Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 3
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschlussfrist von 3 Monaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 3 (analog)
Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als Rechtsanwalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Statusentscheidung über den zu erwartenden Anfall rechtsanwaltsspezifischer Tätigkeiten bei der Bestellung eines Rechtsanwaltes als Verfahrenspfleger; Zur Beurteilung des Erfordernisses besonderer rechtlicher Fähigkeiten ; Notwendigkeit für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 28.06.2002 - 53 XVII St 66/92
- LG Köln, 04.11.2002 - 1 T 326/02
- LG Köln, 04.11.2002 - 1 T 331/02
- LG Köln, 04.11.2002 - 1 T 332/02
- OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1398
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
Die angefochtenen Statusentscheidungen des Amtsgerichts beruhen auf der Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280).Bei der Beurteilung ist jeweils vom Einzelfall auszugehen und darauf abzustellen, ob Aufgaben zu bewältigen sind, für die ein Laie vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BVerfG FamRZ 2000, 1280 ff., 1282).
- OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 5. ist als - einfache - weitere Beschwerde statthaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 - und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 -) und auch im übrigen zulässig.Mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsklarheit und auch der Rechtssicherheit ist es aber jedenfalls - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht vereinbar, wenn die Statusentscheidung des Gerichts unbegrenzt für den Bezirksrevisor mit dem nicht fristgebundenen Rechtsmittel der einfachen Beschwerde - die alleine statthaft ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01) - anfechtbar ist.
- OLG Köln, 20.01.2003 - 16 Wx 11/03
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 5. ist als - einfache - weitere Beschwerde statthaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 - und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 -) und auch im übrigen zulässig.Mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsklarheit und auch der Rechtssicherheit ist es aber jedenfalls - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht vereinbar, wenn die Statusentscheidung des Gerichts unbegrenzt für den Bezirksrevisor mit dem nicht fristgebundenen Rechtsmittel der einfachen Beschwerde - die alleine statthaft ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01) - anfechtbar ist.
- BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02
Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsklarheit - Rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit - …
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
Das Bundesverfassungsgericht hat in Fortführung dieser Rechtsprechung in seiner Entscheidung vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 - desweiteren darauf hingewiesen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit auch geboten sei, das vom ihm mit Beschluss vom 07.06.2000 angeregte Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen wird, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnimmt. - BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
Auch in diesem Fall darf er aber nur dann darauf vertrauen, dass er die von ihm zu entfaltende Tätigkeit in jedem Fall nach den Regeln der BRAGO abrechnen kann, wenn ihm das Gericht hinreichend konkrete fallbezogene Tatsachen mitteilt, die den Schluss auf das Erfordernis künftiger anwaltsspezifischer Leistungen rechtfertigen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201 ff., 1202).
- OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
Anfechtung der Feststellung, ein Rechtsanwalt sei im Rahmen seiner Berufsausübung …
Entsprechend dieser Anregung hat der Senat sodann mit Beschluss vom 07.02.2003 - 16 Wx 9/03 - zunächst entschieden, dass auf die Erstbeschwerde des Bezirksrevisors die Ausschlussfrist des § 127 Abs. 3 S. 4, 5 ZPO entsprechend anwendbar ist, also eine Beschwerde nach Ablauf von drei Monaten ab Wirksamwerden der Bestellung unstatthaft ist.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.11.2002 - 9 WF 202/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
ZPO § 27 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz n.F.; ; ZPO § 127 a; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz; ; ZPO §§ 620 ff.; ; ZPO § 620 c Satz 2; ; ZPO §§ 621 f.; ; ZPO § 621 g
- rechtsportal.de
Sofortige Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeentscheidung
- rechtsportal.de
ZPO §§ 114 127 Abs. 2 S. 2
Prüfungsmaßstab bei Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Abweisung eines Prozesskostenhilfeantrags (PKH-Antrag); Überprüfbarkeit der Erfolgsaussichten einer Klage durch das Berufungsgericht nach Verneinung durch das Erstgericht; Prüfung der Erfolgsaussichten einer unanfechtbaren ...
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 23.09.2002 - 97 F 393/02
- OLG Brandenburg, 25.11.2002 - 9 WF 202/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1398
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 29.05.1995 - 3 WF 44/95
Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2002 - 9 WF 202/02
Ob die Regelung des § 127 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz ZPO auf diese Vorschriften entsprechende Anwendung findet bzw. sinngemäß zu gelten hat (…so Zöller/ZPO, 23. Aufl., Rn. 47 zu § 127 unter Hinweis auf die zum bisherigen Recht ergangene Rechtsprechung: OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1325, 1326; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 746, 747) kann dahinstehen, denn jedenfalls ist die Beschwerde nicht begründet.
- BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe …
Soweit OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1398 in diesen Fällen die Statthaftigkeit und Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bejaht, sie aber für (stets) unbegründet hält, weil die negative Beurteilung der Erfolgsaussicht durch das Familiengericht auch für das Beschwerdegericht maßgeblich sei, ist dem entgegenzuhalten, daß es sinnlos wäre, eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe stattfinden zu lassen, die von vornherein nicht zur Abänderung dieser Entscheidung führen kann; zumindest würde das Rechtsschutzinteresse fehlen. - OLG Hamm, 11.03.2005 - 11 WF 86/05
Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende …
Seine Beurteilung ist daher auch für das Beschwerdegericht maßgeblich, wenn Beschwerde gegen die aus sachlichen Gründen erfolgte Versagung der Prozesskostenhilfe eingelegt wird (so auch Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rz. 47 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1398; OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38; OLG Köln FamRZ 2004, 39 f; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 478; vgl. weiter OLG Frankfurt/M, OLGR 2001, 272; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 431).
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