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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8513
OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99 (https://dejure.org/2000,8513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.08.2000 - 5 WF 112/99 (https://dejure.org/2000,8513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. August 2000 - 5 WF 112/99 (https://dejure.org/2000,8513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 648 Abs. 3 § 654
    Zum Zeitpunkt der "Verfügung" eines Beschlusses im vereinfachten Verfahren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 799
  • FamRZ 2001, 109
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof (NJW 1982, 888; 1983; 633;… siehe auch Baumbach-Lauterbach ZPO, 58. Aufl, § 694, Rn. 3) entschieden, dass damit der Zeitpunkt gemeint sei, zu den Gerichtsentscheidungen allgemein wirksam würden - nämlich dann, wenn sie zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben werden.
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99
    Dann erscheint es unter diesem Gesichtspunkt auch sachgerecht, vom Vorliegen einer Verfügung i.S. von § 648 Abs. 3 ZPO erst beim Existentwerden eines Beschlusses nach den allgemeinen Regeln (vgl. dazu Zöller-Vollkommer a.a.0., § 329 Rn. 18, BGH NJW 1997, 2524; FamRZ 2000, 813; BVerfG NJW 1993, 51) auszugehen.
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99
    Dann erscheint es unter diesem Gesichtspunkt auch sachgerecht, vom Vorliegen einer Verfügung i.S. von § 648 Abs. 3 ZPO erst beim Existentwerden eines Beschlusses nach den allgemeinen Regeln (…vgl. dazu Zöller-Vollkommer a.a.0., § 329 Rn. 18, BGH NJW 1997, 2524; FamRZ 2000, 813; BVerfG NJW 1993, 51) auszugehen.
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99
    Die Kenntnis des Gerichts von der Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten muß bis spätestens zu Beginn der Zustellung vermittelt worden sein, maßgeblich ist, ob die Geschäfsstelle in dem Zeitpunkt, in dem sie nach § 211 ZPO verfährt, also die Entscheidung u.a. zur Post gibt, Kenntnis von der Bestellung hat oder haben müsste (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1673).
  • OLG Bamberg, 23.05.2017 - 2 WF 145/17

    Zu späte Anfechtung der Vaterschaft

    Die Verfügung des Festsetzungsbeschlusses vom 10.08.2016 erfolgte somit im Zeitraum vom 30.09.2016 bis 05.10.2016, da eine Verfügung des Festsetzungsbeschlusses i.S.d. §§ 252 Abs. 3, 256 Satz 2 FamFG (idF bis 31.12.2016) erst dann vorliegt, wenn der Beschluss erstmals aus dem inneren Geschäftsbetrieb des Gerichts hinausgegeben wird (OLG Frankfurt FamRZ 2001, 109; OLG Hamm FamRZ 2006, 44).
  • OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04

    Vorliegen einer sofortigen Beschwerde gem. § 652 ZPO

    Der Senat schließt sich hinsichtlich der Streitfrage, wann ein Festsetzungsbeschluss i.S. § 648 Abs. 3 ZPO verfügt ist, der Auffassung an, wonach eine Verfügung erst dann gegeben ist, wenn der Beschluss aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgelangt ist (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 109;… Zöller-Philippi, Rnr. 12 zu § 648 ZPO;… Musielak-Borth, ZPO, 4. Auflage, Rnr. 9 zu § 648 ZPO; a.A. - schon mit Unterzeichnung des Beschlusses: OLG Hamm - 5. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 901; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1078).
  • OLG Hamm, 29.09.2006 - 11 UF 198/06

    Unterzeichnung des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses als Verfügung im Sinne des § …

    Zwar wird auch die Meinung vertreten, dass der Beschluss bereits mit seiner Unterzeichnung verfügt ist (OLG Hamm, FamRZ 2000, 901;… OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 1069), richtiger Weise kann eine Verfügung gemäß § 648 Abs. 3 ZPO aber erst angenommen werden, wenn der Beschluss zur Zustellung an die Beteiligten aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgegeben ist (so OLG Frankfurt, FamRZ 2001, S. 109 ff.; OLG Hamm, MDR 2005, S. 694; Zöller.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 UF 26/01

    Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit im vereinfachten Verfahren

    Da auf Grund des Beschleunigungsgedanken des vereinfachten Verfahrens davon auszugehen ist, dass ein Beschluss dann verfügt ist, wenn er vom Rechtspfleger unterzeichnet worden ist (OLG Hamm FamRZ 2000, 901;… Zöller/Philippi, a.a.O., Rn. 12 zu § 648; a.A. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 109), ist diese Einwendung auch unbeachtlich, da sie erst mit am 11. Dezember 2000 beim Amtsgericht eingegangenem Schriftsatz erhöben worden ist, nachdem der Beschluss bereits am 7. Dezember 2000 von der Rechtspflegerin unterzeichnet worden war.
  • KG, 02.08.2007 - 16 WF 183/07

    Unterhalt Minderjähriger: Wirksamkeit eines nicht verkündeten …

    Verfügt ist der Festsetzungsbeschluss nicht bereits mit der Unterschrift des Rechtspflegers (so aber: OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1079 ohne überzeugende Begründung: Dem Beschleunigungsbestreben des Gesetzgebers wird nicht durch die Verlagerung der Einwendungen in das streitige Verfahren Rechnung getragen), sondern erst dann, wenn das Familiengericht ihn zur Kenntnis der Parteien herausgibt (KG, FamRZ 2006, 1209; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 109 f; BGH NJW 1982, 880; 1983, 633).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2000 - 5 WF 147/00
    Der Senat folgt der zuletzt genannten Auffassung (vgl. bereits Beschluß vom 04.08.2000, 5 WF 112/99).
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