Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 04.07.1996 - 7 UF 80/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beschwerde des Ehemannes gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zur Durchführung des Versorgungsausgleichs; Bedenken des Ehemannes gegen die Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs; Grundgedanke des Versorgungsausgleichs und Ausschluss bei Unbilligkeit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587c Nr. 1
Voraussetzungen für grobe Unbilligkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs
Verfahrensgang
- AG Wunsiedel, 18.03.1996 - F 255/95
- OLG Bamberg, 04.07.1996 - 7 UF 80/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 29
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
Versorgungsausgleich und betriebliche Altersversorgung
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.1996 - 7 UF 80/96
Das Prinzip der derzeitigen gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs gemäß §§ 1587 ff. BGB, wonach die Werte der in der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Altersversorgung einander gegenüber gestellt und die Hälfte des sich daraus ergebenden Saldos dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Anrechten als Ausgleichsanspruch zusteht, entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der zum Wesen der Ehe die grundsätzliche Gleichberechtigung beider Partner gehört, die sich auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute nach Auflösung der Ehe auswirkt (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.4.1986, FamRZ 1986, 543 ff.). - BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87
Darlegungslast im Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.1996 - 7 UF 80/96
Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, im Versorgungsausgleichsverfahren über den Vortrag des Ausgleichspflichtigen hinaus von Amts wegen nach etwaigen Gründen zu forschen, die eventuell doch zur Anwendung des § 1587 c BGB führen könnten (vgl. BGH, Beschluß vom 23.3.1988, NJW 1988, 1839 ff.).
- OLG Karlsruhe, 16.04.1997 - 2 UF 46/97 Eine Kürzung des Ausgleichsanspruchs kommt dementsprechend allenfalls in Betracht, wenn der Ausgleich nicht zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung der Ehegatten führt (vgl. BGH, FamRZ 1988, 489, 490; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1322, 1325; OLG Bamberg, FamRZ 1997, 29 , jeweils m.w.N.).
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