Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 20 a Abs. 2; ; FGG § 13 a Abs. 3; ; FGG § 13 a; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 2; ; HausratsVO § 20 Satz 2; ; HausratsVO § 20 Satz 1; ; HausratsVO § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsatz der Zurückhaltung bei der Anordnung der Erstattung der Gerichtskosten im Hausratsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde; Kostenentscheidung; Anteilige Kostentragung; Familienstreitigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 06.03.2001 - 10 F 253/00
- OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1356
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 UF 452/83
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01
In einer Familienstreitigkeit ist hinsichtlich der Anordnung der Kostenerstattung besondere Zurückhaltung geboten (OLG Hamm, FamRZ 1983, 1264; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1303;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 13 a, Rz. 23). - OLG Karlsruhe, 23.06.1988 - 16 UF 339/87
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01
In einer Familienstreitigkeit ist hinsichtlich der Anordnung der Kostenerstattung besondere Zurückhaltung geboten (OLG Hamm, FamRZ 1983, 1264; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1303;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 13 a, Rz. 23).
- OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
Gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit der HausratsVO bei Geltendmachung …
Da der Antragstellerin die von ihr begehrte Nutzungsvergütung ganz überwiegend zugesprochen wurde, waren die Gerichtskosten gemäß § 20 Satz 1 HausratsVO in vollem Umfange aufzuerlegen, Dafür war nach dem Grundsatz, dass auch bei einer Kostenentscheidung nach § 20 HausratsVO i.d.R. jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356 ), von einer Erstattungspflicht der außergerichtlichen Kosten einer Partei abzusehen. - OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07
Nutzungsvergütunganspruch des Alleineigentümers einer Ehewohnung nach der …
Trotz des Grundsatzes der Zurückhaltung einer Kostenanordnung in Familienstreitigkeiten (vgl. Senat, FamRZ 2002, 1356;… Johannsen/Henrich/Brudermüller, a.a.O., § 20 HausratsVO, Rz. 3) sind vorliegend die Kosten in vollem Umfang dem unterliegenden Antragsteller aufzuerlegen. - OLG Köln, 08.08.2006 - 4 UF 118/06
Kostenentscheidung bei übereinstimmende Erledigungserklärung im …
Auch bei einer übereinstimmenden Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache richtet sich die Kostenentscheidung nach § 20 HausrVO (OLG Zweibrücken, JurBüro 1986, 1108; Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 1356).Bei der zu treffenden Kosten- und Auslagenentscheidung ist - wie im Anwendungsbereich des § 13 a FGG - davon auszugehen, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat; die Auferlegung von Kosten bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356;… Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 20 HausrVO Rdnr. 3).
- OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07
Vergütungsanspruch des Umgangspflegers
Zur Abhilfe war das Amtsgericht, da vorliegend das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, mit Rücksicht auf § 18 Abs. 2 FGG nicht befugt (vgl. Senat FamRZ 2002, 1356; FamRZ 2007, 57). - OLG Köln, 08.08.2006 - 4 UF 188/06
Kostenentscheidung in einem Wohnungszuweisungsverfahren bei übereinstimmender …
Auch bei einer übereinstimmenden Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache richtet sich die Kostenentscheidung nach § 20 HausrVO (OLG Zweibrücken, JurBüro 1986, 1108; Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 1356).Bei der zu treffenden Kosten- und Auslagenentscheidung ist - wie im Anwendungsbereich des § 13 a FGG - davon auszugehen, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat; die Auferlegung von Kosten bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356;… Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 20 HausrVO Rdnr. 3).
