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Weitere Entscheidung unten: AG Rendsburg, 08.01.1999

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.03.2000 - 9 WF 48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6708
OLG Brandenburg, 22.03.2000 - 9 WF 48/00 (https://dejure.org/2000,6708)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2000 - 9 WF 48/00 (https://dejure.org/2000,6708)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2000 - 9 WF 48/00 (https://dejure.org/2000,6708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsbühr bei Parteivernehmung zur elterlichen Sorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines eigenen Gegenstandswertes für das sorgerechtliche Verfahren; Anforderungen an die Anhörung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 04.11.1999 - 7 WF 3904/99

    Sorgerecht; Streitwertfestsetzung; Streitwerterhöhung; Beschwerde; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2000 - 9 WF 48/00
    In den Fällen, in denen die Anhörung zum Sorgerecht allein auf § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO beruht, ist daher kein eigener Gegenstandswert hierfür festzusetzen (OLG Nürnberg, MDR 2000, 86 f.;… OLG Düsseldorf, aaO.; OLG Karlsruhe, NJWE-FER 1999, 280;… siehe auch Musielak-Borth, ZPO , 1998, § 613 Rdn. 12;… Zimmermann, ZPO , 5. Aufl. 1998, § 613 Rdn. 3;… Gerhardt/von Heinschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts FamR, 2. Aufl. 1999, S. 1210 Rdn. 108; Enders in JurBüro 1998, 617, 618; a.A. AG Rendsburg, NJWE-FER 1999, 132).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 4 WF 154/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2000 - 9 WF 48/00
    Mit der Anhörung hat das Amtsgericht lediglich seiner gesetzlich gebotenen Aufklärungspflicht genügt, die der Belehrung der Eltern und der Überprüfung, ob das Kindeswohl gefährdet und daher ein Sorgerechtsverfahren von Amts wegen einzuleiten ist, dient (vgl. auch OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 89).
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Rechtsprechung
   AG Rendsburg, 08.01.1999 - 13 F 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6077
AG Rendsburg, 08.01.1999 - 13 F 165/98 (https://dejure.org/1999,6077)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 08.01.1999 - 13 F 165/98 (https://dejure.org/1999,6077)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 08. Januar 1999 - 13 F 165/98 (https://dejure.org/1999,6077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 445
  • FamRZ 1999, 1359
  • FamRZ 2000, 1384 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 508 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 17.03.2000 - l3 WF 52/00

    Beweisgebühr; Anhörung; Elterliche Sorge; Gegenstandswert

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  • OLG Köln, 17.06.2003 - 4 WF 64/03

    Anhörung der Eltern zum Sorgerecht

    Teilweise wird aus dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO abgeleitet, dass bei einer Anhörung zur elterlichen Sorge eine Beweisgebühr nach deren Gegenstandswert selbst dann anfalle, wenn kein Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge anhängig ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2000, 626 = JurBüro 1999, 469; FamRZ 2001, 1930 = JurBüro 2001, 359; KG JurBüro 1999, 634; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359; AG Euskirchen FamRZ 1999, 1683; OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 2000, 1383;… Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 31 BRAGO, Rdn. 179 f.).
  • OLG Koblenz, 13.06.2001 - 13 WF 355/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Festsetzung der aus der …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamburg, 27.12.2000 - 10 WF 93/00

    Höhe der Beweisgebühr im Scheidungsverfahren - Umfang des Verbundverfahrens

    Zum Teil wird diese Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO für die Anhörung gemäß § 613 ZPO auch aus dem Wert einer Sorgerechtssache zugebilligt, unabhängig davon, ob ein entsprechender Folgesachenantrag gemäß § 621 Nr. 1 ZPO durch entsprechenden Antrag (§ 1671 Abs. 1 BGB ) anhängig ist oder nicht (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 1383 ; OLG Koblenz JurBüro 1999, 46; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359 ).
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