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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6280
OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.10.2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1618 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 Abs. 4
    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung; Einbenennung von Stiefkindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1618 Satz 4 BGB
    Namensänderung/Einbenennung des Kindes geschiedener Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Elternteil; Elterliche Sorge; Namensrecht; Namensbande; Gründe des Kinderwohls

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1618 Satz 4 BGB
    Namensänderung/Einbenennung des Kindes geschiedener Eltern

Verfahrensgang

  • AG Erfurt - 37 F 2019/99
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 487
  • FamRZ 2001, 1547 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur …

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00
    Mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" ist eine höhere Eingriffsschwelle vorgegeben worden, als sie bisher bestand (vgl. OLG Oldenburg, OLG Report 2000, S.104, 105).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375;… OLG Jena aaO S. 487;… Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutzfeldt FamRZ 2000, 645, 649;… Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13

    Name des Kindes: Voraussetzungen einer "additiven Einbenennung"

    Hiervon ist auf der Grundlage des sich im Beschwerderechtszug darbietenden Sach- und Streitstandes auszugehen, so dass ungeachtet der Frage, ob die Eingriffsschwelle bei der additiven Einbenennung niedriger anzusetzen ist (…siehe hierzu: v. Sachsen Gessaphe in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 1618, Rz. 28, m.w.N.;… Staudinger/Coester, aaO, Rz. 28, m.w.N.), dem Familiengericht im Ergebnis darin beizutreten ist, im Rahmen der gebotenen Abwägung zwar nicht eine komplette Trennung des Namensbandes, sondern als milderen Eingriff in das Elternrecht jedenfalls eine sogenannte "additive Einbenennung" durch Voranstellung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), vorzunehmen (vgl. BGH, FamRZ 2002, 94, m.w.N.; OLG Celle NJW 1999, 1374; OLG Jena, FamRZ 2001, 1547; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645;…v. Sachsen Gessaphe, aaO, Rz. 21 ff, m.w.N.;… Staudinger/Coester, aaO, Rz. 35).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04

    Einbenennungsverfahren: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung des …

    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (…BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06

    Anforderungen an die Einbenennung eines Kindes

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375;… OLG Jena aaO S. 487;… Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutz-feldt FamRZ 2000, 645, 649;… Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35)... .
  • OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06

    Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu …

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375;… OLG Jena aaO S. 487;… Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutzfeldt FamRZ 2000, 645, 649;… Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35)... .
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01 - 26 UF 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8692
OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01 - 26 UF 19/01 (https://dejure.org/2001,8692)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2001 - 26 WF 26/01 - 26 UF 19/01 (https://dejure.org/2001,8692)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 26 WF 26/01 - 26 UF 19/01 (https://dejure.org/2001,8692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

  • AG Düren - 22 F 19/00
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01 - 26 UF 19/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1547
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00

    Änderung des Familiennamens des Kindes bei nachträglicher Übertragung des …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Beruht die Namensungleichheit zwischen dem Kind und seinem sorgeberechtigten Elternteil nicht auf einer Eheschließung des Sorgeberechtigten mit einem Dritten, sondern auf einem Wechsel im Sorgerecht, kommt eine unmittelbare Anwendung von § 1618 BGB nicht in Betracht (…vgl. Staudinger, 13. Bearbeitung 2000 (Coester), § 1618, Rdnr. 1.) Die begehrte Namensänderung lässt sich jedoch auf § 1618 BGB analog stützen: Wenn auch die Vorschriften zur Namensgestaltung zwingendes Recht enthalten und das Namensbestimmungsrecht der Eltern durch die vom Gesetz vorgegebenen Wahlmöglichkeiten eingeschränkt ist (…vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., vor § 1616 Rdnr. 4), kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung der im Gesetz vorgesehenen rechtsähnlichen Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300, 302; NJW 1988, 2109, 2110; BayObLG FamRZ 2000, 1435, 1436; StAZ 2000, 299; LG Bremen StAZ 1999, 337).

