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| OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 143/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach - 29b F 327/97
- OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 143/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 555
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91
Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige …
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 143/00
Rn. 13 Grundsätzlich ist die Vollstreckungsgegenklage die richtige Klageart, wenn - wie hier - ein titulierter Anspruch - rechtsgeschäftlich oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften - auf einen anderen Gläubiger übergeht, soweit nicht der bisherige Gläubiger materiellrechtlich aufgrund einer Einziehungsermächtigung befugt ist, weiterhin Leistung an sich zu verlangen (BGH NJW 1993, 1396ff.; NJW 1985, 809f.;… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 6. Aufl. 1999, Rdn. 1336;… Thomas/Putzo[Putzo], Zivilprozeßordnung, 22. Aufl. 1999, Rdn. 20a zu § 767;… Zöller/Herget, Zivilprozeßordnung, 22. Aufl. 2001, Rdn. 12 zu § 767, Stichworte "Abtretung", "Gläubigerwechsel" und "Wegfall der Aktivlegitimation"). - BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83
Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 143/00
Rn. 13 Grundsätzlich ist die Vollstreckungsgegenklage die richtige Klageart, wenn - wie hier - ein titulierter Anspruch - rechtsgeschäftlich oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften - auf einen anderen Gläubiger übergeht, soweit nicht der bisherige Gläubiger materiellrechtlich aufgrund einer Einziehungsermächtigung befugt ist, weiterhin Leistung an sich zu verlangen (BGH NJW 1993, 1396ff.; NJW 1985, 809f.;… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 6. Aufl. 1999, Rdn. 1336;… Thomas/Putzo[Putzo], Zivilprozeßordnung, 22. Aufl. 1999, Rdn. 20a zu § 767;… Zöller/Herget, Zivilprozeßordnung, 22. Aufl. 2001, Rdn. 12 zu § 767, Stichworte "Abtretung", "Gläubigerwechsel" und "Wegfall der Aktivlegitimation"). - BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91
Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung …
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 143/00
Der Unterhaltsverpflichtete ist gegebenenfalls darauf zu verweisen, Abhilfe im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu suchen (BGH FamRZ 1992, 797ff. [798, 799] mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 198/15
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt aus einem auf den …
Letzteres kommt in Betracht, sofern der Gläubiger im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich und glaubhaft erklärt, nicht mehr vollstrecken zu wollen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 555, 556). - LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion
Das Rechtsschutzinteresse entfällt ausnahmsweise dann, wenn seitens des Vollstreckungsgegenbeklagten eine Zwangsvollstreckung nicht droht, weil sie z. B. unzweifelhaft nicht (mehr) beabsichtigt ist (OLG Köln, Urteil vom 30.08.2001, FamRZ 2002, 555, Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 767 Rz. 8, Musielak//Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 767 Rz. 18). - OLG Hamburg, 25.06.2021 - 2 UF 14/21
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich …
Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur dann, wenn die Vollstreckung aus dem Titel vollständig beendet ist oder der Gläubiger unzweifelhaft keine Vollstreckung mehr beabsichtigt, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der Gläubiger im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich und glaubhaft erklärt, nicht mehr vollstrecken zu wollen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 555; OLG Hamm, FamRZ 2016, 1100). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2006 - 12 B 2170/05 Rn. 8 - 14 UF 143/00 -, FamRZ 2002, 555.
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