- OLG Brandenburg, 18.07.2005 - 10 WF 177/05
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Wirksamkeit von Beschlüssen, die gegen das …
In einem solchen Fall ist das Gericht zur Änderung seiner Verfügung nicht befugt, § 18 Abs. 2 FGG (vgl. Senat, FamRZ 2002, 1356).In einer Familienstreitigkeit ist hinsichtlich der Anordnung der Kostenerstattung Zurückhaltung geboten; diese Anordnung bedarf besonderer Gründe im Einzelfall (Senat, FamRZ 2002, 1356; BayObLG, FamRZ 1996, 886, 887; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1303; OLG Hamm, FamRZ 1983, 1264;… Keidel/Zimmermann, aaO., § 13 a, Rz. 23, 42;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 2, Rz. 173).
- OLG Braunschweig, 04.03.2008 - 3 WF 79/07
Verteilung der Kostentragungspflicht im Falle eines Antrags auf Abänderung der …
Die Auferlegung solcher Kosten bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung (vgl. OLG Köln, OLGR 2007, 129 f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356 f. [OLG Brandenburg 26.07.2001 - 10 WF 53/01]). - OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 205/06
Kostenentscheidung; Umgangsverfahren: Kostenaufhebung bei Rücknahme eines …
Diese Anordnung bedarf besonderer Gründe im Einzelfall (Senat, FamRZ 2002, 1356; FamRZ 2005, 2078; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1303, OLG Hamm, FamRZ 1983, 1264;… FamVerf/Gutjahr, § 4 Rz. 108). - OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 10 WF 261/06
Kostentragung in Hausratsverfahren
Das bedeutet, dass keine Partei der anderen außergerichtliche Kosten zu erstatten hat (vgl. Senat, FamRZ 2002, 1356). - OLG Schleswig, 18.02.2005 - 8 UF 99/04
Kostenentscheidung in einem Wohnungszuweisungsverfahren
Bei der zu treffenden Kosten- und Auslagenentscheidung ist - wie im Anwendungsbereich des § 13 a FGG - davon auszugehen, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat; die Auferlegung von Kosten bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356 ;… Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 20 HausrVO Rdnr. 3).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 30.10.2001 - 17 UF 196/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wegnahme eines Kindes von den Pflegeeltern: Aufklärungspflicht des Familiengerichts; Anhörung des Kindes; Bestellung eines Verfahrenspflegers
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
Ist Gegenstand des Verfahrens die Wegnahme eines Kindes von den Pflegeeltern, so gehört zur Pflicht des FamG den Sachverhalt umfassend aufzuklären, daß es die Erziehungseignung der leiblichen Eltern untersucht und eine mit der Herausnahme verbundene Gefährdung des ...
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Celle - 23 F 23229/01
- OLG Celle, 30.10.2001 - 17 UF 196/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1356
- FamRZ 2003, 954 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 12.09.2016 - 19 UF 95/16
Elterliche Sorge - vollständige Übertragung auf die Pflegeeltern
aa) Während eine Auffassung davon ausgeht, dass die elterliche Sorge nicht in vollem Umfang auf die Pflegeperson übertragen werden kann, weil der Wortlaut dem entgegenstehe und die Pflegeperson in diesem Fall nicht zum Pfleger sondern zum Vormund bestellt werden müsste (vgl. OLG Jena FamRZ 2009, 992;… Palandt/Götz, 75. Auflage, § 1630 Rn. 11;… Erman/Döll, BGB, 14. Aufl., § 1630 Rn. 12;… NK-BGB/Rakete-Dombek, 3. Aufl., § 1630, Rn. 19; Windel FamRZ 1997, 713, 721 f.), hält die Gegenansicht auch die Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt für möglich, wenn dies dem Kindeswohl und einer ordnungsgemäßen Betreuung dient (vgl. KG FamRZ 2006, 1291 f.;… MünchKommBGB/Huber, 6. Aufl., § 1630 Rn. 26;… Bamberger/Roth/Veit, 3. Auf., § 1630 Rn. 11;… JurisPK/Hamdan, § 1630 Rn. 21; Eisele FamRZ 2003, 954, 955; wohl auch Gleißl/Suttner FamRZ 1982, 122, 123). - OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des …
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