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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.12.1995 - 9 UF 70/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7347
OLG Brandenburg, 21.12.1995 - 9 UF 70/95 (https://dejure.org/1995,7347)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.1995 - 9 UF 70/95 (https://dejure.org/1995,7347)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 9 UF 70/95 (https://dejure.org/1995,7347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Abtrennung von Scheidungsfolgesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 751
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.04.1992 - 9 UF 332/91

    Außergewöhnliche Verzögerung des Scheidungsausspruches; Verbundverfahren; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.1995 - 9 UF 70/95
    Es stellt dann keine unzumutbare Härte für ihn dar, wenn er diese Auswirkung einer selbst verschuldeten Verfahrensverzögerung hinzunehmen hat (OLG Hamm, FamRZ 1992, 1086, 1087).
  • OLG Koblenz, 03.08.1992 - 13 UF 1222/91

    Unterhaltspflicht; Konsolidierungsphase; Erwerbspflicht; Ausbildungspflicht; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.1995 - 9 UF 70/95
    Der Regelung des nachehelichen Unterhalts im Rahmen des Scheidungsverfahrens kommt ein besonderer Stellenwert zu, weil sich diese Regelung unmittelbar auf die aktuelle finanzielle Situation des unterhaltsberechtigten Ehegatten auswirkt (OLG Koblenz, FamRZ 1993, 199 ).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2015 - 11 UF 76/15

    Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Aufnahme einer neuen Beziehung …

    Vorliegend spricht insbesondere der Umstand, dass das Verbundverfahren Versorgungsausgleich ohnehin in Kürze abgeschlossen werden kann bzw. mit keinen weiteren Verzögerungen zu rechnen ist - es fehlt nur noch eine Auskunft -, gewichtig gegen die Abtrennung (…vgl. Münchener Kommentar/Heiter, § 140 FamFG Rz. 65; siehe auch OLG Brandenburg FamRZ 1996, 751; OLG Stuttgart FamRZ 1992, 320).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 13 UF 42/17

    Beschwerde gegen die Abtrennung der Folgesache Güterrecht vom Scheidungsverbund

    Rn. 52 c) Der Wunsch des Antragstellers, eine neue Ehe einzugehen, ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände, für deren Vorliegen hier nichts ersichtlich ist, unbeachtlich (vgl. OLG Stuttgart, FF 2017, 78; OLG Hamm, FamRZ 2009, 710; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 1996, 751).
  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 12 UF 168/06

    Scheidung vor Folgesachenentscheidung nach § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO nur bei länger …

    Je wichtiger die Folgesache für die aktuelle Lebenssituation des widersprechenden Ehegatten ist, desto strenger sind die Voraussetzungen für ihre Abtrennung (…OLG Hamm, FamRZ 1992, S. 1086 (1087);… OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, S. 1525 (1526); OLG Brandenburg, FamRZ 1996, S. 751).

    Wirkt sich die Regelung der Folgesache nicht auf diese Lebenssituation aus, wie z.B. der Zugewinnausgleich bei Ehegatten mit ausreichendem Einkommen (…BGH, FamRZ 1986, S. 898 (899);… OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, S. 1525 (1526)) oder der Versorgungsausgleich bei erwerbsfähigen Ehegatten, so kann die Ehe eher vorab geschieden werden als in den Fällen, in denen die Unterhaltsfrage ungeregelt bleibt (OLG Brandenburg, FamRZ 1996, S. 751;… OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, S. 1525 (1526);… OLG Schleswig, MDR 2004, S. 514;… Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 628 Rz. 8).

  • OLG Brandenburg, 08.05.2003 - 9 UF 113/02

    Heilung der unterbliebenen Verkündung eines Urteils; Zulässigkeit eines …

    Eine isolierte Entscheidung über eine Ehesache trotz Vorliegens eines Verbundes nach § 623 Abs. 1 Satz 1 ZPO und dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen von § 628 ZPO stellt ebenfalls einen so schwer wiegenden Verfahrensfehler dar, welcher regelmäßig zur Aufhebung und zur Zurückverweisung an die erste Instanz fuhrt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 199, 520; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 751 [OLG Brandenburg 21.12.1995 - 9 UF 76/95];… Zöller/Philippi, § 628, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 128/04
    Erfolgt eine Abtrennung ohne Vorliegen der gebotenen Voraussetzungen, stellt dies einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der regelmäßig zur Aufhebung und zur Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz führt (vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 384, 385 ; FamRZ 1996, 751 ).
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