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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6311
OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02 (https://dejure.org/2002,6311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.04.2002 - 16 WF 36/02 (https://dejure.org/2002,6311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. April 2002 - 16 WF 36/02 (https://dejure.org/2002,6311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich; Auskunftsanspruch des Ehegatten; Verzug mit Auskunft; Kostenentscheidung; Materieller Kostenerstattungsanspruch

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1719
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 21.08.1998 - 2 WF 154/97

    Stufenklage; Unterbleiben der Bezifferung; Kostentragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02
    Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2. Zivilsenat - Beschluss vom 21. August 1998 - 2 WF 154/97 - FamRZ 1999, 1216; wohl auch 3. Zivilsenat - Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 W 40/98 - NJW-RR 1998, 1454; auch bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. September 1986 - 3 WF 163/86 - FamRZ 1987, 85; jeweils mit weiteren Nachweisen) geht deshalb den Weg, bei der Billigkeitsentscheidung, die im Rahmen des § 91 a ZPO erforderlich ist, den oben erwähnten Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen.
  • OLG Frankfurt, 08.09.1986 - 3 WF 163/86

    Beiderseitige Erledigungserklärung im Verfahren der Stufenklage zur …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02
    Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2. Zivilsenat - Beschluss vom 21. August 1998 - 2 WF 154/97 - FamRZ 1999, 1216; wohl auch 3. Zivilsenat - Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 W 40/98 - NJW-RR 1998, 1454; auch bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. September 1986 - 3 WF 163/86 - FamRZ 1987, 85; jeweils mit weiteren Nachweisen) geht deshalb den Weg, bei der Billigkeitsentscheidung, die im Rahmen des § 91 a ZPO erforderlich ist, den oben erwähnten Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen.
  • OLG Karlsruhe, 28.07.1998 - 3 W 40/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02
    Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2. Zivilsenat - Beschluss vom 21. August 1998 - 2 WF 154/97 - FamRZ 1999, 1216; wohl auch 3. Zivilsenat - Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 W 40/98 - NJW-RR 1998, 1454; auch bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. September 1986 - 3 WF 163/86 - FamRZ 1987, 85; jeweils mit weiteren Nachweisen) geht deshalb den Weg, bei der Billigkeitsentscheidung, die im Rahmen des § 91 a ZPO erforderlich ist, den oben erwähnten Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88

    Erledigungserkärung; Einseitige Erledigungserklärung; Klageabweisung; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02
    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 6 WF 26/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02
    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Bamberg, 22.09.1983 - 6 W 23/83

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Zeugen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02
    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 16 WF 90/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02
    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Braunschweig, 21.02.2025 - 10 W 1/25

    Stufenklage; Auskunft; Nachlass; übereinstimmende Erledigungserklärung; …

    Ebenso kann im Rahmen der nach § 91a ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung auch ein materiell-rechtlicher Schadensersatz- bzw. Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2002 - 16 WF 36/02 -, Rn. 18 f., juris) - und zwar unabhängig davon, ob der Kläger einen solchen gesondert oder im Wege der Klageänderung geltend macht (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27. August 2012 - I-7 W 70/12 -, Rn. 9, juris) -, jedenfalls dann, wenn sein Bestehen sich ohne besondere Schwierigkeiten, insbesondere ohne Beweisaufnahme feststellen lässt (BGH…, Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 405/00 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2003 - 25 W 66/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: …

    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, daß der Kläger, der mit seinem Auskunftsanspruch obsiegt, aber aufgrund der erteilten Auskunft keinen Zahlungsanspruch hat, seine an sich nach § 91 ZPO zwingenden Kostenlast hinsichtlich des Zahlungsantrages (vgl. dazu BGH NJW 1994, 2895 = MDR 94, 717; siehe auch Oberlandesgericht Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2000, 189; OLG Dresden, JurBüro 2000, 657) dadurch entgehen könne, daß er - gestützt auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen den mit einer geschuldeten Auskunft säumigen Beklagten - seine Zahlungsklage auf eine Klage wegen Schadensersatzes aus Verzug mit der Auskunft und Rechnungslegungspflicht umstelle (…vgl. dazu BGH a.a.O.;… OLG Koblenz a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1719;… OLG Düsseldorf a.a.O.;… OLG Dresden a.a.O.).
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