Rechtsprechung
| BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Prof. Dr. Lorenz
Brieftestament und Testierwille
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133, § 2247
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Vorliegen eines Testierwillens; Erblasser; Besitzvererbung; Katholische Kirche
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - VI 1002/96
- LG Traunstein - 8 T 121/00
- BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 944
- Rpfleger 2001, 134
- BayObLGZ 2000, 274
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung
Auszug aus BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00
Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.).
- OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17
Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"
Neben der Testierfähigkeit ist daher zweite - ungeschriebene mittelbar aus § 2247 Abs. 3 Satz 2 BGB abzuleitende - Voraussetzung der Testierwille, also der Wille des Erblassers, ernstlich ein rechtsverbindliches Testament zu errichten (BayObLG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 1Z BR 87/00 -, juris, Rn. 19 m.w.N.;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage 2019, § 2247 BGB, Rn. 3 m.w.N.). - OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15
Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung
An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen (BayObLGZ 2000, 274, 277).1a Z 33/89">FamRZ 1990, 672; 2001, 944, 945).
- LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
Eine Ausgleichung gem. §§ 2050 , 2052 BGB verschiebt die Teilungsquote nach § …
Erforderlich ist insofern, dass der Erblasser die von ihm abgegebene Erklärung als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, diese könne als sein Testament angesehen werden (BayObLG, FamRZ 2001, 944 und 2003, 1786).
- OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
Anforderungen an ein sogenanntes Brieftestament
Rn. 8 Freilich hat das Nachlassgericht im Ausgangspunkt völlig zutreffend angenommen, dass ein privatschriftliches Testament grundsätzlich auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein kann (BayObLG, FamRZ 2001, 944; FamRZ 2003, 1786;… Weidlich, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 2247 Rn. 5).Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 65;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 2247 Rn. 33).
An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen; § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG München, FamRZ 2016, 1812).
- OLG Hamm, 18.01.2023 - 10 W 155/22
Testament; Vollmacht
Rn. 34 Denn ein privatschriftliches Testament kann grundsätzlich auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein (BayObLG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 1Z BR 87/00; BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 1Z BR 105/02, OLG Saarbrücken FGPrax 2022, 87; OLG Schleswig FamRZ 2010, 65).Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (BayObLG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 1Z BR 87/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 3 Wx 58/04 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1997 - 3 W 24/97).
- KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in …
1a Z 33/89|OLG Hamm; 01.02.1990; 15 W 16/90">FamRZ 1990, 672 und 2001, 944; Palandt/Edenhofer a.a.O. § 2247 Rdn. 4). - BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich …
Auch bei Einhaltung der Form des § 2247 BGB darf die Urkunde nach dem in ihr verlautbarten oder anderweitig feststellbaren Willen des Erblassers nicht als bloßer Entwurf gefertigt sein oder sonst nur eine vorbereitende oder ähnlich unverbindliche Bedeutung haben (BayObLGZ 2000, 274/276 = FamRZ 2000, 944/945). - OLG München, 09.10.2025 - 33 Wx 44/25
Nachlaßgericht, Unterschrift des Erblassers, Beschwerdeführer, Testierwillen, …
Die Annahme des Testierwillens muss dabei nicht in dem Sinne zwingend sein, dass eine andere Auslegung von vorneherein nicht in Betracht kommt (BayObLG, Beschluss vom 19.10.2000, 1Z BR 87/00, BayObLGZ 2000, 276). - BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02
Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen …
An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 2001, 944/945). - OLG Nürnberg, 08.08.2023 - 1 Wx 1539/23
Beschwerde, Testament, Erblasser, Erblasserin, Gutachten, Auslegung, PFERD, …
1a Z 33/89">FamRZ 1990, 672; FamRZ 2001, 944; FamRZ 2003, 1787; OLG München, BeckRS 2016, 6864). - KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00
Sachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der …
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