Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.07.1996 - 7 UF 80/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11091
OLG Bamberg, 04.07.1996 - 7 UF 80/96 (https://dejure.org/1996,11091)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.07.1996 - 7 UF 80/96 (https://dejure.org/1996,11091)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 7 UF 80/96 (https://dejure.org/1996,11091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Beschwerde des Ehemannes gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zur Durchführung des Versorgungsausgleichs; Bedenken des Ehemannes gegen die Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs; Grundgedanke des Versorgungsausgleichs und Ausschluss bei Unbilligkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Voraussetzungen für grobe Unbilligkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83

    Versorgungsausgleich und betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.1996 - 7 UF 80/96
    Das Prinzip der derzeitigen gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs gemäß §§ 1587 ff. BGB, wonach die Werte der in der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Altersversorgung einander gegenüber gestellt und die Hälfte des sich daraus ergebenden Saldos dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Anrechten als Ausgleichsanspruch zusteht, entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der zum Wesen der Ehe die grundsätzliche Gleichberechtigung beider Partner gehört, die sich auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute nach Auflösung der Ehe auswirkt (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.4.1986, FamRZ 1986, 543 ff.).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87

    Darlegungslast im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.1996 - 7 UF 80/96
    Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, im Versorgungsausgleichsverfahren über den Vortrag des Ausgleichspflichtigen hinaus von Amts wegen nach etwaigen Gründen zu forschen, die eventuell doch zur Anwendung des § 1587 c BGB führen könnten (vgl. BGH, Beschluß vom 23.3.1988, NJW 1988, 1839 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.1997 - 2 UF 46/97
    Eine Kürzung des Ausgleichsanspruchs kommt dementsprechend allenfalls in Betracht, wenn der Ausgleich nicht zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung der Ehegatten führt (vgl. BGH, FamRZ 1988, 489, 490; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1322, 1325; OLG Bamberg, FamRZ 1997, 29 , jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Bamberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht