Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 27.03.2002 - 2 W 24/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1587
- FamRZ 2003, 117
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an …
Der bestellte Ergänzungspfleger ist nach seiner juristischen Ausbildung und Praxis als Rechtsanwalt berufen, die Rechte des Minderjährigen entsprechend wahrzunehmen (OLG Schleswig, FamRZ 2003, 117). - OLG Bremen, 18.10.2012 - 4 UF 123/12
Auswahlermessen des Familiengerichts bei der Anordnung einer …
Allerdings gelten nach § 1916 BGB nicht die Vorschriften über die Berufung zur Vormundschaft (§§ 1776 bis 1778 BGB), sondern § 1779 BGB (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.03.2002, FamRZ 2003, 117; OLG Köln, Beschluss vom 24.02.2011, FamRZ 2011, 1305). - OLG Köln, 24.02.2011 - 4 UF 43/11
Gerichtliche Auswahl eines Ergänzungspflegers bei Genehmigung eines …
Dabei ist die Feststellung eines konkreten Interessenkonflikts nicht erforderlich (…vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl. 2011, § 181 Rnr. 2; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 1587 - 1588). - OLG Brandenburg, 29.04.2022 - 13 UF 16/22
Beschwerde gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Fehlende …
Die Regelung in § 1916 BGB, wonach die Regelungen über die Berufung zur Vormundschaft für die Ergänzungspflegschaft nach § 1909 BGB nicht gelten, bezieht sich nicht auf § 1779 Abs. 2 BGB, der die Auswahl durch das Familiengericht regelt (OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2015, 7133; OLG Köln JAmt 2011, 350; Düsseldorf BeckRS 2011, 11302; OLG Schleswig FamRZ 2003, 117;… BeckOGK/Schöpflin BGB § 1916 Rn. 6).
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