Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
BGB § 426
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426
Haftung des nach der Trennung in der Wohnung verbleibenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Mietzins - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausgleichspflicht von Ehegatten nach der Trennung; Anspruch von Eheleuten auf Durchführung eines Gesamtschuldnerausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Miete nach Trennung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Mietrecht, Innenausgleich für Miete bei Trennung des Ehepartners
Verfahrensgang
- LG Dresden - 13 O 245/02
- OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1318
- ZMR 2003, 419
- NJ 2002, 603
- FamRZ 2003, 158
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 43/97
Haftung des Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung der …
Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
Das Landgericht hat auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - und des OLG München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - verwiesen.Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - NJW-RR 1998, 658, den Unterschied zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft herausgearbeitet und darin gesehen, dass Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine rechtliche Bindung wünschten und im Falle einer Trennung ihrer Wege gehen wollten, ohne für den anderen aufkommen zu müssen.
- OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5880/94
Ausgleichszahlung nach Auszug?
Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
Das Landgericht hat auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - und des OLG München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - verwiesen.Diese Grundaussage lässt sich auch dem vom Landgericht zitierten Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - FamRZ 1996, 291, entnehmen.
- OLG Schleswig, 19.06.1998 - 14 U 108/97
Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
Wenn die Partner vor diesem Hintergrund einen befristeten Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung schlössen, gingen sie daher im Zweifel davon aus, dass bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft derjenige, der die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit nutze, ab diesem Zeitpunkt die Miete allein zu zahlen habe (dem hat sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19.06.1998 - 14 U 108/97 - angeschlossen, OLG-Report 1998, 357).
- OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 1 U 110/99
Zum Ausgleichanspruch nach Trennung der Eheleute bei gemeinsam abgeschlossenem …
Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
Falls eine Beweisaufnahme diese Behauptungen bestätigen würde, wäre eine Beteiligung des Antragsgegners an den (unvermeidbaren) gemeinsam veranlassten Kosten recht und billig (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.11.2000 - 1 U 110/99 - FamRZ 2002, 27). - OLG München, 25.03.1998 - 7 U 4926/97
Kaufvertrag über Geschäftsanteile einer GmbH
Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
Wenn die Partner vor diesem Hintergrund einen befristeten Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung schlössen, gingen sie daher im Zweifel davon aus, dass bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft derjenige, der die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit nutze, ab diesem Zeitpunkt die Miete allein zu zahlen habe (dem hat sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19.06.1998 - 14 U 108/97 - angeschlossen, OLG-Report 1998, 357). - OLG München, 26.11.1996 - 18 U 6005/95
Voraussetzungen für die Einrede aus § 814 1. Alternative BGB
Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich ein vom Regelfall des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichender Verteilungsmaßstab ergeben soll, der auf Ausgleich in Anspruch genommene darlegungs- und beweispflichtig ist (…Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 426 Rdn.7 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 26.03.1997 - 4 U 80/95 -, OLG-Report 1997, 166). - OLG Celle, 26.03.1997 - 4 U 80/95
Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich ein vom Regelfall des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichender Verteilungsmaßstab ergeben soll, der auf Ausgleich in Anspruch genommene darlegungs- und beweispflichtig ist (…Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 426 Rdn.7 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 26.03.1997 - 4 U 80/95 -, OLG-Report 1997, 166).
- OLG Köln, 12.07.2018 - 10 UF 16/18
Ansprüche unter getrennt lebenden Ehegatten wegen des Mietzinses der vormals …
Rn. 14 Scheitert die Ehe und kommt es zur Trennung, lebt im Falle des Ausziehens eines der Partner aus der ehelichen Wohnung zwar automatisch die Grundregel des § 426 Abs. 1 BGB auf, so dass die Mietzinsen im Innenverhältnis hälftig zu tragen sind (OLG Dresden, Beschl. v. 17.05.2002 - 20 W 631/02, FamRZ 2003, 158;… Eder (Hrsg.), Familienvermögensrecht (2016), § 3, Rn. 125)..Da dieser die Möglichkeit hätte, eine andere Wohnung zu mieten (an deren Kosten sich der Ehegatte ebenfalls nicht beteiligen müsste), muss für die fortlaufende Nutzung der Ehewohnung nach Trennung gleiches - also die Kostentragung nur durch den Nutzer - gelten (…OLG München, Urt. v. 14.07.1995 - 21 U 5880/94, FamRZ 1996, 291; OLG Dresden, Beschl. v. 17.05.2002 - 20 W 631/02, FamRZ 2003, 158)..
- OLG Brandenburg, 04.01.2007 - 9 U 18/06
Auszug eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe aus der gemeinsam angemieteten …
Gibt er innerhalb der Überlegungsfrist die Wohnung auf, so ist der ausgezogene Ehegatte gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB hälftig zum Ausgleich der Mietkosten - auch hinsichtlich der in der Übergangszeit angefallenen Mietkosten - verpflichtet (OLG Dresden, FamRZ 2003, 158;… Wever, aaO., Rn. 326).Die Kündigungsfrist kann nach den vorangestellten Erwägungen nur dann von Bedeutung sein, wenn der verbleibende Ehegatte die Wohnung an sich nicht weiter nutzen will, und er dort nur weiterwohnt, weil er wegen der Befristung gegenwärtig eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht herbeiführen könnte (OLG Dresden, FamRZ 2003, 158; OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 27;… Wever, aaO., Rn. 326).
- OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 142/09
Zeitliche Begrenzung des Ausgleichsanspruchs des Ehegatten wegen Tragung der …
Ist das endgültige Scheitern der Ehe erkennbar, steht dem verbleibenden Ehegatten zwar eine Überlegungsfrist zu; er muss sich jedoch sodann um eine Beendigung des Mietverhältnisses bemühen (OLG München, NJWE-MietR 1997, 6; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 156; vergl. auch OLG Dresden, FamRZ 2003, 158, 159 - dort allerdings keine Entlassung aus dem Mietvertrag, da ein befristeter Vertrag abgeschlossen war - ; vergl. auch Senatsentscheidung vom 24.10.1997, FamRZ 1998, 739 - nichteheliche Lebensgemeinschaft; Herneck, NJW-Spezial 2006, 343). - OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 51/07
Tragung der Miet- und Betriebskosten für die frühere eheliche Wohnung nach …
Nach Scheitern der Ehe, d. h. nach endgültiger Trennung oder Stellung des Scheidungsantrags, gilt in Ermangelung einer diesbezüglichen Absprache zwischen den Ehegatten für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten im Innenverhältnis die Grundregel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG München, FamRZ 1996, 291; OLG Köln, FamRZ 2003, 1664 f.; OLG Dresden MDR 2002, 1318;… MüKo- Bydlinski, BGB, 5. Aufl., § 426, Rdnr. 17 ff, § 519). - OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 3 U 112/08
BGB-Gesellschaft: Auseinandersetzung von Versicherungsvertretern nach Beendigung …
In der Rechtsprechung existieren Entscheidungen hinsichtlich der Frage, ob nach dem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsam angemieteten Wohnung und dem Verbleiben des anderen Ehepartners in der Wohnung der ausgezogene Ehegatte weiterhin hinsichtlich der hälftigen Mietzinsraten nach § 426 Abs. 1 BGB ausgleichspflichtig ist (vgl. z.B. OLG Dresden MDR 2002, 1318; OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 887).
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Rechtsprechung
| LG Bielefeld, 23.04.2002 - 22 T 12/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 18.01.2002 - 15 C 1024/01
- LG Bielefeld, 23.04.2002 - 22 T 12/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 158
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