ; ZuSEG § 2 Abs. 2
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1232
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers
In der Rechtsprechung finden sich öfter Angaben über die Kosten oder Stundensätze eines Vereinsbetreuers (vgl. z.B. LG Aurich Nds.RPfl. 1994, 74/75: Lohnkosten von 58, 58 DM, Gesamtkosten von 75, 75 DM; LG Gießen BtPrax 1993, 107 : Kosten für hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zwischen 75 und 82 DM zuzüglich Mehrwertsteuer; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349 : Stundensatz für freiberufliche Sozialarbeiter über 56, 29 DM [diese Entscheidung wurde allerdings durch LG Lüneburg FamRZ 1993, 1232 aufgehoben]; vgl. auch LG Köln ZfJ 1993, 50 zur Frage der Eingruppierung eines Amtsbetreuers in BAT III). - AG Uelzen, 12.06.1992 - 3 XVII J 1 : Der Stundensatz für einen freiberuflichen Sozialarbeiter ist mit 60 DM angemessen bewertet (Amtsgericht rechnet vor, daß mehr als 56, 29 DM erforderlich sind; Entscheidung geändert durch LG Lüneburg 10 T 37/92 FamRZ 1993, 1232, zeitliche Abstufung: 30 DM/später 20 DM).
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