Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,721
BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93 (https://dejure.org/1994,721)
BayObLG, Entscheidung vom 07.06.1994 - 1Z BR 69/93 (https://dejure.org/1994,721)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 1Z BR 69/93 (https://dejure.org/1994,721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1096
  • FamRZ 1995, 246
  • Rpfleger 1995, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Sie unterliegt nur einer auf Rechtsfehler beschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. im einzelnen BayObLGZ 1991, 173/176 m.w.Nachw.).

    Damit kann sie im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1991, 173/177).

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Die Auslegung, für die der gesamte Inhalt der letztwilligen Verfügung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, zu würdigen ist (BayObLGZ 1981, 79/82), kann daher dazu führen, daß nur scheinbar die Zuwendung einzelner Gegenstände vorliegt, der Erblasser indessen mit den einzelnen aufgeführten Gegenständen einen Bruchteil seines Vermögens, eine Vermögensgruppe oder sogar sein ganzes Vermögen zuwenden wollte (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1958, 248/250).

    Dies spricht dafür, daß der Erblasser darin nicht einen neben seinem sonstigen Vermögen wesentlichen Vermögensbestandteil gesehen hat (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563).

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers - …

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen will (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).

    Vielmehr kann die Auslegung ergeben, daß nur einer oder einzelne der bedachten Personen zu Erben eingesetzt sind, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (BGHZ DNotZ 1972, 500).

  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Denn zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch das benutzen, was er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um es durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, daß es sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196 und 1992, 181/187; vgl. auch Stumpf FamRZ 1992, 1131/1132 f.).

    Denn die aufgehobenen Verfügungen konnten durch das bloße Einfügen dieser Angaben nicht wieder in Kraft gesetzt werden; es hätte einer Unterzeichnung der Ergänzung bedurft (§ 2247 Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1992, 181/187).

  • BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92

    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln, …

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Denn die Zuwendung eines Vermögensgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn dieser die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, daß anzunehmen ist, der Erblasser habe im wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlaß erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299 und BayObLG NJW-RR 1993, 581 ).

    Deshalb können Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder Wertverschiebungen, die der Erblasser bereits bei Testamentserrichtung in seine Überlegungen einbezogen hat, berücksichtigt werden (BayObLGZ 1958, 248/251 und BayObLG NJW-RR 1993, 581/582).

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Letztere wiederum kann nur darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze und feststehende (zwingende) Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1991, 17/20 und 1993, 389/397 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen …

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Diese Schlußfolgerung ist möglich und wird durch festgestellten Umstände gedeckt; zwingend braucht sie nicht zu sein (BayObLGZ 1971, 147/154 und 1984, 246/250).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege; …

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Letztere wiederum kann nur darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze und feststehende (zwingende) Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1991, 17/20 und 1993, 389/397 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Denn zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch das benutzen, was er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um es durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, daß es sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196 und 1992, 181/187; vgl. auch Stumpf FamRZ 1992, 1131/1132 f.).
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Denn die Zuwendung eines Vermögensgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn dieser die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, daß anzunehmen ist, der Erblasser habe im wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlaß erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299 und BayObLG NJW-RR 1993, 581 ).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der …

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • BayObLG, 14.11.1974 - BReg. 1 Z 73/74
  • BGH, 25.05.2016 - IV ZR 205/15

    Ehegattentestament: Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des …

    Rn. 24 Zwar kann ein bewusstes Bestehenlassen der letztwilligen Verfügung dafür sprechen, dass der behauptete Irrtum nicht ursächlich für die Verfügung war oder sie jedenfalls zur Zeit des Erbfalles dem Willen des Erblassers entsprach und eine Anfechtung daher ausgeschlossen ist (BayObLG NJW-RR 1995, 1096, 1098;… MünchKomm-BGB/Musielak aaO § 2271 Rn. 43;… Mayer aaO § 2271 Rn. 91;… Palandt/Weidlich aaO § 2078 Rn. 9).
  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Auszugehen ist dabei von den Vorstellungen, die die Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenständen hatte (BGH FamRZ 1972, 563; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; 1997, 517;… Czubayko in: Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Auflage § 2087 BGB Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06

    Testamentsauslegung: Zuwendung fast der gesamten Vermögensgegenstände des …

    55 Hat der Erblasser praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt, so kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht