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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.01.2000 - 14 WF 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7837
OLG Naumburg, 31.01.2000 - 14 WF 20/99 (https://dejure.org/2000,7837)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.01.2000 - 14 WF 20/99 (https://dejure.org/2000,7837)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 14 WF 20/99 (https://dejure.org/2000,7837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Anerkennung des Klagebegehrens; Voraussetzungen für das Vorliegen eines hinreichenden Anlasses zur Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 93 § 114 § 307
    Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO und Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 923
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03

    Prozesskostenhilfeantrag des Unterhaltsschuldners: Wirkungen eines …

    Der Senat lässt dahinstehen, ob der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076) vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klageforderung zwar anerkennt aber geltend macht, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe.
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01

    PKH - Anerkenntnis - Kosten

    Einem Beklagten, der einen Unterhaltsanspruch (auch nur teilweise) anerkennt, kann Prozesskostenhilfe im Umfang des Anerkenntnisses auch dann nicht bewilligt werden, wenn er geltend macht, er habe wegen § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens nicht zu tragen (entgegen OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923).

    Der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, Rn. 184) vertretenen Auffassung, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klagforderung zwar anerkannt, aber geltend gemacht habe, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe, kann sich der Senat nicht anschließen.

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2009 - 5 W 27/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Kostenfolge eines nach Ablauf der Frist …

    Dabei kann offen bleiben, ob einem Beklagten, der das Klagebegehren anerkennt, zur Verteidigung gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (bejahend: OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344;… Zöller/Philippi, aaO., § 114, Rn. 25; zweifelnd: OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 261).
  • OLG Hamm, 29.12.2005 - 2 WF 426/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Bei einem Anerkenntnis ist eine Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO nur dann zu bejahen, wenn die beklagte Partei keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben, sofort anerkannt hat und daher gemäß § 93 ZPO von den Kosten des Verfahrens freizustellen ist (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Hamm, - 4. FamS. - FamRZ 2003, 459; 33. ZS FamRZ 1993, 1344).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2009 - 18 WF 64/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung …

    Bei einem Anerkenntnis ist eine Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung - der sich auch der erkennende Senat anschließt - jedoch dann zu bejahen, wenn die beklagte Partei keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben, sofort anerkannt hat und daher gemäß § 93 ZPO von den Kosten des Verfahrens freizustellen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 1770 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 923 ; OLG Hamm FamRZ 2003, 459 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 923 ; OLG Stuttgart OLGR 2001, 45; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1076).
  • KG, 13.07.2005 - 8 W 45/05

    Mietrecht: Feststellung einer künftigen Räumungspflicht; sofortiges Anerkenntnis

    Erkennt eine beklagte Partei das Klagebegehren an, dann ist Erfolgaussicht ihrer Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO dann zu bejahen, soweit die beklage Partei keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat und sie daher mit der Kostenfolge des § 93 ZPO von den Kosten des Rechtsstreit freizustellen ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Naumburg FamRZ 2001, 923; OLG Hamm FamRZ 2003, 459;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 114 ZPO, Rdnr.25).
  • OLG Koblenz, 18.06.2019 - 9 WF 545/19

    Verfahrenskostenhilfe bei Nichterscheinen im Einspruchstermin

    Denn in einem solchen Fall kann von einer (beabsichtigten) Rechtsverteidigung des Antragsgegners - wie auch im ähnlich gelagerten Fall eines Anerkenntnisses (vgl. insoweit OLG Hamm, FamRZ 2006, 1770, 1770, m.w.N.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11. Februar 2013 - 18 WF 26/13 -, juris, Rdnr. 7; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923, m.w.N.;… BeckOK Vorwerk/Wolf-Reichling, ZPO, 32. Edition, Stand: 1. März 2019, § 114, Rdnr. 38, m.w.N.;… Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 114, Rdnr. 25, m.w.N.) - schon gar keine Rede sein.
  • OLG Hamm, 08.04.2002 - 4 WF 69/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Anerkenntnis des Klageanspruchs

    Allerdings ist bei einem Anerkenntnis des Klagebegehrens durch die beklagte Partei die Erfolgsaussicht ihrer Rechtsverteidigung nur insoweit zu bejahen, als sie keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat und sie daher mit der Kostenfolge des § 93 ZPO von den Kosten des Verfahrens freizustellen wäre (…vgl. Baumbach/Hartmann, ZPO , 60. Aufl., § 114 Rdn. 84 "Anerkenntnis"; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923 ; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344, jew. m.w.N.).
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