Rechtsprechung
| OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 757/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 624 Abs. 2
Uneingeschränkte Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Verbundverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Scheidungssache; Bezug auf Folgesachen; Verbundverfahren; PKH-Bewilligung im Verbund; Beschränkung
Verfahrensgang
- AG München - 531 F 2400/93
- OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 757/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 822
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 5 WF 15/01
Prozesskostenhilfe, Umfang der Bewilligung, Folgesachen
Das Oberlandesgericht München (FamRZ 1995, 822) hat zwar entschieden, dass es der Vertrauensschutz einer bedürftigen Partei erfordere, eine uneingeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf alle zu diesem Zeitpunkt anhängigen Folgesachen zu erstrecken (ebenso Bezirksgericht Neubrandenburg, JurBüro 1992, 754;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 484;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rdnr. 383;… Schwab/Maurer, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., Kap. 1, Rdnr. 163). - OLG München, 10.06.2008 - 11 WF 927/08
Rechtsanwaltsbeiordnung im Ehescheidungsverfahren: Vergütungsanspruch gegen die …
Nichts anderes ergibt sich aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des OLG München (FamRZ 95, 822).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.03.1994 - 5 UF 187/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sicherung; Anspruch; Zugewinnausgleich; Arrest
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 822
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 29.08.2006 - 5 UF 173/06
Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Arrestverfahren
Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO ) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§§ 1385, 1386 BGB ) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden kann (HansOLG FamRZ 2003, 238 ; OLG Hamm FamRZ 1997, 181 ; OLG Karlsruhe -2.ZS- FamRZ 1997, 622 ; OLG Karlsruhe -5.ZS- FamRZ 1995, 822 ;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 25. A., § 916 Rn. 8;… Stein/Jonas/Grunzky, ZPO , 22. A., § 916 Rn. 11;… MünchKomm/Koch, BGB , 4. A., § 1389 Rn. 4;… Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. A., Rn. 936;… Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung, 4 A., Kapitel 1 Rn. 537;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. A., § 916 Rn. 7; Kogel, Zugewinnausgleich, S. 162; Ditzen NJW 1987, 1306).Von dieser, auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats entsprechenden Rechtsauffassung (FamRZ 1995, 822 ) abzuweichen, sieht der Senat sich nach erneuter Überprüfung nicht veranlasst.
- OLG Karlsruhe, 17.10.1996 - 2 UF 140/96
Sicherung eines zukünftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest; Schutz des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 30.05.2006 - 12 UF 1118/06
Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens
Daraus ist zu folgern, dass ab diesem Zeitpunkt der Anspruch aus § 1378 I BGB auch durch Arrest sicherbar ist und der Umweg über die Sicherung des Anspruchs durch Leistung einer Sicherheit für den künftigen Ausgleichsanspruch gemäß § 1389 BGB nicht mehr erforderlich ist (OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 822 ; 1997, 622 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 114 ff).
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