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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3038
OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97 (https://dejure.org/1997,3038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.1997 - 3 Wx 278/97 (https://dejure.org/1997,3038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 3 Wx 278/97 (https://dejure.org/1997,3038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 1960 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit eines Geliebtentestaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 583
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.1969 - III ZR 188/65

    Teilnichtigkeit einer Erbeinsetzung wegen Sittenwidrigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97
    Bei der Feststellung der Unzumutbarkeit ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen (BGH NJW 1964, 764; BGHZ 52, 17, 20).

    In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, daß selbst die Bejahung "besonderer Umstände" nicht in jedem Falle dazu führen muß, daß das Testament vom 31. Oktober 1993 insgesamt nichtig ist, dieses vielmehr unter Umständen nur bezüglich des "Übermaßes" von der Nichtigkeitsfolge ergriffen wird (vgl. BGHZ 52, 17, 25;… Staudinger-Sack, BGB , § 138 , Rdn. 118).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97
    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlaßgerichtes der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 895 ;… Palandt-Edenhofer, BGB a.a.O.).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG , wobei allerdings eine Kostenerstattung nur insoweit anzuordnen ist, als sich die Beteiligten als Verfahrensgegner gegenüberstehen (Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1994 - 3 Wx 232/93).

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97
    In diesem Zusammenhang können Bedeutung erlangen: Der Umfang, in dem die Ehefrau des Zuwendenden am Erwerb des Vermögens, das der Geliebten zugewendet wurde, beteiligt war (BGHZ 53, 369, 378; BayObLG NJW 1987, 910, 912), die Länge des etwaigen Zusammenlebens des Erblassers mit der Geliebten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, von der Geliebten dem Erblasser über die geschlechtliche Hingabe hinaus zugewendete Leistungen (etwa Dienst- und Hilfsleistungen, Krankenpflege) sowie aus der Sicht der Angehörigen die Frage, ob der Lebensunterhalt des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder ohne die Erbschaft gesichert erscheint (…Staudinger-Sack a.a.O.).
  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 83/81

    Belohnung für geschlechtliche Hingabe als einziger Zweck eines Vermächtnisses - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97
    Deshalb kann nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände, die über die Benachteiligung der Angehörigen hinausgehen, ein "Geliebtentestament" den Benachteiligten unzumutbar sein und damit gegen die guten Sitten verstoßen (BGH NJW 1983, 674, 675).
  • BGH, 08.01.1964 - V ZR 5/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97
    Bei der Feststellung der Unzumutbarkeit ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen (BGH NJW 1964, 764; BGHZ 52, 17, 20).
  • BayObLG, 02.09.1986 - BReg. 1 Z 31/86

    Testament; Sittenwidrigkeit; Übergehung; Angehörige; Zurückhaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97
    In diesem Zusammenhang können Bedeutung erlangen: Der Umfang, in dem die Ehefrau des Zuwendenden am Erwerb des Vermögens, das der Geliebten zugewendet wurde, beteiligt war (BGHZ 53, 369, 378; BayObLG NJW 1987, 910, 912), die Länge des etwaigen Zusammenlebens des Erblassers mit der Geliebten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, von der Geliebten dem Erblasser über die geschlechtliche Hingabe hinaus zugewendete Leistungen (etwa Dienst- und Hilfsleistungen, Krankenpflege) sowie aus der Sicht der Angehörigen die Frage, ob der Lebensunterhalt des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder ohne die Erbschaft gesichert erscheint (…Staudinger-Sack a.a.O.).
  • OLG Köln, 08.05.2019 - 2 Wx 141/19

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Dieses Tatbestandsmerkmal soll der Gefahr von Auswüchsen der staatlichen - subsidiären (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 895) - Fürsorge begegnen (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 583; Tidow, Rpfleger 1991, 400 (401)).

    Rn. 18 Ob ein solches Bedürfnis für eine gerichtliche Fürsorge besteht, obliegt einer Ermessensentscheidung des Nachlassgerichts, für welche die Belange des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses leitend sein müssen (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 583;… Staudinger/Mesina, BGB, Bearb. 2017, § 1960 Rn. 13).

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne das Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (st. Rspr. z.B. KG, FamRZ 2000, 445; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 895; FamRZ 1998, 583; FGPrax 2012, 260), wobei maßgeblich ausschließlich das Interesse des endgültigen Erben ist (KG NJW 1971, 565; OLG Düsseldorf, FGPrax 2012, 260; OLG München, NJW 2010, 2364;… a.A. Zimmermann aaO, Rn 52).

