Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung, Fachhochschulabschluss keine Hochschulausbildung, Betreuervergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
Begriff der abgeschlossenen Hochschulausbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausbildung; Fachschule; Hochschule; Vergleichbarkeit von Ausbildungsstätten
Verfahrensgang
- AG Rendsburg - 2 XVI 1 528/98
- LG Kiel - 3 T 11/00
- OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1309 (Ls.)
- Rpfleger 2000, 330
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99
Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00
Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissenstand nach Art und Umfang dem durch ein Hochschulstudium vermittelten entspricht (BayObLG BtPrax 2000, 32 f = Rpfleger 2000, 64). - LG Koblenz, 07.03.2000 - 3 T 11/00
Pflicht zur Einsetzung einer Lebensversicherung für die Bestreitung von …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00
2 W 29/00 3 T 11/00 LG Kiel 2 XVII 528/98 AG Rendsburg.
- OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer …
So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 20 W 503/01). - OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer …
Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).Die Ausbildung an einer Fachschule vermittelt in aller Regel nicht die Qualifikation, die an einer (Fach-)Hochschule erworben wird (OLG Schleswig OLGR 2000, 214;… OLG Frankfurt a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08
Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und …
So liegt zwar die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Vergütungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172, BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; Senatsbeschlüsse vom 08. April 2002 - 20 W 503/01 = BtPrax 2002, 169, …sowie vom 19. Juli 2002 und 11. Dezember 2006, a.a.O.).
- LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 304/10
Zum Anspruch des Betreuers auf eine Vergütung mit dem Stundensatz von 44,00 EUR …
Rn. 19 Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris). - LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 182/10
Zum Vergütungsanspruch des Betreuers hinsichtlich des Stundensatzes von 44,00 EUR …
Rn. 19 Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris). - LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 181/10
Zu den Voraussetzungen für den Stundensatz von 44,00 EUR bzgl. der …
Rn. 19 Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06
Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin
So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307;… OLG Dresden FamRZ 2000, 316, Senatsbeschlüsse 20 W 503/01=BtPrax 20021, 169 und 20 W 241/02 a.a.O.). - KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht
Dabei liegen solche Fachkenntnisse durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung dann vor, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen, staatlich anerkannten Abschluss aufweist (BayObLG, BtPrax 2000, 32; FamRZ 2001, 187 = NJW-RR 2001, 582; SchlH OLG, BtPrax 2000, 172). - OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05
Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und …
Eine vergleichbare Ausbildung ist etwa der Abschluss einer höheren Fachschule für Sozialarbeit (OLG Hamm FamRZ 2001, 1398), nicht jedoch ein bloßer Fachschulabschluss (OLG Schleswig BtPrax 2000, 172).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 30/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
- Bt-Recht
Vergütung, Dipl.-Ing. Landbau als Berufsbetreuer, Betreuervergütung
- rechtsportal.de
BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
Nachweis von durch ein Studium erworbenen nutzbaren Fachkenntnissen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Volkswirtschaftslehre; Landwirtschaftliche Betriebslehre; Buchführung; Fachkenntnis
Verfahrensgang
- LG Kiel - 3 T 695/99
- OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 30/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1309 (Ls.)
- Rpfleger 2000, 330
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
Zur Höhe des Vergütungsanspruchs bei berufsmäßiger Betreuung, wenn die …
Landbau OLG Schleswig BtPrax 2000, 172). - OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01
Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als …
Sie steht im Einklang mit einer Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die in aller Regel einen Fachschulabschluss dieser Vergütungsstufe zuordnen (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307, LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35).
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Rechtsprechung
| LG Hamburg, 03.05.2000 - 326 T 31/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BVormVG § 1 Abs. 1
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1309
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin
Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309). - OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld
Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309). - KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
Betreuervergütung: Besondere für die Führung der Betreuung nutzbare …
Die Ausbildung des Beteiligten zu 1. wurde mithin durch die genannten Lehrfächer maßgeblich geprägt (vgl. zum Diplom-Politologen LG Frankfurt/Oder, FamRZ 2003, 190; LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309). - OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
Studium der Volkswirtschaftslehre
Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Stundensatz, Alten-Krankenpfleger und Bundeswehr Sanitätsdienst, Verwaltungsangestellter
- rechtsportal.de
BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag auf Bewilligung eines höheren Stundenlohnes für einen Betreuer; Vorliegen besonderer Kenntnisse bei einem Betreuer; Anspruch eines Betreuers auf eine höhere Vergütung
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt - XVII 151/98
- LG Schweinfurt, 23.03.2000 - 24 T 210/99
- BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1309 (Ls.)
