Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.05.2000 - 2 WF 57/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1610 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 2
Studium; angemessene Vorbildung zum Beruf; berufsqualifizierender Abschluß; Studium von Nebenfächern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhaltspflicht für ein Studium des Kindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe; Ausbildungsunterhalt; Studium; Angemessene Vorbildung zum Beruf; Berufsqualifizierender Abschluß; Studium von Nebenfächern; Immatrikulation im Hauptfach
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 851
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2000 - 2 WF 57/00
Nach § 1610 Abs. 2 BGB gehören zu dem vom Unterhaltsanspruch umfaßten Lebensbedarf nur die Kosten zur Vorbildung zu einem Beruf (BGHZ 69, 190, 192 = FamRZ 1977, 629).
- OLG Hamm, 27.04.2018 - 7 UF 18/18
Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen
Das gilt auch dann, wenn im erlernten Beruf tatsächlich keine Verdienstmöglichkeiten mehr bestehen (…vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 277 Rn. 1; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 851 Rn. 11;… Hammermann in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1610 Rn. 62;… Klinkhammer in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, § 2 Rn. 57, 75;… Palandt/Brudermüller, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1610 Rn. 27).
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