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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 06.11.1996 - 7 WF 122/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6203
OLG Bamberg, 06.11.1996 - 7 WF 122/96 (https://dejure.org/1996,6203)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.11.1996 - 7 WF 122/96 (https://dejure.org/1996,6203)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. November 1996 - 7 WF 122/96 (https://dejure.org/1996,6203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung der Umgangsregelung eines ehelichen Kinders; Anforderungen für eine Vollstreckung nach § 33 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Vollstreckbarkeit einer Parteivereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 72/78

    Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall des nicht fristgemäßen Einreichens …

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.1996 - 7 WF 122/96
    Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig (§ 19 FGG; vgl. BGH NJW 79, 820), aber unbegründet.
  • OLG Karlsruhe, 11.08.1988 - 16 WF 115/88

    Sorgerecht; Umgangsrecht; Vollstreckbarkeit; Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.1996 - 7 WF 122/96
    Ein gerichtlicher Vergleich wie die Vereinbarung der Parteien vom 4.8.1994 kann allenfalls dann zur Vollstreckung gemäß § 33 FGG geeignet sein, wenn das Gericht ihn durch eine eigene Entscheidung nicht nur gebilligt, sondern ihm eindeutig den Charakter einer eigenen richterlichen Entscheidung i.S.d. § 33 FGG verliehen hat und wenn dieser vom Gericht erkennbar als eigene Entscheidung übernommene Vergleich außerdem einen vollzugsfähigen Inhalt aufweist (vgl. OLG Karlsruhe in FamRZ 1988, 1196 ff.; OLG Zweibrücken in FamRZ 1982, 429 ff.; Kammergericht in Rechtspfleger 1976, 398;… Keidel-Zimmermann, 13. Aufl., § 33 FGG, Rdnr. 10 ff., und Bumiller/Winkler, 6. Aufl., § 33 FGG, Rdnr. 2 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 19.04.2013 - 6 WF 65/13

    Umgang: Vollstreckbarkeit einer Umgangsregelung

    Dies erfordert, dass die gerichtliche Umgangsregelung genaue und erschöpfende Bestimmungen über Art, Ort und Zeit des Umgangs mit dem Kind enthalten muss (BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 306, jeweils m.w.N.).
  • AG Detmold, 26.10.2016 - 33 F 219/15

    Auslegung eines Umgangsvergleichs im Vollstreckungsverfahren

    Nicht ausreichend ist eine Bestimmung "alle 14 Tage" ohne Bestimmung eines kalendermäßig festliegenden Anfangstermins (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2013, 855; OLG Bamberg FamRZ 1998, 306) oder "Diese Besuche sind mit der Kindesmutter mit einer Anmeldungsfrist von 3 Tagen im Voraus zu vereinbaren" (vgl. OLG Braunschweig MDR 1999, 102).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 80/06

    Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

    Die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Bamberg (FamRZ 1998, 306) besagt nichts anderes, lässt diese Frage vielmehr offen.
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 106/06

    Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

    Die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Bamberg (FamRZ 1998, 306) besagt nichts anderes, lässt diese Frage vielmehr offen.
  • OLG Bamberg, 19.06.2000 - 7 WF 32/00

    Zu Zwangsmaßnahmen bei Verstößen gegen das festgesetzet Umgangsrecht

    Dabei ist zunächst einzuräumen, dass es der angefochtenen Verfügung an jeder Rechtsgrundlage fehlt; denn die Bestimmung des § 33 FGG lässt nur die dort festgelegten Sanktionen zu, während die Regelung des § 1684 BGB, welche die Grundentscheidung, also die Umgangsregelung selbst, betrifft, lediglich unmittelbar auf die Ausübung des Umgangsrechts zielende Maßnahmen (Ort, Zeit, konkretes Verhalten der Beteiligten bei Ausübung) erlaubt (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 428 [OLG Bamberg 25.04.1994 - 2 WF 59/94]; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1548 [OLG Brandenburg 19.12.1996 - 10 WF 83/96]; Beschluss des Senats vom 06.11.1996 7 WF 122/96).
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