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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 28.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4039
OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00 (https://dejure.org/2000,4039)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2000 - 14 WF 58/00 (https://dejure.org/2000,4039)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 14 WF 58/00 (https://dejure.org/2000,4039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 114, 119
    Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1606
  • FamRZ 2000, 1588
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Rn. 15 Der Auffassung, es sei auch bei dieser Sachlage in Abstammungssachen darauf abzustellen, ob die Rechtsverteidigung zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife noch Aussicht auf Erfolg gehabt habe (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 484), vermag sich der Senat nicht anzuschließen, denn vom Gericht kann keine Entscheidung wider besseres Wissen entgegen dem eigenen Verhalten der Prozeßkostenhilfe begehrenden Partei verlangt werden (vgl. auch BGH NJW 1982, 1104 und 1985, 498).
  • OLG Naumburg, 27.05.1999 - 3 WF 75/99

    Prozesskostenhilfe für ein vereinfachtes Verfahren auf Unterhaltsfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Rn. 12 Es ist umstritten, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen ist oder auf den Zeitpunkt, zu dem das Gericht pflichtgemäß über den vollständigen Antrag hätte entscheiden können (…für Entscheidungszeitpunkt: Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkosten- und Beratungshilfe, 2. Aufl. (1999) Rn. 420 ff. m.w.N.;… für Zeitpunkt der Entscheidungsreife (bei Entscheidungsverzögerung): Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. 2000, Rn.171 m.w.N.;… Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl. (1999), § 119 Rn. 46 m.w.N.; OLG Naumburg FamRZ 2000, 431).
  • OLG Köln, 12.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit der PHK-Beschwerde nach rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Insoweit ist nach einem Anerkenntnis die Rechtslage nicht anders als nach einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, die nicht angegriffen wird, auch hier kann die Beschwerde gegen die PKH-Verweigerung nicht auf eine Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung gestützt werden, die das nicht angegriffene Urteil verneint (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 102; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97

    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Rn. 15 Der Auffassung, es sei auch bei dieser Sachlage in Abstammungssachen darauf abzustellen, ob die Rechtsverteidigung zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife noch Aussicht auf Erfolg gehabt habe (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 484), vermag sich der Senat nicht anzuschließen, denn vom Gericht kann keine Entscheidung wider besseres Wissen entgegen dem eigenen Verhalten der Prozeßkostenhilfe begehrenden Partei verlangt werden (vgl. auch BGH NJW 1982, 1104 und 1985, 498).
  • OLG Brandenburg, 25.11.1997 - 10 WF 150/97

    Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch nach Erledigung der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Rn. 16 Es ist Sache des PKH-Antragstellers, in geeigneter Weise auf eine rechtzeitige Entscheidung über den PKH-Antrag hinzuwirken (OLG Brandenburg AnwBl. 1998, 670; OLG Naumburg FamRZ 2000, 106;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs a.a.O. Rn. 428).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 2 WF 152/97
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Insoweit ist nach einem Anerkenntnis die Rechtslage nicht anders als nach einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, die nicht angegriffen wird, auch hier kann die Beschwerde gegen die PKH-Verweigerung nicht auf eine Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung gestützt werden, die das nicht angegriffene Urteil verneint (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 102; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • OLG Naumburg, 25.02.1999 - 8 WF 59/99

    Zulässigkeit einer PKH-Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
    Rn. 16 Es ist Sache des PKH-Antragstellers, in geeigneter Weise auf eine rechtzeitige Entscheidung über den PKH-Antrag hinzuwirken (OLG Brandenburg AnwBl. 1998, 670; OLG Naumburg FamRZ 2000, 106;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs a.a.O. Rn. 428).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Rn. 32 (1) Es sei ausschließlich der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich, und zwar auch im Falle einer (pflichtwidrigen) Verzögerung der Entscheidung durch das Gericht (vgl. LAG Düsseldorf, 12. November 1986, 14 Ta 348/86, LAGE ZPO § 114 Nr. 10; LAG Hessen, 1. August 2006, 19 Ta 373/06, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 6; OLG Düsseldorf, 21. Juni 1988, 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln, 24. Mai 2000, 14 WF 58/00, NJW-RR 2000, 1606; OLG München, 27. Juli 1993, 12 WF 871/93, OLGR 1994, 46; OLG Saarbrücken, 10. November 2008, 9 WF 97/08, OLGR 2009, 112; 11. Oktober 2012, 6 WF 383/12, juris;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 423 ff.;… MüKo-ZPO/Motzer, 4. Auflage 2013, § 114 Rn. 113, soweit dieser in Rn. 111 auf "Entscheidungsreife" verweist, ist damit der frühestmögliche Zeitpunkt einer Bewilligung gemeint; ebenso LAG Hessen, 9. Januar 2013, 7 Ta 354/11, juris).

