Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 2 - Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen (§§ 121 - 150) |
Unterabschnitt 2 - Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen (§§ 133 - 150) |
(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen.
(2) 1Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. 2Dies ist nur zulässig, wenn
(3) Im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 kann das Gericht auf Antrag eines Ehegatten auch eine Unterhaltsfolgesache abtrennen, wenn dies wegen des Zusammenhangs mit der Kindschaftsfolgesache geboten erscheint.
(4) 1In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 4 und 5 bleibt der vor Ablauf des ersten Jahres seit Eintritt des Getrenntlebens liegende Zeitraum außer Betracht. 2Dies gilt nicht, sofern die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegen.
(5) Der Antrag auf Abtrennung kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts gestellt werden.
(6) Die Entscheidung erfolgt durch gesonderten Beschluss; sie ist nicht selbständig anfechtbar.
Hinweis der Redaktion zu Absatz 5:Fehlerhafter Wortlaut korrigiert ("Geschäftsstelle" statt "Geschäftstelle").
rechtsmittel § 145Befristung und Einschränkung von Rechtsmittel-
erweiterung und Anschluss-
rechtsmittel § 146Zurückverweisung § 147Erweiterte Aufhebung § 148Wirksamwerden von Entscheidungen in Folgesachen § 149Erstreckung der Bewilligung von Verfahrenskosten-
hilfe § 150Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen
Rechtsprechung zu § 140 FamFG
73 Entscheidungen zu § 140 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 13 UF 42/17
Beschwerde gegen die Abtrennung der Folgesache Güterrecht vom Scheidungsverbund
- OLG Stuttgart, 27.06.2016 - 18 UF 51/16
Ehescheidungsverfahren: Voraussetzungen für die Abtrennung einer Folgesache aus ...
- OLG Koblenz, 19.03.2014 - 13 UF 737/13
Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache Güterrecht aus dem ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 02.04.2014 - 13 UF 737/13
Scheidungsverbundverfahren: Abtrennung wegen einer zu einer unzumutbaren Härte ...
- OLG Koblenz, 02.04.2014 - 13 UF 737/13
- OLG Hamburg, 15.10.2019 - 12 WF 148/19
Streitwert Hausrat
- OLG Hamm, 19.12.2013 - 2 UF 150/13
Abtrennung einer Folgesache vom Verbund zur Ermöglichung der Eingehung einer ...
- OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 9 UF 19/20
Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich aus dem ...
- OLG Saarbrücken, 31.03.2011 - 6 UF 128/10
Scheidungsverbundverfahren: anwendbares Verfahrensrecht; Zulässigkeit der ...
- OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 4 UF 211/12
Voraussetzungen einer Abtrennung nach § 140 II Nr. 5 FamFG - unzulässige ...
- OLG Stuttgart, 17.09.2015 - 11 UF 76/15
Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Aufnahme einer neuen Beziehung ...
Querverweise
Auf § 140 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 150 (Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen)