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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.06.1993 - 33 U 120/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5576
OLG Hamm, 02.06.1993 - 33 U 120/92 (https://dejure.org/1993,5576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.1993 - 33 U 120/92 (https://dejure.org/1993,5576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - 33 U 120/92 (https://dejure.org/1993,5576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 426 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gescheiterte Ehe; Kreditaufnahme während der Ehe; Kosten des Kredits; Formelle Gesamtschuldnerhaftung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 960
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00

    Einigung über gemeinsame Schulden bei Ehescheidung

    Insbesondere hat die Beklagte auch nicht ausreichend dafür vorgetragen, dass der Wert der beiderseitigen Vorteile zu Gunsten des Klägers derartig überwiegt, dass eine abweichende Verteilung gerechtfertigt sein könnte (vgl. dazu etwa BGH FamRZ 1993, 676, 678; FamRZ 1997, 487 f.; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1443, 1445; OLG Celle FamRZ 1985, 710, 711; OLG Hamm FamRZ 1988, 620, 621 a.E.; 1994, 960; OLG Köln FamRZ 1992, 318 f.; OLG München FamRZ 1996, 291).
  • LG Freiburg, 22.12.2004 - 5 O 66/04

    Gesamtschuldnerausgleich: Ausgleichspflicht eines geschiedenen Ehegatten für ein …

    Bei Darlehensschulden für den Geschäftsbetrieb eines Ehegatten besteht nach gescheiterter Ehe grundsätzlich keine Ausgleichspflicht (…Ermann, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., § 426 Rn. 48), insbesondere wenn der mit verpflichtete Ehegatte von seiner Ausbildung her gar nicht dazu in der Lage gewesen wäre, den Betrieb zu führen, zwischen den Ehegatten eine erhebliche Einkommensdifferenz besteht und der eine Ehegatte alleiniger Nutznießer des Darlehensbetrages ist (OLG Hamm, FamRZ 1994, 960).
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