- Rpfleger 2000, 392
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00
"Besondere Kenntnisse" sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 = BtPrax 2000, 81).Dem Sinn und Zweck der mit § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG getroffenen Vergütungsregelung entspricht ersichtlich nicht, einen erhöhten Stundensatz schon deshalb zu gewähren, weil die Ausbildung wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hatte (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342 = BtPrax 2000, 81/82).
- BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99
Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem …
Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00
Einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ist eine Ausbildung, wenn sie in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 = BtPrax 2000, 32; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ). - BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99
Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung
Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00
Auch die erfolgreiche Teilnahme an einem Managementseminar zur Pflegedienstleistung mußte das Landgircht nicht im Sinn einer der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung werten (vgl. BayObLG Beschluß v. 27.10.1999 - 3Z BR 254/99).
- OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer …
So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 20 W 503/01). - OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter
Eine entsprechende Einstufung von Berufsbetreuern mit abgeschlossener Fachschulausbildung wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die eine Gleichstellung mit einer Hochschulausbildung einhellig ablehnen, soweit ersichtlich nie beanstandet (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2000, 316; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392; BayObLG-Report 2000, 35). - OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale …
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst bei wöchentlich erteilten 12 Unterrichtsstunden und einer Prüfungsdauer von ca. 6 Wochen bis zum Abschluss lediglich etwa 800 Unterrichtsstunden á 45 Minuten im Zeitrahmen von höchstens 2 Jahren, was die Mindeststudiendauer eines (Fach-)Hochschulstudiums mit 3 Jahren deutlich unterschreitet (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
- OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete …
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst nach § 9 der Prüfungsordnung lediglich 240 Unterrichtsstunden im Zeitraum von höchstens 2 Jahren oder im Fernunterricht eine Dauer von 3 Semestern und unterschreitet damit deutlich die Mindeststudiendauer eines (Fach-) Hochschulstudiums mit 3 Jahren (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309). - BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium
Zudem sollte die Mindeststudiendauer von drei Jahren annähernd erreicht sein (BayObLG FamRZ 2000, 1309). - OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
Verfahrenspfleger; Lehrgang; ÖTV-Fortbildungsinstitut; Lehrer für Pflegeberufe; …
Die Fortbildungsmaßnahme umfasste einschließlich Praktika 2, 964 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Jahren und unterschritt damit deutlich die Mindeststudiendauer eines (Fach-) Hochschulstudiums mit 3 Jahren (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
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| OLG Düsseldorf, 20.04.2000 - 25 Wx 22/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Stundensatz einer Verwaltungsfachwirtin mit Zusatzausbildung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1309 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
Betreuervergütung: Besondere für die Führung der Betreuung nutzbare …
Er lässt außer Acht, dass betreuungsrechtlich nutzbare Kenntnisse auch aus den Bereichen des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrechts stammen können, zumal im vorliegenden Fall der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 1. die Vertretung des Betroffenen in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasste (vgl. zum Verwaltungsfachwirt BayObLG FamRZ 2001, 187; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2000, - 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309; zum Diplomverwaltungswirt BayObLG Beschluss vom 8.1.2003, Az: 3Z BR 221/02; LG Kiel, BtPrax 2002, 174-175; zum Beamten des mittleren nicht-technischen Dienstes, BayObLG, FamRZ 2001, 304). - LG Arnsberg, 20.04.2015 - 5 T 73/15
Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit der Qualifikation eines …
Rn. 27 Die von der Beschwerdeführerin daneben in Bezug genommene Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20.4.2000, Az. 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309) hat maßgeblich darauf abgestellt, dass die Betreuerin in dem zu entscheidenden Fall die Zweite Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst mit dem Abschluss "Verwaltungsfachwirt" bestanden und danach noch an verschiedenen fachspezifischen Lehrgängen des T und der E teilgenommen habe. - LG Arnsberg, 14.04.2015 - 5 T 69/15
Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit einer Ausbildung als …
Rn. 33 Die von dem Beschwerdeführer daneben in Bezug genommene Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20. April 2000, Az. 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309) hat maßgeblich darauf abgestellt, dass die Betreuerin in dem zu entscheidenden Fall die Zweite Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst mit dem Abschluss "Verwaltungsfachwirt" bestanden und danach noch an verschiedenen fachspezifischen Lehrgängen des J und der E teilgenommen habe. - LG Arnsberg, 17.04.2015 - 5 T 72/15
Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit der Qualifikation eines …
Rn. 29 Die von der Beschwerdeführerin daneben in Bezug genommene Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20.4.2000, Az. 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309) hat maßgeblich darauf abgestellt, dass die Betreuerin in dem zu entscheidenden Fall die Zweite Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst mit dem Abschluss "Verwaltungsfachwirt" bestanden und danach noch an verschiedenen fachspezifischen Lehrgängen des T und der Fachhochschule E teilgenommen habe.
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