    Es ist nach einer ordnungsgemäßen Antragstellung nicht mehr Sache der Partei, auf eine rechtzeitige Bescheidung des Antrags hinzuwirken (so unzutreffend OLG Köln, 24. Mai 2000, 14 WF 58/00, NJW-RR 2000, 1606;… MüKo-ZPO/Motzer, a. a. O., § 114 ZPO Rn. 113), sondern des Gerichts.

  • OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04

    Vaterschaftsfeststellungsklage: Nachträgliche Prozesskostenhilfebewilligung für …

    Liegt ein in diesem Sinne ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Prozesskostenhilfe vor, bevor die Rechtsverteidigung auf Grund anderweitiger Erkenntnisse aussichtslos erscheint, ist trotz veränderter Erkenntnis nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen (entgegen OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Streitig ist hingegen die davon zu unterscheidende Frage, von welchem Erkenntnisstand aus zu beurteilen ist, ob die Erfolgsaussicht zu diesem (ggf. früheren) Zeitpunkt bestanden hat (…vgl. zum Meinungsstand MünchKomm/Wax, BGB, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 157 ff.), ob es also der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht, dass die (von vornherein fehlende) Erfolgsaussicht erst auf Grund nachträglicher Erkenntnisse festgestellt wird (nicht auseinandergehalten von OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Deshalb scheitert die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht bereits daran, dass die Vaterschaft des Beklagten mittlerweile feststeht (a.M. OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

  • OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06

    Prozesskostenhilfe: Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im …

    Rn. 5 2. Streitig ist hingegen die davon zu unterscheidende Frage, von welchem Erkenntnisstand aus zu beurteilen ist, ob die Erfolgsaussicht zu diesem (ggf. früheren) Zeitpunkt bestanden hat (…vgl. zum Meinungsstand MünchKomm/Wax, BGB, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 157 ff.), ob es also der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht, dass die (von vornherein fehlende) Erfolgsaussicht erst auf Grund nachträglicher Erkenntnisse festgestellt wird (nicht auseinandergehalten von OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Deshalb scheitert die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht bereits daran, dass die Vaterschaft des Beklagten mittlerweile feststeht (a.M. OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19

    Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender …

    Rn. 10 Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass die Antragstellerin nicht ausdrücklich auf eine zügige Bearbeitung des gestellten Prozesskostenhilfeantrags gedrängt hat (anders OLG Köln, Beschl. v. 24.05.2000 - 14 WF 58/00 -, juris, Rn. 14;… MüKoZPO/Wache, 5. Aufl. 2016, ZPO § 114 Rn. 103).
  • OLG Köln, 31.10.2005 - 9 W 25/05

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Gebäudeversicherung

    Bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 383 mit weiteren Nachweisen; siehe auch OLG Köln, NJW-RR 2000, 1606; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 26.Aufl., § 119, Rn 4;… Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119, Rn 44).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Denn es ist Sache der Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, auf eine rechtzeitige Bescheidung ihres Antrags hinzuwirken (OLG Köln, Beschluss vom 24.5.2000 - 14 WF 58/00, Rn. 14, juris;… MüKo/Wache, 5. Aufl. 2016, ZPO § 114 Rn. 103).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3770
OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 § 567
    Zulässigkeit einer PKH-Beschwerde nach rechtskräftigem Abschluß der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Ablehnung; Verweigerung; Erledigung; Hauptsache; Rechtskraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 656
  • MDR 2000, 1212
  • FamRZ 2000, 1588
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.1994 - 2 WF 88/94

    Beschwerde; Prozeßkostenhilfe; Ablauf; Frist; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar überwiegend die Beschwerde gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung für unzulässig gehalten oder jedenfalls eine abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht verneint, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist, aber nicht eingelegt wurde, so daß die Hauptsache rechtskräftig ist (so OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, FamRZ 1995, 240; ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 176; OLG Köln, NJW-RR 1998, 511;… MünchKomm/Wax, ZPO, § 127 Rn. 16;… Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 8 Rn. 45, Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 127 Rn. 3;… Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 119 Rn. 47 m.w.N.).

    Die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß ist damit vor Beendigung des Verfahrens nicht mehr möglich gewesen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 240 m.w.N).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Das BVerfG hat mit Beschluß vom 17.03.1988 (BVerfGE 78, 88 ff.) entschieden, daß es in Fällen, in denen das Verwaltungsprozeßrecht dem Asylbewerber im Prozeßkostenhilfeverfahren das Rechtsmittel der Beschwerde ohne gesetzliche Einschränkung eröffnet, gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt, wenn das Beschwerdegericht die Erfolgsaussicht der Klage ungeprüft läßt.
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit PKH Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar überwiegend die Beschwerde gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung für unzulässig gehalten oder jedenfalls eine abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht verneint, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist, aber nicht eingelegt wurde, so daß die Hauptsache rechtskräftig ist (so OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, FamRZ 1995, 240; ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 176; OLG Köln, NJW-RR 1998, 511;… MünchKomm/Wax, ZPO, § 127 Rn. 16;… Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 8 Rn. 45, Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 127 Rn. 3;… Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 119 Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Zu fragen wäre dann wohl, ob die Hauptsache dann schon rechtskräftig gewesen wäre, wenn rechtzeitig über den PKH-Antrag und sodann in angemessener (?) Zeit über die Beschwerde entschieden worden wäre, d. h. bei Entscheidungsreife (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1123; OLGR 1999, 222; 2000, 24).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1992 - 7 W 53/92

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis hinsichtlich des Anspruchs auf …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Die Beklagten haben zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, da sie sich vorprozessual so verhalten haben, daß der Kläger annehmen mußte, ohne Anrufung des Gerichts sein Ziel nicht erreichen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 74).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: …

    Rn. 9 c) Die Frage, ob nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens der in der Hauptsache unterlegenen Partei noch nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder diese aufgrund der Bindung an die rechtskräftige Hauptsacheentscheidung stets mangels Erfolgsaussicht zu versagen ist, ist umstritten (für eine grundsätzliche Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung: BFHE 141, 494 = DStR 1985, 50; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1356;… MünchKommZPO/Motzer 3. Aufl. § 127 Rn. 17; gegen eine Bindungswirkung jedenfalls bei verzögerter Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch: OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1163;… Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 119 Rn. 47 - anders hingegen aaO § 127 Rn. 50;… Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rn. 41 mwN).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Rn. 44 cc) Nach einer weiteren Auffassung soll schließlich die Rechtskraft einer rechtsmittelfähigen Entscheidung über die Hauptsache weder der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe entgegenstehen noch den Umfang der Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Hinblick auf die Erfolgsaussicht begrenzen, weil andernfalls eine mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbare Ineffektivität eines nach der Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmittels eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe 28. Februar 2000, 20 WF 100/99, NJW-RR 2001, 656 unter Bezugnahme auf BVerfG, 17. März 1988, 2 BvR 233/88, MDR 1988, 750).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 U 25/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das …

    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.;… Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2004 - 24 W 38/04

    Prozesskostenhilfe: Bindung des Beschwerdegerichts an

    Das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung der Vorinstanz über die Hauptsache nicht anfochten hat (vgl. BFH BB 1984, 2249f.; KG OLGZ 1969, 446 f., OLG Düsseldorf, 9 Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; Senat FamRZ 2002, 1713;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119, Rdnr.47 m.w.N.; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 W 11/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das …

    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.;… Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
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