Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der selbst herbeigeführten Verminderung der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wegfall der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen für die voraussichtliche Dauer einer Strafhaft; Zumutbarkeit der Aufnahme eines Kredites zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit; Beleihung eines Vergleichstitels; Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 27.12.1996 - 2 F 151/95
- AG Karlsruhe, 27.12.1996 - 2 F 151/96
- OLG Karlsruhe, 07.04.1997 - 2 UF 32/97
- OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1165
- FamRZ 1998, 45
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Verminderung oder der Wegfall der Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann zu beachten ist, wenn der auf Unterhalt Inanspruchgenommene seine Leistungsunfähigkeit selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat und dass nur besondere, schwerwiegende Gründe dem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehren (vgl. BGH, NJW 1985, 732 = FamRZ 1985, 158, 159 ff.; NJW-RR 1987, 770 = FamRZ 1987, 372 ; NJW 1988, 2239 = FamRZ 1988, 597, 599 unter II. 4).Es bedarf vielmehr einer auf den Einzelfall bezogenen Wertung dahin, ob die der Tat zugrundeliegenden Vorstellungen und Antriebe sich auch auf die Verminderung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit als Folge des strafbaren Verhaltens erstreckt haben (vgl. dazu schon BGH, NJW 1985, 732 = FamRZ 1985, 158, 160).
- BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80
Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Das im Übrigen an ihn zur Auszahlung kommende Hausgeld nebst Eigengeld benötigt der Kläger dazu, seine notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens, soweit sie nicht durch die Haftanstalt gedeckt werden, zu bestreiten (BGH, NJW 1982, 1812 = FamRZ 1982, 792 ff.) bzw. das notwendige Überbrückungsgeld weiter anzusparen.Auf der anderen Seite hat der BGH einem Strafgefangenen, soweit er nicht gerade wegen einer Verletzung seiner Unterhaltspflicht oder wegen schwerer Verfehlung gegen das Leben oder die Gesundheit des Unterhaltsberechtigten oder seiner Angehörigen eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, die Berufung auf die durch die Haft eingetretene Leistungsunfähigkeit nicht verschlossen (BGH, NJW 1982, 1812 = FamRZ 1982, 792 ; NJW 1982, 2491 = FamRZ 1982, 913, 914).
- BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80
Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Unter diesem Gesichtspunkt ist einem Unterhaltspflichtigen die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit beispielsweise versagt worden, weil er eine gesicherte und einkömmliche Erwerbstätigkeit in seinem erlernten Beruf zu Gunsten einer weiteren Ausbildung aufgegeben hatte, ohne den Unterhalt seiner Angehörigen sicherzustellen (BGH, NJW 1981, 1609 = FamRZ 1981, 539, 540).
- BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85
Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Verminderung oder der Wegfall der Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann zu beachten ist, wenn der auf Unterhalt Inanspruchgenommene seine Leistungsunfähigkeit selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat und dass nur besondere, schwerwiegende Gründe dem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehren (vgl. BGH, NJW 1985, 732 = FamRZ 1985, 158, 159 ff.; NJW-RR 1987, 770 = FamRZ 1987, 372 ; NJW 1988, 2239 = FamRZ 1988, 597, 599 unter II. 4). - BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80
Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Auf der anderen Seite hat der BGH einem Strafgefangenen, soweit er nicht gerade wegen einer Verletzung seiner Unterhaltspflicht oder wegen schwerer Verfehlung gegen das Leben oder die Gesundheit des Unterhaltsberechtigten oder seiner Angehörigen eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, die Berufung auf die durch die Haft eingetretene Leistungsunfähigkeit nicht verschlossen (BGH, NJW 1982, 1812 = FamRZ 1982, 792 ; NJW 1982, 2491 = FamRZ 1982, 913, 914). - BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 41/87
Unterhaltspflicht des arbeitsunfähigen Unterhaltsschuldners nach Kündigung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Verminderung oder der Wegfall der Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann zu beachten ist, wenn der auf Unterhalt Inanspruchgenommene seine Leistungsunfähigkeit selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat und dass nur besondere, schwerwiegende Gründe dem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehren (vgl. BGH, NJW 1985, 732 = FamRZ 1985, 158, 159 ff.; NJW-RR 1987, 770 = FamRZ 1987, 372 ; NJW 1988, 2239 = FamRZ 1988, 597, 599 unter II. 4).
- OLG Hamm, 14.01.2004 - 11 UF 89/03
Unterhaltsrecht: Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit im offenen Strafvollzug
Dass auch längere Strafhaft zur Leistungsunfähigkeit i.S. von § 1603 I BGB führen kann, weil es dem Strafgefangenen im Regelfall - soweit er sich nicht im offenen Vollzug befindet - unmöglich ist, einer normalen Erwerbstätigkeit nachzugehen, entspricht herrschender Meinung und ist auch in der Rechtsprechung anerkannt (BGH MDR 1982, 1003; BGH FamRZ 2002, 813 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 45 ff; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 44 f; OLG Zweibrücken, FamRZ 1990, 553 f;… Kalthoener/Büttner-Niepmann, 8. Aufl. Rz. 668;… Weinreich-Klein, Kompakt-Kommentar Familienrecht, § 1603 Rz. 36).Für den laufenden Unterhalt in der Zeit vor Haftentlassung ist die als Überbrückungsgeld gebildete Rücklage danach weder verfügbar noch von seiner Zweckbestimmung her gedacht (…vgl. Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 45 ff).
Von dem Kläger war weiterhin auch nicht zu verlangen, dass er zur vorübergehenden Sicherstellung bestehender Unterhaltsansprüche während der Dauer seiner Inhaftierung Kredite in Anspruch nahm (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 45 f).
- OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Pfändbarkeit des durch eigene Arbeitskraft verdienten Hausgeldes eines …
Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588).
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