Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 01.12.1994 - 16 WF 153/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1288
- FamRZ 1996, 1289
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 300/04
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage: Fortbestehendes …
Bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ist es als möglich anzusehen, dass der Kläger mit seinem Begehren durchdringen wird (vgl. BGH, NJW 1994, 1161; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1288 f; OLG Köln, MDR 1997, 105 f;… Zöller-Philippi, aaO., § 114 ZPO, Rdnr. 19;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 410 - 412). - OLG Karlsruhe, 12.05.2000 - 2 WF 4/00
Prozeßkostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Einwendung gem. § 1579 BGB
Prozeßkostenhilfe kann für eine Klage auf nachehelichen Unterhalt grundsätzlich nicht deshalb mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt werden, weil ein Unterhaltsanspruch wegen grober Unbilligkeit nach 1579 BGB ausgeschlossen ist (wie 16. ZS - Familiensenat des OLG Karlsruhe, B.v. 01.12.1994, 16 WF 153/94).Die Frage, ob ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau etwa nach § 1579 Nr. 1 BGB zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist, muß einer Entscheidung im Verfahren der Hauptsache vorbehalten bleiben (so auch der 16. ZS - Familiensenat des OLG Karlsruhe, Beschluß vom 01.12.1994, 16 WF 153/94).
- OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01
Folgen der Leistungsunfähigkeit eines gegenüber einem minderjährigen Kind zum …
Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe nicht mangels hinreichender Erfolgsaussicht zu versagen, weil der Ausschluss eines Unterhaltsanspruches wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 BGB in Frage kommt (Beschluss vom 01. Dezember 1994 - 16 WF 153/94 - FamRZ 1996, 1288). - OLG Karlsruhe, 04.06.1998 - 2 WF 28/98
Prozeßkostenhilfe - Verkehrsanwalt
e) Ob der Unterhaltsanspruch der Klägerin nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 BGB ausgeschlossen oder herabzusetzen ist, muß einer Entscheidung im Verfahren der Hauptsache vorbehalten bleiben (BVferG, aaO, so auch der 16. Zivilsenat - Familiensenat - des OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1288 ;… vgl. auch Wendl/Thalmann, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 8 Rn. 40).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 21.02.1996 - 5 WF 21/96 |
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1288
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