Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - I-25 Wx 31/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Haftungsbeschränkung des Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1836e Abs. 1 S. 3
Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit einer Berufung des Erben auf die Haftungsbeschränkung des § 1836e Abs. 1 S. 3 BGB im Falle einer Geltendmachung der Vergütung des Betreuers unmittelbar gegen ihn; Einordnung der Betreuervergütung als Nachlassverbindlichkeit mit dem Tod des Betreuten
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 219
- FamRZ 2002, 1659
- Rpfleger 2002, 624
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01
Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
Ein Rückgriff der Staatskasse wegen der Betreuervergütung kommt deshalb von vornherein nicht in Betracht, wenn dem Erben nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten kein Aktivvermögen verbleibt (ebenso der nach der Senatsentscheidung bekannt gewordene Beschluss des BayObLG FamRZ 2002, 699 mit kritischen Anmerkungen von Bienwald). - OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
Ihm stehen auch in diesem Fall die in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG erwähnten Freibeträge zu (OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22 ; BayObLG, FamRZ 2001, 866, 867; Deinert FamRZ 2002, 374, 375). - BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01
Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
Ihm stehen auch in diesem Fall die in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG erwähnten Freibeträge zu (OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22 ; BayObLG, FamRZ 2001, 866, 867; Deinert FamRZ 2002, 374, 375).
- OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
Wie der Senat soeben entschieden hat (Beschluss vom 16.05.2002 - 25 Wx 5/02 - ), steht nach § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung. - BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
Diese Ansicht entsprach für Betreuerforderungen bis 31.12.1998 allgemeiner Auffassung (z. B. BayObLG, FamRZ 1998, 697). - LG Leipzig, 14.06.2000 - 16 T 1714/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
Das Landgericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Erbe nach dem Tod des Betreuten gegenüber dem Betreuer unbegrenzt hafte, wenn ein direkter Anspruch gegen den Erben geltend gemacht wird und die Staatskasse nicht vorher eingetreten sei (ebenso: LG Leipzig, FamRZ 2000, 1451), und zwar auch dann, wenn der Nachlass zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten unzureichend sein sollte, wovon im vorliegenden Fall bei einem Nachlasswert von 733, 96 DM und Erbfallschulden in Form von Beerdigungskosten auszugehen ist.
- OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung; …
Da jedoch wegen gleicher Interessenlage kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung ersichtlich ist und eine offenbare Gesetzeslücke besteht, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein die Auffassung durchgesetzt, dass die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann gilt, wenn der Erbe nach dem Tod des Betreuten unmittelbar auf die noch nicht festgesetzte Betreuervergütung und Auslagenersatz in Anspruch genommen werden soll (vgl. OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22; BayObLG FamRZ 2001, 866 f; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 219 f;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., 8.6.4). - OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03
Zur Inanspruchnahme der Erben für Vergütung des Betreuers des Verstorbenen
Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen. - LG Duisburg, 30.03.2005 - 12 T 49/05 Ihm stehen auch in diesem Fall die ehemals in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG und nunmehr in § 102 SGB-XII erwähnten Freibeträge zu (vgl. OLG Düsseldorf, BtPrax 2002, 265).
- OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 W 2/03 Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22 [OLG Jena 19.10.2000 - 6 W 512/00]; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
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Rechtsprechung
| KG, 14.03.2002 - 19 WF 42/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung eines Verfahrenspflegers; Einstufung des Verfahrenspflegers als subjektiver Interessenvertreter für das vertretene Kind
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
FGG § 50
Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes für Zeitaufwand für eigenständige Ermittlungen
Verfahrensgang
- KG, 14.03.2002 - 19 WF 42/02
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.03.2002 - 177 F 13062/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1659
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99
Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …
Auszug aus KG, 14.03.2002 - 19 WF 42/02
Der Verfahrenspfleger hat also die eigenständigen Interessen des Kindes gegenüber dem Gericht zum Ausdruck zu bringen (so auch z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293 f ;… SchlHOLG a.a.O.).Es ist aber - zumindest wenn sich das Kind ihm gegenüber artikulieren kann, wie hier - grundsätzlich nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers, weitergehende Ermittlungen bei dem Jugendamt oder sonstigen Auskunftspersonen anzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143;… SchlHOLG a.a.O.; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293 ).
- KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
Auszug aus KG, 14.03.2002 - 19 WF 42/02
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 6. Juni 2000 ( 19 WF 2735/00 , veröffentlicht in KG-Report 2000, 277 und NJW-RR 2001, 73 [KG Berlin 06.06.2000 - 19 WF 2735/00] ) grundlegende Ausführungen gemacht, für welche Tätigkeiten ein familiengerichtlicher Verfahrenspfleger Vergütung verlangen kann.
- OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03
Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind
Selbst wenn mit der Gegenansicht im Verfahren nach § 1666 BGB zur Ermittlung des wahren Kindeswillens Gespräche mit den am Verfahren beteiligten Verwandten des Kindes sowie anderen Auskunfts- und Bezugspersonen in begrenztem Umfang als zur Erforschung des Kindeswillens generell oder zumindest bei Kindern, die sich noch nicht artikulieren können, als zweckmäßig angesehen würden (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2003, 85, 86; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 627; vermittelnd KG, FamRZ 2002, 1659, 1660), würden die nach der Begründung im Aufwendungs- und Tätigkeitsnachweis des Verfahrenspflegers angeführten Gesprächsinhalte bei einer Plausibilitätsprüfung der Vergütungspflicht entgegenstehen.
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