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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 24.09.1992 - 10 T 37/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6668
LG Lüneburg, 24.09.1992 - 10 T 37/92 (https://dejure.org/1992,6668)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 24.09.1992 - 10 T 37/92 (https://dejure.org/1992,6668)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 24. September 1992 - 10 T 37/92 (https://dejure.org/1992,6668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitaufwand und Stundensatz bei Berufsbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2 ; ZuSEG § 2 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1232
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    In der Rechtsprechung finden sich öfter Angaben über die Kosten oder Stundensätze eines Vereinsbetreuers (vgl. z.B. LG Aurich Nds.RPfl. 1994, 74/75: Lohnkosten von 58, 58 DM, Gesamtkosten von 75, 75 DM; LG Gießen BtPrax 1993, 107 : Kosten für hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zwischen 75 und 82 DM zuzüglich Mehrwertsteuer; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349 : Stundensatz für freiberufliche Sozialarbeiter über 56, 29 DM [diese Entscheidung wurde allerdings durch LG Lüneburg FamRZ 1993, 1232 aufgehoben]; vgl. auch LG Köln ZfJ 1993, 50 zur Frage der Eingruppierung eines Amtsbetreuers in BAT III).
  • AG Uelzen, 12.06.1992 - 3 XVII J 1
    : Der Stundensatz für einen freiberuflichen Sozialarbeiter ist mit 60 DM angemessen bewertet (Amtsgericht rechnet vor, daß mehr als 56, 29 DM erforderlich sind; Entscheidung geändert durch LG Lüneburg 10 T 37/92 FamRZ 1993, 1232, zeitliche Abstufung: 30 DM/später 20 DM).
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