Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.11.1998 - 5 W 806/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HausratsVO § 10
Freistellungsklage - Hausratskredit - Hausratsverteilungsverfahren - Rechtsschutzinteresse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inanspruchnahme auf hälftige Freistellung aus einem gemeinsam aufgenommenen Konsumentendarlehen nach erfolgter Trennung der Ehegatten; Zumutbarkeit der Durchsetzung eines Anspruchs im Hausratsverteilungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Trier - 5 O 162/98
- OLG Koblenz, 18.11.1998 - 5 W 806/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1093
- FamRZ 2000, 304
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Rechtsprechung
| KG, 09.09.1999 - 12 W 6245/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 304
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Jena, 22.11.2005 - 2 W 597/05
Zuständigkeit des Gerichts für die Bemessung der Nutzungsentschädigung der vorher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des 12. Zivilsenats des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 9. September 1999 (12 W 6245/99) verwiesen. - OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 6/08
Zuständigkeit des Familiengerichts bei Antrag auf Zahlung von Nutzungsentgelt …
(2) Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, dass immer dann, wenn ein Ehegatte die Ehewohnung endgültig aufgegeben hat und sich die Parteien nur noch um die Nutzungsentschädigung streiten, eine sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte nicht mehr gegeben ist (vgl. KG FamRZ 2000, 304 f.; OLG Hamburg FamRZ 1982, 941; zum Streitstand vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2001, 45 f.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
- OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung …
Teilweise wurde die Grundlage des Zahlungsanspruchs im Gemeinschaftsrecht gesehen (§ 745 Abs. 2 BGB ): Mit der endgültigen Trennung könne jeder Ehegatte eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die auch darin bestehen könne, dass derjenige, der in dem Haus verbleibt, an den anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen habe (BGH, FamRZ 1996, 931 ; KG, FamRZ 2000, 304 ; OLG Naumburg, OLGR 2001, 141; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 71; 467). - KG, 18.12.2006 - 25 W 42/06
Sachliche Zuständigkeit für den Streit getrennt lebender Eheleute über eine …
- OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05 Teilweise wurde die Grundlage des Zahlungsanspruchs im Gemeinschaftsrecht gesehen (§ 745 Abs. 2 BGB): Mit der endgültigen Trennung könne jeder Ehegatte eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die auch darin bestehen könne, dass derjenige, der in dem Haus verbleibt, an den anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen habe (BGH, FamRZ 1996, 931; KG, FamRZ 2000, 304; OLG Naumburg, OLGR 2001, 141; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 71; 467).
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