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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.07.2000 - 17 UF 88/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2884
OLG Celle, 25.07.2000 - 17 UF 88/00 (https://dejure.org/2000,2884)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.07.2000 - 17 UF 88/00 (https://dejure.org/2000,2884)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 17 UF 88/00 (https://dejure.org/2000,2884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Beschränkung auf die Ehezeit bis zur Trennung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1567 BGB ; § 1587 Abs. 2 BGB ; § 1587a Abs. 2 BGB ; § 1587b Abs. 6 BGB ; § 1587c Nr. 1 BGB ; § 1 VAÜG; § 2 VAÜG; § 3 VAÜG
    Scheidung; Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaft; Trennungszeit ; Rentenanwartschaft; Beschwerde

  • Judicialis

    BGB § 1567; ; BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 6; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; VAÜG § 1; ; VAÜG § 2; ; VAÜG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Versorgungsausgleichs bei langjähriger Trennung vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung; Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaft; Trennungszeit ; Rentenanwartschaft; Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 163
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2000 - 17 UF 88/00
    Denn ausgehend von dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, dass jede Ehe schon während der Phase der Erwerbstätigkeit im Keim auch eine Versorgungsgemeinschaft ist, fehlt für den Versorgungsausgleich die eigentlich rechtfertigende Grundlage, solange die eheliche Lebensgemeinschaft durch Trennung der Ehegatten aufgehoben ist (BGH FamRZ 1979, 477, 489; 1993, 302, 303).
  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 42/91

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei längerer …

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2000 - 17 UF 88/00
    Denn ausgehend von dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, dass jede Ehe schon während der Phase der Erwerbstätigkeit im Keim auch eine Versorgungsgemeinschaft ist, fehlt für den Versorgungsausgleich die eigentlich rechtfertigende Grundlage, solange die eheliche Lebensgemeinschaft durch Trennung der Ehegatten aufgehoben ist (BGH FamRZ 1979, 477, 489; 1993, 302, 303).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 116/89

    Berechnung der Trennungszeit; Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2000 - 17 UF 88/00
    Die Kürzungsbeträge sind jeweils nach der gleichen Berechnungsmethode zu ermitteln, die nach § 1587 a Abs. 2 BGB für die Berechnung des Ehezeitanteils der betreffenden Versorgungsanwartschaft maßgebend ist, und auf das Ende der Ehezeit i. S. d. § 1587 Abs. 2 BGB zu beziehen (BGH FamRZ 1991, 177, 180).
  • OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00

    Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der …

    Eine Vorverlegung des Endes der Ehezeit würde zu einer Veränderung der Bewertungsfaktoren führen und damit unzulässige Manipulationen zu Lasten der Rentenversicherungsträger ermöglichen (vgl. BGH FamRZ 1991, 177; 2001, 1444; OLG Celle FamRZ 1994, 1039, 1040; 2001, 163, 164).
  • OLG Hamm, 21.05.2015 - 4 UF 17/15

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, da der …

    Zunächst hat die Rechtsprechung eine solche unbillige Härte erst bei Trennungszeiten von sieben und mehr Jahren angenommen (vgl. dazu OLG Koblenz BeckRS 2003, 15942 (7 ½ Jahre); OLG Jena BeckRS 2014, 05419 (8 Jahre); OLG Celle BeckRS 2000, 30124106 (13 Jahre)), die hier nicht erreicht sind.
  • KG, 12.10.2012 - 19 UF 7/12

    Versorgungsausgleich: Folge einer langen Trennungszeit; Verzinsung des an einen …

    Deswegen kann es im Einzelfall angezeigt sein, bei einer ungewöhnlich langen Trennungszeit eine Beschränkung des Versorgungsausgleiches unter Anwendung der allgemeinen Billigkeitsklausel bis hin zu einem vollständigen Ausschluss vorzunehmen (…Allgemeine Ansicht zu § 1587c BGB, vgl. BGH a.a.O.; KG, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 18 UF 532/96 - FamRZ 1997, 31; OLG Celle; Beschluss vom 25. Juli 2000 - 17 UF 88/00 - FamRZ 2001, 163 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 30. März 2000 - 2 UF 494/99 - NJW-FER 2000, 225 m. umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 10 UF 268/00
    Eine Vorverlegung des Endes der Ehezeit würde zu einer Veränderung der Bewertungsfaktoren führen und damit unzulässige Manipulationen zu Lasten der Rentenversicherungsträger ermöglichen (vgl. BGH FamRZ 1991, 177 ; 2001, 1444; OLG Celle FamRZ 1994, 1039, 1040; 2001, 163, 164).
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