Rechtsprechung
| AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01 Kl |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1722
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 11.01.2002 - 1Z BR 51/01
Alternative Abstammungsstatute - Konkurrenz zwischen früherem Ehemann und …
Auszug aus AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01
Rn. 27 Soweit man dem Prioritätsprinzip folgt, war die Vaterschaft des Beklagten nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB nach nigerianischem Recht erfolgt und hinderte die Eintragung des leiblichen Vaters kraft Anerkenntnis (…Palandt-Heldrich, 61. Aufl., Art. 19 EGBGB Rz. 6 m.w.Nw.; BayObLG, FG-Prax 2002, 66 ff. unter Bezugnahme auf BayObLG, FamRZ 2000, 699, 700 [BayObLG 29.10.1999 - 1Z BR 79/99] zur Konkurrenz von deutschem und griechischem Recht zur Beurteilung des Familiennamens).Gegenüber der völligen Vaterlosigkeit sei dies schon wegen der Unterhalts- und erbrechtlichen Konsequenzen der Fall (FG-Prax 2002, 66, 67).
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93
Austausch einer Prozeßbürgschaft
Auszug aus AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01
Allerdings muss sich der Rechtssuchende nicht auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg verweisen lassen ( BGH NJW 1994, 1351 [BGH 24.02.1994 - IX ZR 120/93]). - OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung
Auszug aus AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01
Dieser Regelungsgehalt wird in der gerichtlichen Praxis als Anhaltspunkt dafür genommen, dass ein Abstammungsgutachten nicht einzuholen ist, wenn die Eheleute getrennt leben und die Eheleute und der anerkennungswillige Vater übereinstimmend bekunden, dass der Ehemann nicht der Vater sein könne ( AG Hannover, FamRZ 2001, 254; AG Hamburg, DAVorm 1999, 156 ff.; ablehnend Gaul, FamRZ 2000, 1461, 1467 f.). - BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99
Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines …
Auszug aus AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01
Rn. 27 Soweit man dem Prioritätsprinzip folgt, war die Vaterschaft des Beklagten nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB nach nigerianischem Recht erfolgt und hinderte die Eintragung des leiblichen Vaters kraft Anerkenntnis (…Palandt-Heldrich, 61. Aufl., Art. 19 EGBGB Rz. 6 m.w.Nw.; BayObLG, FG-Prax 2002, 66 ff. unter Bezugnahme auf BayObLG, FamRZ 2000, 699, 700 [BayObLG 29.10.1999 - 1Z BR 79/99] zur Konkurrenz von deutschem und griechischem Recht zur Beurteilung des Familiennamens).
- BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16
Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht; …
Zum Teil wird vertreten, das Abstammungsstatut in solchen Fällen vorrangig an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes anzuknüpfen, weil der Gesetzgeber Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB einerseits als Regelanknüpfung ausgestaltet habe und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes andererseits die engste Beziehung zum Sachverhalt aufweise (…vgl. Andrae Internationales Familienrecht 3. Aufl. § 5 Rn. 27 und 33 ff.; Dethloff IPrax 2005, 326, 329 f.).Eine wirksame postnatale Vaterschaftsanerkennung durch den mutmaßlichen Erzeuger soll sich gegenüber der auf einer geschiedenen Ehe gegründeten Vaterschaftsvermutung nach ausländischem Recht durchsetzen können, wenn die Anerkennung der Vaterschaft "zeitnah" nach der Geburt angekündigt wird und die wirksame Vaterschaftsanerkennung im Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt durch den Standesbeamten vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] FamRZ 2015, 1636, 1638; OLG München FamRZ 2016, 1599; AG Karlsruhe FamRZ 2007, 1585, 1586; AG Regensburg FamRZ 2003, 1856, 1857;… Staudinger/Henrich BGB [2014] Art. 19 EGBGB Rn. 38, 43;… jurisPK-BGB/Duden [Stand: März 2017] Art. 19 EGBGB Rn. 68; vgl. auch AG Hannover FamRZ 2002, 1722, 1724 f.).
Dementsprechend kann auch (entgegen Dethloff IPRax 2005, 326, 329 f.) nicht mit der Vaterschaftszuordnung abgewartet werden, bis das Aufenthaltsstatut nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ebenfalls eine rechtliche Vater-Kind-Zuordnung ergibt.
- BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16
Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen …
Rn. 10 aa) Nach einer Ansicht soll das Abstammungsstatut in solchen Fällen vorrangig an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes angeknüpft werden, weil der Gesetzgeber Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB einerseits als Regelanknüpfung ausgestaltet habe und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes andererseits die engste Beziehung zum Sachverhalt aufweise (…vgl. Andrae Internationales Familienrecht 3. Aufl. § 5 Rn. 27 und 33 ff.; Dethloff IPrax 2005, 326, 329 f.).Auf dieser gedanklichen Grundlage soll sich auch eine wirksame postnatale Vaterschaftsanerkennung durch den mutmaßlichen Erzeuger gegenüber der auf einer geschiedenen Ehe gegründeten Vaterschaftsvermutung nach ausländischem Recht durchsetzen können, wenn die Anerkennung der Vaterschaft "zeitnah" nach der Geburt angekündigt wird und die wirksame Vaterschaftsanerkennung im Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt durch den Standesbeamten vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] FamRZ 2015, 1636, 1638; AG Karlsruhe FamRZ 2007, 1585, 1586; AG Regensburg FamRZ 2003, 1856, 1857;… Staudinger/Henrich BGB [2014] Art. 19 EGBGB Rn. 38; vgl. auch AG Hannover FamRZ 2002, 1722, 1724 f.).
- KG, 05.05.2020 - 1 W 165/19
Anwendbares Recht hinsichtlich der Abstammung eines Kindes bei widersprüchlichen …
Der Gesetzgeber hat das Aufenthaltsstatut als "Regelanknüpfung" gesehen (BT-Drucks. 13/4899 S. 137); es steht im Einklang mit Art. 21 EGBGB, Artt. 15, 16 KSÜ und ermöglicht eine Eltern-Kind-Zuordnung gemäß den Rechtsvorstellungen der Umwelt, in die das Kind regelmäßig integriert ist (Dethloff, IPRax 2005, 326, 329).
- OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 11 Wx 65/14
Internationales Privatrecht: Entscheidung zwischen mehreren möglichen …
Dieser Rechtsprechung sind eine Reihe von Amtsgerichten nicht gefolgt (AG Heidelberg, Beschluss vom 5. März 2014 - 46 F 15/14, nicht veröffentlicht; AG Osnabrück, FamRZ 2008, 1771; AG Leverkusen, FamRZ 2007, 2087; AG Karlsruhe, FamRZ 2007, 1585; AG Hannover, FamRZ 2002, 1722).Rn. 21 (3) Zu einer Anwendung deutschen Rechts gelangt man ebenso, wenn man bei Art. 19 Abs. 1 EGBGB der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes stets den Vorrang einräumt (…Andrae, Internationales Familienrecht 3. Aufl. § 5 Rn. 33; Dethloff, IPRax 2005, 326).
- OLG München, 19.07.2016 - 31 Wx 403/15
Eintrag des Vaters im Geburtenregister nach dem Günstigkeitsprinzip bei …
Rn. 22 bb) Zunehmend wird die Auffassung vertreten, das Interesse des Kindes erfordere es, ihm möglichst ohne weitere Umwege wie einer Anfechtung der Abstammung den richtigen, biologischen Vater zuzuordnen und nur diesen in das Geburtenregister einzutragen (OLG Karlsruhe StAZ 2015, 182/183; AG Osnabrück, FamRZ 2008, 1771; AG Leverkusen, FamRZ 2007, 2087; AG Karlsruhe, FamRZ 2007, 1585; AG Hannover, FamRZ 2002, 1722; AG Regensburg, FamRZ 2003, 1856; Helms, FamRZ 2012, 618; Frank StAZ 2009, 65/67). - OLG Nürnberg, 14.09.2015 - 11 W 277/15
Bestimmung der Abstammung bei alternativen Anknüpfungen - Beurteilungszeitpunkt
Die Abstammungswahrscheinlichkeit sei vorrangig zu berücksichtigen (AG Nürnberg in der angefochtenen Entscheidung; AG Heidelberg…, Beschluss vom 5.3.2014 - 46 F 15/14, zitiert nach OLG Karlsruhe a. a. O.; AG Osnabrück, FamRZ 2008, 1771; AG Leverkusen, FamRZ 2007, 2087; AG Karlsruhe, FamRZ 2007, 1585; AG Hannover, FamRZ 2002, 1722; AG Regensburg, FamRZ 2003, 1856). - AG Karlsruhe, 14.06.2007 - UR III 26/07
Familienrechtliche Ausgestaltung der Eintragung des Vaters eines Kindes mit …
Zum Teil wird vertreten, vorrangig sei das Recht des Aufenthaltstaates des Kindes ( Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGBGB ; hier also: deutsches Recht) anzuwenden (vgl. Dethloff IPRax 2005, 326 [AG Hannover 13.05.2002 - 608 F 4451/01] ;… weitere Nachweise bei Staudinger/Henrich, Stand: Dez. 2001, Art. 19 EGBGB Rn. 41).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 20.03.2002 - 11 UF 4370/01 |
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Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1722
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02 Das nach Art. 20 EGBGB n.F. als Anfechtungsstatut berufene Abstammungsstatut ergibt sich aus Art. 19 EGBGB n.F. (vgl. Linke FamRZ 2004, 899 Anm.; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 1722; Staudinger/Henrich, Art. 20 Rz.3).
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