Rechtsprechung
| KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz; Vergütung des Betreuers als Entschädigung für die in fremdem Interesse aufgewandte Mühe; Bestimmung der Grenze der Mittellosigkeit
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 24.07.1995 - 52 XVII P 241
- LG Berlin, 13.09.1995 - 87 T 166/95
- KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 436
- FamRZ 1998, 188
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- OLG Oldenburg, 20.12.1995 - 5 W 194/95
Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Vergütung, Mittellosigkeit, Sozialhilfe, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 17.05.1994 - 15 W 317/93
Betreuung; Schonvermögen; Vorhandenes Vermögen; Vergütung; Spitzenbetrag; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94
Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei Mittellosigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 23.02.1988 - 1 W 2017/87
Vergütung; Vergütungsanspruch; Pfleger; Vormund; Geschäftsführung; Mangelhaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 66/95
Ersatz von Aufwendungen eines Betreuers eines vermögenden Betreuten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 11.07.1991 - 3Z BR 79/91
Untreue; Unterschlagung; Betreuer; Zum Nachteil; Betreuter; Betreuervergütung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79
Abschiebungshaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93
Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95
Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit
- OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01
Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt - …
bb) Die Frage der Mittellosigkeit ist für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich (vgl. OLG Frankfurt a. Main FamRZ 2001, 1098) und grundsätzlich gemäß den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113;… HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) und den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen (vgl. BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559; OLG-Frankfurt a. Main FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188/189) zu beurteilen. - BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Rechtsanwalt als Berufsbetreuer
(2) Für die Frage, ob der Betreuer die Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen erhält, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (BayObLGZ 1995, 395; KG FamRZ 1998, 188 ).
- OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen
b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113;… HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289;… OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189). - OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens
Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188). - OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00
Bestimmung des Schonvermögens
Allerdings käme es bei dem festgestellten Kontostand der Betroffenen von ca. 5 000,-- DM auf die Frage eines erhöhten Schonvermögens nach § 25 f Abs. 2 BVG nicht an, wenn der ihr zu belassende Barbetrag ohnehin bei 8 000,-- DM läge (vgl. zur Rechtsprechung vor der Änderung durch das Betreuungsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 BayObLGZ 1995, 212, 214; FG-Prax 1997, 102; KG FG-Prax 1997, 224 = NJW-RR 1998 436, 437; offengelassen Senat Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 3 W 190/98 - veröffentlicht OLGR 1999, 106,, 108 = Bt-Prax 99, 32, 33). - BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen
Für die Frage, ob der Betreute Vermögen hat, kommt es zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz an (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 29 ; KG NJW-RR 1998, 436 ). - OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02
Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers
Der Vergütungsanspruch des Betreuers ist Entgelt für die Führung der Vormundschaft oder Betreuung allerdings nicht im Sinne einer schuldrechtlichen Gegenleistung, sondern als Entschädigung für die im Interesse des Betreuten aufgewendeten Mühe und Zeitversäumnis (KG NJW-RR 98, 436). - OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00
Schonbetrag für den mittellosen Betreuten
Während teilweise vertreten wurde, dass entsprechend dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 1 b) der Durchführungs-VO zu § 88 BSHG nur dann von 8.000,00 DM auszugehen sei, wenn die Voraussetzungen des § 67 BSHG (Blinde) oder des § 69a Abs. 3 BSHG (Schwerstbehinderte) vorliegen (vgl. LG Berlin BtPrax 1997, 204; LG Krefeld BtPrax 1993, 340; LG Münster FamRZ 1994, 1336), stand insbesondere die obergerichtliche Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass die Lage von Betreuten, denen wegen einer Erkrankung nach § 1896 BGB mit oder gegen ihren Willen ein Betreuer bestellt wird, mit der Situation von Pflegebedürftigen im Sinne der §§ 67, 69a Abs. 3 BSHG vergleichbar und ihnen deshalb der höhere Betrag von 8.000,00 DM zu belassen sei (vgl. BayObLG in st. Rspr. BayObLG FamRZ 1995, 1375; BayObLGR 1995, 60 = BayObLGZ 1995, 212 = FamRZ 1995, 1599; BayObLGR 1997, 53 = BayObLGZ 1997, 82; BayObLGR 1998, 36; BayObLG FamRZ 1998, 507 = NJW-RR 1998, 435; KG FamRZ 1998, 188 = KGR 1997, 188 = FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; offengelassen von OLG Zweibrücken OLGR 1999, 106). - LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01
Verzinsung von Ansprüchen eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz; …
Unter einer Vergütung ist dabei das Entgelt für die Führung der Betreuung zu sehen, allerdings nicht im Sinne einer schuldrechtlichen Gegenleistung, vielmehr als Entschädigung für die im Interesse des Betreuten aufgewendete Mühe und Zeitversäumnis (siehe KG, NJW-RR 1998, S. 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95]). - LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuungsaufwendungen; Feststellbarkeit der …
- LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
Tod eines Betroffenen als Hindernis für die Festsetzung der Vergütung sowie der …
- OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 208/06
- LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
- OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.06.1997 - 25 Wx 88/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1836 Abs. 1, 2
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 188
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 25 Wx 93/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1997 - 25 Wx 88/96
25 Wx 93/95 , FamRZ 1996, 1173 und vom 20. März 1997 - Az.: 25 Wx 50/96).
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu …
Das Amtsgericht erläutert aber nicht, warum es gemäß § 1836 Abs. 2 BGB einen Stundensatz von 62, 50 DM für angemessen ansieht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 188 ).
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