Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten; Übertragung angleichungsdynamischer Rentenanwartschaften im Rahmen eines Versorgungsausgleichs; Rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten im Rahmen eines Versorgungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 27.11.1998 - 53 F 142/94
- OLG Brandenburg, 29.04.1999 - 9 UF 9/99
- OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1025
- MDR 2000, 522
- FamRZ 2000, 891
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten widerspreche daher der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, BvR 873/90 und BvR 761/91 - (FamRZ 1992, 1038 ff.) vorgegebenen Wertung.Soweit sich die Antragstellerin in ihrer Beschwerdebegründung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in FamRZ 1992 S. 1038 ff. bezieht, ist ihre Argumentation bereits im Ansatz verfehlt.
Aus der Begründung dieser Entscheidung (FamRZ 1992, 1039 f. [BVerfG 07.07.1992 - 1 BvL 51/86] ) geht hervor, dass das Bundesverfassungsgericht nicht eine besondere rentenrechtliche Absicherung der die Kindererziehung ausübenden Elternteile beabsichtigte; vielmehr wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die (sachlich nicht gerechtfertigte) Ungleichbehandlung der rentenrechtlichen Bewertung von Kindererziehungszeiten gegenüber der Bewertung von (insbesondere auf Erwerbseinkommen beruhenden) Beitragszahlungen zu beseitigen.
Mit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht wird ein Ausgleich für die aus der Kindererziehung folgenden Einkommenseinbußen geschaffen, vgl. auch BVerfG FamRZ 1992, 1038, 1040 [BVerfG 07.07.1992 - 1 BvL 51/86] .
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Es handelt sich hierbei um einen Ausnahmetatbestand; von der Härteregelung ist nur Gebrauch zu machen, wenn die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGHZ 74, 38, 83 f. [BGH 21.03.1979 - IV ZB 142/78] ; OLG Karlsruhe NJWE-FER 1999, 225;… Palandt-Brudermüller, BGB, 59. Aufl. 2000 § 1587 c Rn. 4;… RGRK-Wick, BGB, 12. Aufl. 1999 § 1587 c Rn. 14;… Staudinger-Eichenhofer, BGB, 13. Aufl. 1998 § 1587 c Rn. 29). - BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89
Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Schwere Verfehlungen gegen den Ehegatten können die grobe Unbilligkeit i.S.v. § 1587 c Ziff. 1 BGB begründen, auch einmalige Vorgänge gegen den ausgleichsberechtigten Ehegatten oder gegen dessen nahe Angehörige, wie z.B. dessen Kinder (BGH FamRZ 1990, 985, 986;… Palandt-Brudermüller a.a.O. Rn. 7;… RGRK-Wick a.a.O. Rn. 56, 59).
- BGH, 23.02.1994 - XII ZB 39/93
Ehezeitende in einem Scheidungsverfahren nach gerichtlichem Trennungsverfahren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Der Ausgleichspflichtige muss vielmehr die Umstände vortragen, mit denen er eine erstrebte Herabsetzung des Versorgungsausgleichs begründen will; er trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschluss des Versorgungsausgleiches (BGH FamRZ 1994, 825, 827 [BGH 23.02.1994 - XII ZB 39/93] ; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 491 [OLG Zweibrücken 18.09.1995 - 5 UF 180/91] ;… Palandt-Brudermüller a.a.O. Rn, 20;… RGRK-Wick a.a.O. Rn. 10). - BGH, 27.02.1991 - XII ZB 147/90
Einbeziehung von Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Anrechte auf Leistungen mit anderer Zweckbestimmung, wie z.B. die als Anerkennung gezahlte Leistung nach dem KLG (Kindererziehungslei-stungs-Gesetz) zählen dagegen nicht dazu (BGH NJW 1991, 1825, 1826 [BGH 27.02.1991 - XII ZB 147/90] ; OLG Thüringen FamRZ 1998, 1438). - OLG Bamberg, 29.10.1997 - 7 UF 169/97
Versorgungsausgleich geschiedener Ehegatten; Wirtschaftliche Relevanz eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
So kann eine einmalige Verfehlung zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Versorgungsausgleichs nur dann fuhren, wenn es sich um ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten handelt; eine einzelne Körperverletzung ohne bleibende Schäden reicht hierfür in der Regel nicht aus (OLG Bamberg FamRZ 1999, 932 [OLG Bamberg 29.10.1997 - 7 UF 169/97] ). - OLG Zweibrücken, 18.09.1995 - 5 UF 180/91
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Der Ausgleichspflichtige muss vielmehr die Umstände vortragen, mit denen er eine erstrebte Herabsetzung des Versorgungsausgleichs begründen will; er trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschluss des Versorgungsausgleiches (BGH FamRZ 1994, 825, 827 [BGH 23.02.1994 - XII ZB 39/93] ; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 491 [OLG Zweibrücken 18.09.1995 - 5 UF 180/91] ;… Palandt-Brudermüller a.a.O. Rn, 20;… RGRK-Wick a.a.O. Rn. 10). - OLG Bamberg, 08.10.1997 - 7 UF 92/97
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Die Anwendung von § 1587 c Ziff. 3 BGB erfordert ein Verschulden ("gröblich") auf Seiten des Ausgleichsberechtigten; der Ausgleichsberechtigte muss längere Zeit mit besonderer Rücksichtslosigkeit seine Unterhaltspflichten verletzt haben und der Unterhaltsberechtigte muss dadurch in Not geraten sein (OLG Bamberg FamRZ 1999, 933 [OLG Bamberg 08.10.1997 - 7 UF 92/97] ;… Palandt-Brudermüller a.a.O. Rn. 17). - OLG Jena, 31.07.1997 - UF 188/96
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99
Anrechte auf Leistungen mit anderer Zweckbestimmung, wie z.B. die als Anerkennung gezahlte Leistung nach dem KLG (Kindererziehungslei-stungs-Gesetz) zählen dagegen nicht dazu (BGH NJW 1991, 1825, 1826 [BGH 27.02.1991 - XII ZB 147/90] ; OLG Thüringen FamRZ 1998, 1438).
- VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 32/01 In Übereinstimmung mit der Judikatur anderer Obergerichte (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891, OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890) geht das Kammergericht davon aus, dass auf Kindererziehungs- und Mutterschutzzeiten beruhende Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind.
Eine Korrektur des Ergebnisses des Versorgungsausgleichs kommt allenfalls in besonders gelagerten Konstellationen in Betracht (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 891).
- OLG Bamberg, 31.01.2005 - 2 UF 288/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens einer …
Eheliches Fehlverhalten kann nämlich grundsätzlich nur dann die Rechtsfolgen des § 1587 c Nr. 1 BGB auslösen, wenn es sich über einen lang andauernden Zeitraum erstreckt hat (BGH NJW 1983, 824 ).Im Ausnahmefall kann zwar ein einziger schwerwiegender Vorfall ausreichen (OLG Bamberg FamRZ 1998, 1369 ; OLG Brandenburg MDR 2000, 522 ).Die in der Beschwerdebegründung weiter zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 06.01.2000 (MDR 2000, 522 ) ließ es nicht ausreichen, dass ein Ehegatte wegen eines Sexualdelikts gegenüber dem Kind des anderen Ehegatten verurteilt worden war.
- OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
Versorgungsausgleich: Keine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bei …
Hätte der erziehende Elternteil allerdings Anwartschaften auf Grund des Bezugs von Einkommen erworben, so würden diese zweifellos im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891,892).
- OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
Ausschluss des Versorgungsausgleich wegen angeblicher Gewalttätigkeit
Grobe Unbilligkeit kann zu bejahen sein, wenn sich der Ausgleichsberechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Pflichtigen oder einen nahen Angehörigen schuldig macht (Oberlandesgericht Brandenburg, MDR 2000, 522; Kammergericht FamRZ 2002, 642). - OLG Brandenburg, 11.07.2002 - 9 UF 153/01 Insbesondere ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Partner oder dessen Angehörigen kann insoweit zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches führen, wobei Art, Umfang und Auswirkungen der persönlichen Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen zu beachten sind (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522).
Insoweit kann bereits eine einmalige Verfehlung dann zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Versorgungsausgleichs führen, wenn diese ein so schwerwiegendes Fehlverhalten darstellt, dass die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 20.06.2002 - 9 UF 153/01
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen einer Straftat gegen den Partner oder …
Insbesondere ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Partner oder dessen Angehörigen kann insoweit zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches führen, wobei Art, Umfang und Auswirkungen der persönlichen Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen zu beachten sind (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 ).Insoweit kann bereits eine einmalige Verfehlung dann zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Versorgungsausgleichs führen, wenn diese ein so schwerwiegendes Fehlverhalten darstellt, dass die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 m.w.N.).
- OLG Bremen, 17.04.2001 - 5 UF 100/00
Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB ) im Falle der Ausgleichspflicht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 30.12.2004 - 7 UF 837/04
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Kindererziehungszeiten des …
Die ihr während dieser Zeit zugeflossenen Anwartschaften wegen Kindererziehungszeiten entsprechen ihrem - einverständlichen - Einsatz in der Ehezeit und sind deshalb grundsätzlich in gleicher Weise wie die sonstigen Versorgungsanrechte in die am Ende der Ehezeit aufzustellende Bilanz der beiderseitigen Anwartschaften einzubeziehen; eine Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs allein aus dem Grunde, dass die ausgleichspflichtige Ehefrau Versorgungsanwartschaften (auch) durch Kindererziehungszeiten erworben hat, kommt nicht in Betracht (vgl. OLG München, OLGR 2004, 171; OLG Bremen, FamRZ 2002, 466; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891). - OLG Brandenburg, 15.09.2008 - 10 UF 155/07
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Beschränkung wegen …
Soweit dem Antragsgegner etwa ein versuchter Prozessbetrug vorzuwerfen sein sollte, stellt dies kein schweres vorsätzliches Vergehen dar, das den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen könnte (vgl. dazu KG, FamRZ 2004, 643; OLG Brandenburg, 1. FamS, FamRZ 2000, 891). - OLG Brandenburg, 30.11.2000 - 9 UF 376/99
Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ehen, die im Beitrittsgebiet …
Auch diese stehen den Parteien auf Grund der Bildung einer Versorgungsgemeinschaft grundsätzlich jeweils zur Hälfte zu; dieses Ergebnis widerspricht auch nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 1992, 1038 ff [BVerfG 07.07.1992 - 1 BvL 51/86]; dazu OLG Brandenburg MDR 00, 522 = OLGR 00, 123 = FamRZ 00, 891). - OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04
Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Anforderungen an die Begründung …
- OLG Celle, 07.09.2009 - 15 UF 211/08
Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einem freiberuflich …
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 18.01.2000 - 7 UF 4320/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 891
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 25.08.2004 - 5 UF 102/04 Neben der langen Zeit der Trennung fällt hier aber noch ins Gewicht, dass die Antragstellerin wegen der Betreuung des Kindes und der um 80% reduzierten Erwerbstätigkeit auf absehbarer Zeit keine nennenswerten Rentenanwartschaften zu begründen vermag, während der Antragsgegner einen in versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht (OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 891).
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