Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 26.01.2001 - 9 WF 243/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Anordnung zur Einreichung von Unterlagen zum Versorgungsausgleich bei Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 19 § 33
Zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen, die Zwangsmaßnahmen nach dem FGG androhen
Verfahrensgang
- AG Zehdenick, 21.11.2000 - 3 F 215/00
- OLG Brandenburg, 26.01.2001 - 9 WF 243/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 833
- FamRZ 2001, 1309
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 565/80
Festsetzung eines Zwangsgeldes - Durchsetzung einer Auskunftsanordnung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2001 - 9 WF 243/00
Dies ist z.B. der Fall, wenn zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt wird (BGH FamRZ 1981, 25; Senat FamRZ 2001, 36;… Keidel/Kuntze/Winkler-Zimmermann, a.a.O., Rz. 25 f zu § 33 jew. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 28.01.1999 - 9 WF 147/98
Zwangsweise Durchsetzung einer Umgangsregelung - vollzugsfähige Verfügung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2001 - 9 WF 243/00
Dies ist z.B. der Fall, wenn zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt wird (BGH FamRZ 1981, 25; Senat FamRZ 2001, 36;… Keidel/Kuntze/Winkler-Zimmermann, a.a.O., Rz. 25 f zu § 33 jew. m.w.N.). - OLG Braunschweig, 05.08.1993 - 2 WF 79/93
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2001 - 9 WF 243/00
Da diese Anordnung in die Rechte der Parteien eingreift, indem sie ihnen eine Verpflichtung zum Tätigwerden auferlegt und damit die Grundlage für eine zwangsweise Durchsetzung bildet, ist sie auch ohne die konkrete Androhung von Zwangsmaßnahmen mit der Beschwerde angreifbar (OLG Braunschweig FamRZ 1995, 300 [OLG Braunschweig 05.08.1993 - 2 WF 79/93] ;… Staudinger-Rehme, BGB, 13. Aufl., Rz. 7 zu§ 11 VAHRG).
- OLG Hamm, 24.11.2006 - 10 WF 235/06
Auskunftspflicht im Versorgungsausgleichsverfahren; Zwangsgeld; Ausschluss des …
Dies ist z.B. der Fall, wenn zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt wird (BGH FamRZ 1981, 25; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1309).Rn. 38 Ob die verweigerte Auskunftserteilung im Zusammenhang mit der Zwangsgeldfestsetzung gem. § 33 FGG zumindest dann ausnahmsweise einmal anders zu bewerten sein könnte, wenn der Versorgungsausgleich für alle Beteiligten offensichtlich und von vornherein unumstritten ausgeschlossen ist (so das OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1309, 1310, das allerdings ausdrücklich darauf verweist, dass in dem dortigen Sachverhalt Anhaltspunkte für andere nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilende Unwirksamkeitsgründe nicht vorhanden seien), muss im vorliegenden Fall angesichts der Einwendungen des Antragstellers und der entsprechenden Ausführungen des Amtsgerichts nicht vertieft werden.
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Rechtsprechung
| OLG München, 02.01.2001 - 12 WF 1505/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung des Gerichts bei einer Antragsrücknahme; Entfallen der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung durch die Rücknahme eines Antrags; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Miesbach, 04.12.2000 - 2 F 476/00
- OLG München, 02.01.2001 - 12 WF 1505/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1309
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor …
dd) Das Oberlandesgericht München (FamRZ 2001, 1309) vertritt eine vermittelnde Auffassung. - OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 10 WF 302/11
Familiensache: Behandlung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe …
Hinsichtlich des Kostenantrags des Antragstellers kann daher die Erfolgsaussicht nicht verneint werden (vgl. auch OLG München FamRZ 2001, 1309 - zu § 13 a Abs. 1 FGG a. F.).
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