    Vielmehr es bedarf zum Zeitpunkt der Anordnung über den Sicherungsanlass konkreter Anhaltspunkte für eine weitergehende Gefährdung des Nachlasswertes (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 583); z.B. indem das Aktivvermögen durch Wertverlust, Diebstahl, sonstige strafbare Handlung usw., Unterlassen der Geltendmachung von Ansprüchen und Forderungen, Fehlen ordnungsgemäßer Verwaltung schrumpft (…Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 3. Auflage 2013, Rn. 48).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 3 Wx 100/08

    Sittenwidrigkeit eines sog. Geliebtentestaments

    Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung kann daher nur in besonders hervorstechenden, d.h. schwerwiegenden, Ausnahmefällen angenommen werden (BGH NJW 1983, S. 674 ff.; BGHZ 111, 36 ff.; BGHZ 140, 118 ff.; BayObLG FamRZ 2002, S. 915 ff.; Prütting u.a. - Ahrens, BGB, 3. Aufl. 2008, § 138 Rdnr. 103; dem Grundsatz nach vom gleichen Ansatz ausgehend, aber mit unterschiedlichen Gewichtungen im einzelnen auch: Senat, FamRZ 1998, S. 583 f.; OLG Düsseldorf - 7. Zivilsenat - FamRZ 1997, S. 1506 ff.; Soergel-Hefermehl, BGB, 12. Aufl. 1999, § 138 Rdnr. 223; Staudinger-Sack, BGB, Neubearb.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 3 Wx 350/00

    Erbeinsetzung zugunsten privater Pflegedienste - Anordnung der …

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne das Eingreifen des Nachlaßgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 895; 1998, 583).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04

    Einstweilige Anordnung des Rechtsbeschwerdegerichts in Nachlasssachen: Anweisung …

    Für die Annahme einer Gefährdung des Nachlasses bedarf es konkreter Anhaltpunkte, die - was sich schon aus der gesetzlichen Regelung unmittelbar ergibt - über die bloße Unsicherheit darüber, wer Erbe ist, hinausgehen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 583 f.).

    Dabei kann es sich bei dem "Verwalter" um einen vom Erblasser Bevollmächtigten (…vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 230), aber auch um einen Erbprätendenten handeln (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 583 f., 584;… Staudinger/Marotzke, a.a.O., Rdn. 14 zu § 1960;… Leipold, in: Münchener Kommentar BGB, 3. Aufl. 1997, Rdn. 20 zu § 1960;… zweifelnd freilich Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl. 2002, Rdn. 10 zu § 1960).

  • KG, 09.01.2023 - 19 W 146/22

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Für die Annahme der Gefährdung bedarf es dabei konkreter Anhaltspunkte (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3.12.1997, 3 Wx 278/97, Rn. 15), beispielsweise dafür, dass das Aktivvermögen durch Wertverlust, Diebstahl, sonstige strafbare Handlung usw., Unterlassen der Geltendmachung von Ansprüchen und Forderungen oder Fehlen ordnungsgemäßer Verwaltung schrumpft (…OLG Köln aaO Rn. 14).

    Allein die Vermutung bzw. Behauptung des Beteiligten zu 3 im Schriftsatz vom 19.10.2022, die Beteiligte zu 1 sei nicht neutral und verfolge offensichtlich Eigeninteressen, genügt hierfür nicht (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3.12.1997, 3 Wx 278/97, Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09

    Gewährung rechtlichen Gehörs zugunsten der unbekannten Nacherben

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (Senat ZEV 2001, 366; FamRZ 1998, 583).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - 3 Wx 141/12

    Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter …

    Rn. 36 Ein Sicherungs- bzw. Fürsorgebedürfnis ist gegeben bei Gefährdung des Nachlasswertes (OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 229; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 895), wenn also ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (Senat ZEV 2001, 366; FamRZ 1998, 583).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 3 Wx 366/00

    Erbeinsetzung zugunsten eines Hauspflegdienstes - Anordnung der …

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne das Eingreifen des Nachlaßgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 895; 1998, 583).
  • LG Stuttgart, 17.07.2009 - 1 T 61/09

    Bestehen eines für die Anordnung der Nachlasspflegschaft erforderlichen …

    Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne das Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1564 [OLG Düsseldorf 09.02.2001 - 3 Wx 366/00] = NJW 2001, 2338 = ZEV 2001, 366; FamRZ 1995, 895; FamRZ 1998, 583).
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