Rechtsprechung
| BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Teilerfolg eines Rechtsmittels und Kostenerstattung, notwendige Auslagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des Betreuers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung eines Geschäftswerts in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Fällen nach § 30 Kostenordnung (KostO); Regelmäßig festzusetzender Geschäftswert von 3.000 EUR bei Betreuungssachen; Abwägung der Rechtfertigung einer Überschreitung oder Unterschreitung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwandorf - XVII 71/98
- LG Amberg - 32 T 1351/00
- LG Amberg - 32 T 1352/00
- LG Amberg - 32 T 1353/00
- BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
- BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1128
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00
Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats
Auszug aus BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwertes innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 129 ; BayObLGZ 1960, 158/166;,1974, 208/216;… BayObLG JurBüro aaO;… Korintenberg/Reimann § 30 Rn. 108;… Rohs/Wedewer KostO 81. Erg-Lfg. § 30 Rn. 37). - BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92
Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die …
Auszug aus BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Da das Verfahren über die Bestellung eines Betreuers eine staatliche Fürsorgemaßnahme zu Gunsten einer hilfsbedürftigen Person und damit regelmäßig eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit ist, unabhängig davon, für welche Aufgabenkreise eine Betreuung notwendig wird (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 228/229; 1988, 863/864), ist der Geschäftswert nach § 30 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3000 EUR festzusetzen, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500000 EUR. - BayObLG, 24.03.1999 - 3Z BR 81/99
Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung bei der Aufhebung eines …
Auszug aus BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Eine Auslagenerstattung kommt dann in Betracht, wenn die Bestellung des Betreuers von Anfang an nicht gerechtfertigt war (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1523; Beschluss vom 22.4.199 8 Az 4Z BR 35/98;… Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 51b; ablehnend für den Fall einer Überprüfung der Eignung des Betreuers LG Koblenz FamRZ 1998, 636 [LS]).
- LG Koblenz, 03.12.1997 - 2 T 694/97
Auszug aus BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Eine Auslagenerstattung kommt dann in Betracht, wenn die Bestellung des Betreuers von Anfang an nicht gerechtfertigt war (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1523; Beschluss vom 22.4.199 8 Az 4Z BR 35/98;… Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 51b; ablehnend für den Fall einer Überprüfung der Eignung des Betreuers LG Koblenz FamRZ 1998, 636 [LS]). - OLG Düsseldorf, 12.02.1998 - 25 Wx 88/97
Auszug aus BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Wendet sich der Betroffene mit seiner Beschwerde allein gegen die Person des bestellten Betreuers, kann auch dies zu den Grundentscheidungen gerechnet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 248 ). - BayObLG, 22.04.1998 - 4Z BR 35/98
Auszug aus BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Eine Auslagenerstattung kommt dann in Betracht, wenn die Bestellung des Betreuers von Anfang an nicht gerechtfertigt war (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1523; Beschluss vom 22.4.199 8 Az 4Z BR 35/98;… Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 51b; ablehnend für den Fall einer Überprüfung der Eignung des Betreuers LG Koblenz FamRZ 1998, 636 [LS]).
- BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter …
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128). - BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03
Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über Aufhebung eines …
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; …Auch in vergleichbaren Fällen ist der Geschäftswert in ähnlicher Höhe festgesetzt worden (Senatsbeschluss vom 8.3.2004, Az. 3Z BR 242/03: Geschäftswert 10.000 EUR bei einem Vermögen von rund 840.000 EUR und Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 12.9.2002, Az. 3Z BR 292/01: Geschäftswert 8.692,10 EUR bei einem Vermögen von 570.485 DM und Mitbetreuung im Bereich Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 5.2.2003, Az. 3Z BR 22/02 [FamRZ 2003, 1128]: Geschäftswert: 5.000 EUR bei einem weitläufigen Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei Verlängerung der Betreuung).
- BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
- BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03
Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über die Aufhebung eines …
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; …Auch in vergleichbaren Fällen ist der Geschäftswert in ähnlicher Höhe festgesetzt worden (Senatsbeschluss vom 8.3.2004, Az. 3Z BR 242/03: Geschäftswert 10.000 EUR bei einem Vermögen von rund 840.000 EUR und Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 12.9.2002, Az. 3Z BR 292/01: Geschäftswert 8.692,10 EUR bei einem Vermögen von 570.485 DM und Mitbetreuung im Bereich Vermögenssorge; Senatsbeschluss vom 5.2.2003, Az. 3Z BR 22/02 [FamRZ 2003, 1128]: Geschäftswert: 5.000 EUR bei einem weitläufigen Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei Verlängerung der Betreuung).
- OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06
Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128). - BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor …
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128). - BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs …
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwertes innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; … - BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einer Betreuungssache
Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01; Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14; wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg. - BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen …
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128). - BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04
Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Berufsbetreuers anstelle der Tochter …
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128). - BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
Anordnung eines ein Einwilligungsvorbehalts im Bereich Vermögenssorge und …
- BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 212/04
Kein Beschwerderecht des Betroffenen gegen Ablehnung der vom Betreuer beantragten …
- BayObLG, 08.03.2004 - 3Z BR 242/03
Kein Beschwerderecht des Betreuers bei Aufhebung der Betreuerbestellung
- BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 06.02.2003 - 2 W 198/02 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Frist für die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des Rechtsanwalts-/Berufsbetreuers
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 198/02
- OLG Schleswig, 06.02.2003 - 2 W 198/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1538
- FamRZ 2003, 1128
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".