Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.02.2002 - 14 WF 19/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.01.2002 - 313 F 61/01
- OLG Köln, 22.02.2002 - 14 WF 19/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 660
- FamRZ 2002, 1198
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09
Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf …
Der Grundsatz der Waffengleichheit sei nicht bereits dadurch gewahrt, dass die Partei, die der Streithelfer unterstütze, anwaltlich oder sachkundig vertreten werde (OLG Köln FamRZ 2002, 1198). - LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05
Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines …
Die gesetzliche Regelung ist zwingend, die Anwaltsbeiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung versagt werden, die Sach- und Rechtslage sei einfach (OLG Köln v. 22.02.2002 - 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198 = MDR 2002, 660). - LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter
Die gesetzliche Regelung ist zwingend, die Anwaltsbeiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung versagt werden, die Sach- und Rechtslage sei einfach (OLG Köln v. 22.02.2002 - 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198 = MDR 2002, 660). - OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
Prozesskostenhilfe für minderjährigen Unterhaltskläger: Beiordnung eines …
Denn auch ein prozesserfahrenes Jugendamt kann einem beigeordneten Rechtsanwalt nicht gleichgestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. März 2001 - 4 WF 31/01 - Jugendamt 2001, 300; OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 16 WF 19/02 - FamRZ 2002, 1198). - AG Bonn, 21.09.2020 - 651 Ls 3/20 Rn. 16 Darüber hinaus geht die Rechtsprechung zu § 121 Abs. 2 ZPO davon aus, dass diese Vorschrift nur anwendbar ist, wenn die sonstigen Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (OLG Bremen v. 01.03.2006, 4 WF 18/06, beck-online: "Der Grundsatz der "Waffengleichheit" (§ 121 II Alt. 2 ZPO) gebietet in einem solchen Fall, auch der bisher nicht fachkundig vertretenen Partei auf Antrag im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe einen Anwalt beizuordnen"; ebenso OLG Köln v. 22.02.2002, 14 WF 19/02, FamRZ 2002, 1198).
dejure.org
Übersicht OLG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.