    Aus dem Verlauf des gesetzgeberischen Verfahrens folgt aber zur Überzeugung des Senats, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Kindesnamen abweichend vom Regelfall nach dem Namen des Vaters zu bilden, für den Fall der Sorgerechtsübertragung auf diesen nicht ausschließen wollte, sondern diesen Fall bei der Neufassung des § 1618 und § 1617 a BGB lediglich nicht bedacht hat (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 2000, 1436 = StAZ 2000, 340).

  • OLG Bamberg, 10.08.1999 - 7 UF 101/99

    Aufhebung eines Beschlusses wegen eines schwerwiegenden Mangels im Verfahren und …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Nach § 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist die persönliche Anhörung der Eltern in Angelegenheiten der Personensorge zwingend vorgeschrieben (…vgl. Palandt, a.a.O. § 1618 Rdnr. 17); dazu gehört auch die Namensbestimmung, so dass die Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung durch das Familiengericht die mündliche Anhörung des anderen Elternteils erforderlich macht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570; OLG Köln FamRZ 2000, 1182; OLG Hamm FamRZ 2000, 1182; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690) OLG Bamberg FamRZ 2000, 691); OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570, 571).

    Die erforderliche Anhörung wird das Amtsgericht nachzuholen haben, um eine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung zu schaffen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 691).

  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Beruht die Namensungleichheit zwischen dem Kind und seinem sorgeberechtigten Elternteil nicht auf einer Eheschließung des Sorgeberechtigten mit einem Dritten, sondern auf einem Wechsel im Sorgerecht, kommt eine unmittelbare Anwendung von § 1618 BGB nicht in Betracht (…vgl. Staudinger, 13. Bearbeitung 2000 (Coester), § 1618, Rdnr. 1.) Die begehrte Namensänderung lässt sich jedoch auf § 1618 BGB analog stützen: Wenn auch die Vorschriften zur Namensgestaltung zwingendes Recht enthalten und das Namensbestimmungsrecht der Eltern durch die vom Gesetz vorgegebenen Wahlmöglichkeiten eingeschränkt ist (…vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., vor § 1616 Rdnr. 4), kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung der im Gesetz vorgesehenen rechtsähnlichen Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300, 302; NJW 1988, 2109, 2110; BayObLG FamRZ 2000, 1435, 1436; StAZ 2000, 299; LG Bremen StAZ 1999, 337).
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Beruht die Namensungleichheit zwischen dem Kind und seinem sorgeberechtigten Elternteil nicht auf einer Eheschließung des Sorgeberechtigten mit einem Dritten, sondern auf einem Wechsel im Sorgerecht, kommt eine unmittelbare Anwendung von § 1618 BGB nicht in Betracht (…vgl. Staudinger, 13. Bearbeitung 2000 (Coester), § 1618, Rdnr. 1.) Die begehrte Namensänderung lässt sich jedoch auf § 1618 BGB analog stützen: Wenn auch die Vorschriften zur Namensgestaltung zwingendes Recht enthalten und das Namensbestimmungsrecht der Eltern durch die vom Gesetz vorgegebenen Wahlmöglichkeiten eingeschränkt ist (…vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., vor § 1616 Rdnr. 4), kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung der im Gesetz vorgesehenen rechtsähnlichen Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300, 302; NJW 1988, 2109, 2110; BayObLG FamRZ 2000, 1435, 1436; StAZ 2000, 299; LG Bremen StAZ 1999, 337).
  • OLG Dresden, 05.05.1999 - 22 UF 171/99

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine die Zustimmung zur Einbenennung erteilende …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Besteht jedoch eine solche Bindung nicht oder nur noch in einem Umfang, der durch die Namensänderung allenfalls marginal berührt werden kann, wäre es bloßer Formalismus, das Kind nur dem Namen nach in einer Bindung zu halten, die in der tatsächlichen Beziehung zu dem nichtsorgeberechtigten Elternteil keine Grundlage mehr findet (vgl. OLG Dresden FamRZ 1999, 1378).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00

