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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.11.2001 - 10 WF 3276/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9649
OLG Nürnberg, 08.11.2001 - 10 WF 3276/01 (https://dejure.org/2001,9649)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.11.2001 - 10 WF 3276/01 (https://dejure.org/2001,9649)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. November 2001 - 10 WF 3276/01 (https://dejure.org/2001,9649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 132 Abs. 1; ; ZPO §§ 204 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 132 Abs. 1; ZPO §§ 204 ff.
    Zur Zuständigkeit für Zustellung der Mitteilung über Leistungsbewilligung nach Unterhaltsvorschussgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltssache; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Familiensache; Örtliche Zuständigkeit; Sitz der Unterhaltsbehörde; Leistungsbewilligung nach UVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1042
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dejure.org Übersicht OLG Nürnberg

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7279
OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01 (https://dejure.org/2001,7279)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 WF 147/01 (https://dejure.org/2001,7279)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01 (https://dejure.org/2001,7279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 42 Abs. 2 § 227
    Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1042 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 18.11.1996 - 14 WF 233/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
    Terminsbestimmung und Terminsverlegung liegen im Organisationsermessen des Richters, weshalb die Ablehnung von Terminswünschen regelmäßig keinen Befangenheitsgrund darstellt (…Senat a. a. O. S. 386; OLG Köln, NJW-RR 1997, 828 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 21.10.1991 - 3 W 62/91

    Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
    Gleichwohl ist nach der herrschenden Meinung die sofortige Beschwerde auch dann das statthafte Rechtsmittel, wenn das Befangenheitsgesuch als unzulässig verworfen worden ist (OLG Bremen OLGZ 1992, 485;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001 § 46 Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 28.01.1992 - 1 W 5827/91

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rückgabe einer Sache an das …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
    Zu einer eigenen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist der abgelehnte Richter ausnahmsweise dann befugt, wenn es sich um ein unzulässiges, insbesondere der Verschleppung dienendes und damit rechtsmißbräuchliches Ablehnungsgesuch handelt (BGH NJW 1992, 984; BayObLGZ 93, 10;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, a.a.O., § 45 Rn. 3 und 6 m.w.N.).
  • LG Tübingen, 31.10.1994 - 5 O 33/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
    Die urlaubsbedingte Abwesenheit einer Partei stellt nur dann einen Grund zur Terminsverlegung dar, wenn es sich um einen langfristig geplanten Auslandsurlaub handelt (Senat in FuR 2000, 384, 385; LG Tübingen, MDR 1995, 960;… Zöller-Stöber a.a.O., Rn. 6;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann a.a.O., § 227, Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung …

    Ein Verstoß gegen Prozessförderungspflichten durch den Beschwerdeführer, welcher eine Prozessverschleppung begründen könnte (vgl. Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, S. 1042), kann ebenso wenig festgestellt werden wie eine beharrliche Stellung unzulässiger oder unbegründeter Ablehnungsgesuche gegen Richter oder Gerichtspersonen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. September 1997 - L 13 An 2805/97 A - ).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des …

    Zu einer eigenen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist der abgelehnte Richter nämlich ausnahmsweise befugt, wenn es sich um ein unzulässiges, insbesondere der Verschleppung dienendes und damit rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch handelt (BGH NJW 1992, 984; FamRZ 2005, 1564; BayObLGZ 93, 10; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042;… Zöller/ Vollkommer, ZPO, 30. A., § 45 Rz. 4;… § 47 Rz. 2 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den …

    Derartiges wurde dann bejaht, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung zum Anlass genommen wurde, durch Anbringen eines auf die Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuch - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. hierzu OLG Köln OLGR 2004, 404-405, OLG Köln OLGR 2003, 107-109, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042).
  • LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16

    Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch

    Die für die Feststellung solcher inneren Tatsachen, wie dem Motiv der Verfahrensverschleppung oder der Absicht, verfahrensfremde Ziele zu verfolgen, erforderlichen Indizien können sich dabei nicht nur aus dem Ablehnungsgesuch selbst, sondern auch aus dem gesamten Prozessverhalten der ablehnenden Partei ergeben (OLG Brandenburg - 9 WF 147/01 - Graßnack in Prütting/Gehrlein § 46 Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als …

    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6;… ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.03.2018 - 5 K 1235/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Vielmehr steht nach Überzeugung des Einzelrichters fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen soll (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht durch den erkennenden Einzelrichter den Antrag ablehnen darf und muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).

    Ganz offenbar will der Beklagte in den im Dezernat des Einzelrichters/Berichterstatters behandelten Angelegenheiten eine Vertagung und Verzögerung erzwingen und sucht dies - nach Ablehnung von Terminverlegungsanträgen mit dem Mittel der Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zu erreichen, was rechtsmissbräuchlich ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01).

  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2018 - 5 K 1774/15

    Wasseranschlussbeitrag

    Vielmehr steht nach Überzeugung des Einzelrichters fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen soll (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht durch den erkennenden Einzelrichter den Antrag ablehnen darf und muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).

    Ganz offenbar will der Beklagte in den im Dezernat des Einzelrichters/Berichterstatters behandelten Angelegenheiten eine Vertagung und Verzögerung erzwingen und sucht dies - nach Ablehnung von Terminverlegungsanträgen mit dem Mittel der Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zu erreichen, was rechtsmissbräuchlich ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01).

  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2018 - 5 K 1782/15

    Wasserversorgungsbeitrag

    Vielmehr steht nach Überzeugung des Einzelrichters fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen sollte (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht durch den erkennenden Einzelrichter den Antrag ablehnen darf und muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).

