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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.03.2001 - 13 WF 752/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4138
OLG Koblenz, 14.03.2001 - 13 WF 752/00 (https://dejure.org/2001,4138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.2001 - 13 WF 752/00 (https://dejure.org/2001,4138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 2001 - 13 WF 752/00 (https://dejure.org/2001,4138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 613 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 613 Abs. 1 S. 2
    Beweisgebühr bei Anhörung zur elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung zur elterlichen Sorge; Beweisgebühr; Rechtsanwaltsgebühren

Verfahrensgang

  • AG Lahnstein - 5 F 461/99
  • OLG Koblenz, 14.03.2001 - 13 WF 752/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1390
  • Rpfleger 2001, 457
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 17.06.2003 - 4 WF 64/03

    Anhörung der Eltern zum Sorgerecht

    Teilweise wird aus dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO abgeleitet, dass bei einer Anhörung zur elterlichen Sorge eine Beweisgebühr nach deren Gegenstandswert selbst dann anfalle, wenn kein Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge anhängig ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2000, 626 = JurBüro 1999, 469; FamRZ 2001, 1930 = JurBüro 2001, 359; KG JurBüro 1999, 634; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359; AG Euskirchen FamRZ 1999, 1683; OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 2000, 1383;… Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 31 BRAGO, Rdn. 179 f.).

    Soweit es in diesem Zusammenhang in Bezug auf die Neufassung von § 613 Abs. 1 ZPO in den Gesetzesmaterialien (…BT-Drucksache 13/4899, S. 161) heißt, die Erweiterung der richterlichen Anhörung um die elterliche Sorge begründe "über die Gebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO hinaus keine weiteren anwaltlichen Gebührenansprüche und erhöht auch den Streitwert des Verfahrens nicht", kann aus dieser Formulierung - entgegen der insbesondere vom OLG Koblenz (vgl. FamRZ 2001, 1390, 1391) vertretenen Auffassung - gerade nicht gefolgert werden, die Anhörung der Ehegatten gemäß § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO löse selbst bei Nichtanhängigkeit einer Folgesache zum Sorgerecht eine Beweisgebühr aus.

  • OLG Köln, 12.09.2003 - 10 WF 154/03

    Streitwert und Anwaltsgebühren bei Anhörung über die elterliche Sorge im Rahmen …

    Allerdings ist umstritten, ob die Anhörung zur elterlichen Sorge eine anwaltliche Beweisgebühr erfallen lässt und den Gesamtstreitwert erhöht, wenn ihr weder ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge noch ein von Amts wegen eingeleitetes sorgerechtliches Verfahren zugrundeliegt, oder ob dies den Streitwert nicht beeinflusst (bejahend OLG Koblenz 13. Zivils., FamRZ 2000, 626 und FamRZ 2001, 1390; KG JurBüro 1999, 634; verneinend die inzwischen wohl h.M., u.a. OLG Stuttgart FamRZ 2000, 507 und 1383 f; OLG Hamm FamRZ 2001, 509 u. 694; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 506; OLG Koblenz (15. Zivils.), FamRZ 2001, 509;… Zöller-Philippi, 23. Aufl. Rdnr. 15 zu § 613 ZPO, jew. m.w.N.).
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