    Zur analogen Anwendung des § 1618 BGB nach Namenswechsel des sorgeberechtigten …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Beruht die Namensungleichheit zwischen dem Kind und seinem sorgeberechtigten Elternteil nicht auf einer Eheschließung des Sorgeberechtigten mit einem Dritten, sondern auf einem Wechsel im Sorgerecht, kommt eine unmittelbare Anwendung von § 1618 BGB nicht in Betracht (…vgl. Staudinger, 13. Bearbeitung 2000 (Coester), § 1618, Rdnr. 1.) Die begehrte Namensänderung lässt sich jedoch auf § 1618 BGB analog stützen: Wenn auch die Vorschriften zur Namensgestaltung zwingendes Recht enthalten und das Namensbestimmungsrecht der Eltern durch die vom Gesetz vorgegebenen Wahlmöglichkeiten eingeschränkt ist (…vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., vor § 1616 Rdnr. 4), kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung der im Gesetz vorgesehenen rechtsähnlichen Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300, 302; NJW 1988, 2109, 2110; BayObLG FamRZ 2000, 1435, 1436; StAZ 2000, 299; LG Bremen StAZ 1999, 337).
  • OLG Oldenburg, 25.10.1999 - 12 UF 136/99

    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils nur bei Anhörung …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Der Senat sieht es nicht als sachdienlich an, die erforderlichen Ermittlungen und Anhörungen selbst durchzuführen, insbesondere da seine Sachentscheidung dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2000, 693, 694).
  • OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Sie kann zwar im Falle der Verweigerung durch das Gericht ersetzt werden, wenn die Namenserteilung zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1618 Satz 4 BGB), mithin für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, dass ein Elternteil, der sich um sein Kind verständig sorgt, auf der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind nicht bestünde (OLG Oldenburg, a.a.O., OLG Oldenburg FamRZ 2000, 694 f; OLG Braunschweig OLG Report 1999, 141 f).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2000 - 9 UF 230/00

    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Nach § 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist die persönliche Anhörung der Eltern in Angelegenheiten der Personensorge zwingend vorgeschrieben (…vgl. Palandt, a.a.O. § 1618 Rdnr. 17); dazu gehört auch die Namensbestimmung, so dass die Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung durch das Familiengericht die mündliche Anhörung des anderen Elternteils erforderlich macht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570; OLG Köln FamRZ 2000, 1182; OLG Hamm FamRZ 2000, 1182; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690) OLG Bamberg FamRZ 2000, 691); OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570, 571).
  • OLG Naumburg, 28.06.1999 - 8 UF 150/99

    Anforderungen an die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung (Namensänderung …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01
    Nach § 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist die persönliche Anhörung der Eltern in Angelegenheiten der Personensorge zwingend vorgeschrieben (…vgl. Palandt, a.a.O. § 1618 Rdnr. 17); dazu gehört auch die Namensbestimmung, so dass die Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung durch das Familiengericht die mündliche Anhörung des anderen Elternteils erforderlich macht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570; OLG Köln FamRZ 2000, 1182; OLG Hamm FamRZ 2000, 1182; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690) OLG Bamberg FamRZ 2000, 691); OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570, 571).
  • OLG Köln, 29.06.1999 - 25 UF 54/99

    Namensänderung; Einwilligungsersetzung ; Rechtspfleger; Beschwerde ; …

  • OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19

    Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindeswohlgefährdung …

    Teilweise wird die gesetzliche Voraussetzung der Kindeswohlerforderlichkeit daher positiv dahin formuliert, dass die Einwilligung dann zu ersetzen ist, wenn die Einbenennung dem Kind einen so erheblichen Vorteil bringt, dass ein verständiger Elternteil nicht auf der Erhaltung des Namensbandes bestehen würde (…Ermann/Döll, BGB, § 1618 Rn. 9 unter Hinweis auf OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058f; OLG Köln, FamRZ 2001, 1547ff; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054).
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01

    Namensänderung bei additiver Einbenennung

    Eine mit der Trennung des Namensbandes verbundene Einbenennung ist nur dann als aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig anzusehen, wenn anderenfalls schwerwiegende Nachteile zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. BGH MDR 2001, 218; .OLG Köln FamRZ 2001, 1547, 1548; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 694 f ).
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