    Ganz offenbar will der Beklagte in den im Dezernat des Einzelrichters/Berichterstatters behandelten Angelegenheiten eine Vertagung und Verzögerung erzwingen und sucht dies - regelmäßig nach Ablehnung von Terminverlegungsanträgen - mit dem Mittel der Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zu erreichen, was rechtsmissbräuchlich ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01).

  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09

    Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …

    a) Der abgelehnte Richter ist abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BGH Rechtspfl. 2005, 415; NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2002, 1042).
  • OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04

    Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung

    Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
  • AG München, 07.06.2016 - 274 C 890/16

    Unzulässigkeit einer Richterablehnung zur Verfahrensverschleppung nach …

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2006 - L 1 SF 34/06

    Befangenheit des Richters bei verweigerter Terminsverlegung

  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1786/15

    Wasserversorgungsbeitrag

  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1399/15

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2018 - 5 K 1204/15

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1243/15

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1230/15

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 172/14

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15

    Wasseranschlusbeitrag

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7758
OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00 (https://dejure.org/2001,7758)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.09.2001 - 6 U 229/00 (https://dejure.org/2001,7758)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. September 2001 - 6 U 229/00 (https://dejure.org/2001,7758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 711; ; ZPO § ... 713; ; ZPO § 269; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 261 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; GesO § 10 Abs. 2; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Frage, ab welchem Zeitpunkt die prozessuale Erledigung der Hauptsache (frühestens) eintreten kann

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenentscheidung; Erledigung der Hauptsache; Weiter Erledigungsbegriff; Materiell-rechtliche Erledigung; Erledigungszeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1042
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Die Zustellung ist deshalb - bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Anfechtungsfrist (20. November 1999) noch "demnächst" im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO erfolgt, was gemäß dieser Vorschrift die Wahrung der Anfechtungsfrist bewirkte (vgl. BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 2, Fristwahrung 1).

    Eine solche inkongruente Deckung, die die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährte, ist Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (st. Rspr.: BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, Benachteiligungsabsicht 3, 4 und 5, 7 und 8; BGH, ZIP 1997, 513).

  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 412/98

    Kenntnis von der Inkongruenz

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Eine solche inkongruente Deckung, die die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährte, ist Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (st. Rspr.: BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, Benachteiligungsabsicht 3, 4 und 5, 7 und 8; BGH, ZIP 1997, 513).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Eine solche inkongruente Deckung, die die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährte, ist Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (st. Rspr.: BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, Benachteiligungsabsicht 3, 4 und 5, 7 und 8; BGH, ZIP 1997, 513).
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 93/96

    Anfechtung der durch vorzeitige Rückgewähr eines Kredits bewirkten …

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Eine solche inkongruente Deckung, die die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährte, ist Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (st. Rspr.: BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, Benachteiligungsabsicht 3, 4 und 5, 7 und 8; BGH, ZIP 1997, 513).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer …

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Eine solche inkongruente Deckung, die die Gemeinschuldnerin dem Beklagten gewährte, ist Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (st. Rspr.: BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1, Benachteiligungsabsicht 3, 4 und 5, 7 und 8; BGH, ZIP 1997, 513).
  • OLG Hamm, 13.04.1993 - 5 WF 109/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    In der neueren Rechtsprechung wird es fortgeführt (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 1343, 1344).
  • KG, 20.12.1979 - 12 U 1499/79
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2001 - 6 U 229/00
    Das Kammergericht hat mit überzeugender Begründung die materielle Kostenerstattungspflicht des Beklagten in Fällen dieser Art "aus vordringlichen Gründen der Prozessökonomie" bejaht (siehe KG in OLGZ 1980, 241, 242-243).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung …

    In der Gesetzesbegründung wird hierauf zwar ausdrücklich abgestellt (…BT-Drucks. 14/4722, S. 81), weil nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die Änderung der Klage auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung nur dann begründet ist, wenn das erledigende Ereignis nach Rechtshängigkeit eingetreten ist (…BGH, Urt. v. 15.01.1982 - V ZR 50/81, BGHZ 83, 12 = NJW 1982, 1598 f.; a.A. OLG Naumburg, Urt. v. 12.09.2001 - 6 U 229/00, FamRZ 2002, 1042 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22

    Vergabeverfahrensanfechtung gegen die im offenen Verfahren durchgeführte …

    Während der Bundesgerichtshof seit der vorzitierten Entscheidung für eine einseitige Erledigungserklärung erst nach Rechtshängigkeit Raum sieht, wird in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur ein sogenannter weiter Erledigungsbegriff vertreten, der Anhängigkeit genügen lässt (so die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung OLG Naumburg, Urteil vom 12. September 2001, 6 U 299/00, BeckRS 2001, 30204469, Schulze in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 91a Rn. 93).
  • OLG Naumburg, 26.10.2021 - 4 W 16/21
    Eine prozessuale Erledigung kann auch schon dann eintreten, wenn das den Klageanspruch materiell-rechtlich erledigende Ereignis zwischen Anhängigkeit der Klage und Rechtshängigkeit der Streitsache eintritt (vgl. nur OLG Naumburg Urteil vom 12. September 2001 -6 U 229/00- zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.01.2002 - 1 UF 245/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22558
OLG Jena, 10.01.2002 - 1 UF 245/01 (https://dejure.org/2002,22558)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.01.2002 - 1 UF 245/01 (https://dejure.org/2002,22558)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 1 UF 245/01 (https://dejure.org/2002,22558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Familienrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Herabsetzung bzw. Wegfall einer Unterhaltszahlungspflicht; Ausgestaltung der Abgrenzung der Anwendbarkeitsvoraussetzungen des Unterhaltsrechts des BGB oder des Familiengesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1042 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

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