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Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 23.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10207
OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03 (https://dejure.org/2003,10207)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.06.2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03 (https://dejure.org/2003,10207)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03 (https://dejure.org/2003,10207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Dem Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge erst zuwächst, nachdem das Kind schon aufgrund der §§ 1616 ff. BGB seinen Geburtsnamen erhalten hat, steht wegen der Begründung seiner Allein sorge kein Recht zu, beim Kind eine Namens änderung vorzunehmen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1617a § 1617b
    Recht des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Namens des Kindes

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 2 T 59/03
  • OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1687
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05

    Namensgebungsrecht des mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vaters

    Die Gegenmeinung hält eine analoge Anwendung des § 1617 a Abs. 2 BGB für nicht zulässig (OLG Celle [15. ZS] StAZ 2002, 366; OLG Bremen FamRZ 2003, 1687;… Staudinger/Coester BGB 13. Bearb. § 1617 a Rdn. 6, 18, 21;… Bamberger/Roth BGB § 1617 a Rdn. 2;… Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht, § 1617 a Rdn. 23).
  • EGMR, 09.12.2021 - 57037/16

    BALAKISHIYEV AND OTHERS v. AZERBAIJAN

    24/03/2017.

    24/03/2018.

  • EGMR, 09.12.2021 - 70424/16

    MAROTTA ET AUTRES c. ITALIE

    24/03/2021.

    24/03/2021.

  • EGMR, 09.12.2021 - 36217/16

    IACOB AND OTHERS v. ROMANIA

    24/03/2021.

    24/03/2021.

  • VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11

    Rücksichtslosigkeit der Nutzung eines "Notausgangs" als Zuwegung zum Laden der …

    Rn. 57 Rücksichtnahme auf seine Interessen kann ein Nachbar nur insoweit verlangen, als er selbst über eine schützenswerte Rechtsposition verfügt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2003 - 1 W 23/03 -) Eine solche Position erlangt er nicht schon und allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, die Nutzung auf einem anderen Grundstück hingegen (allein) objektiv rechtswidrig ist.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) Erforderlich ist vielmehr eine über bloße Lästigkeiten und auch sonst im nachbarlichen Nebeneinander vorkommende Störungen hinausgehende qualifizierte Betroffenheit des die Rücksichtnahme einfordernden Nachbargrundstücks.16(BVerwG…, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, S. 437) Ein Vorhaben, das in Übereinstimmung mit städtebaulichen Vorgaben steht, kann nur ganz ausnahmsweise an den Anforderungen des Rücksichtnahmegebotes scheitern.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.7.2003 - 1 Q 51/03 - m.w.N.; zum Rücksichtnahmegebot eingehend: etwa BVerwG, Beschluss vom 14.2.1994 - 4 B 152/93 -, BRS 56, Nr. 165).
  • VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend mit …

    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2003 - 1 W 23/03 -) Eine solche Position erlangt er nicht schon und allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf einem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben hingegen wegen einer Abweichung von Vorschriften, die - wie die planerischen Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen - allein städtebaulichen Belangen Rechnung tragen sollen und nicht unmittelbar drittschützend wirken, objektiv rechtswidrig ist.
  • VG Saarlouis, 23.01.2008 - 5 L 62/08

    Antrag eines Grundstücksnachbarn auf Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde zur …

    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2003 - 1 W 23/03 -) Eine solche Position erlangt er nicht schon und allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf einem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben hingegen wegen einer Abweichung von Vorschriften, die - wie die planerischen Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen - allein städtebaulichen Belangen Rechnung tragen sollen und nicht unmittelbar drittschützend wirken, objektiv rechtswidrig ist.
  • EGMR, 23.06.2022 - 35205/19

    KHALIMOV AND OTHERS v. RUSSIA

    24/03/2017 to.
  • VG Saarlouis, 20.02.2009 - 5 L 51/09

    (Kein) einstweiliger Rechtsschutz gegen weder vom Betreiber noch von der …

    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2003 - 1 W 23/03 -) Eine solche Position erlangt er nicht schon und allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf einem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben hingegen wegen einer Abweichung von Vorschriften, die - wie die planerischen Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen - allein städtebaulichen Belangen Rechnung tragen sollen und nicht unmittelbar drittschützend wirken, objektiv rechtswidrig ist.
  • EGMR, 24.02.2022 - 1561/21

    LAKATOS AND OTHERS v. HUNGARY

    24/03/2021.
  • EGMR, 30.06.2022 - 30757/21

    ÁBRAHÁM AND OTHERS v. HUNGARY

  • VG Saarlouis, 15.03.2007 - 5 L 336/07

    Zur Beteiligung von Grundstückseigentümern bzw. Nachbarn am Bebauungsplan- und …

  • VG Saarlouis, 06.10.2006 - 5 F 24/06

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine von einer Gemeinde erteilte …

  • EGMR, 05.11.2013 - 19099/04

    [FRE]

  • EGMR, 19.11.2013 - 19267/05

    [FRE]

  • EGMR, 09.12.2021 - 39257/19

    SAINOVIC AND OTHERS v. SERBIA

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Rechtsprechung
   AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27163
AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02 (https://dejure.org/2002,27163)
AG Bremen, Entscheidung vom 23.12.2002 - 48 III 69/02 (https://dejure.org/2002,27163)
AG Bremen, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 48 III 69/02 (https://dejure.org/2002,27163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Geburtsnamens; Vergleichbarkeit der Rechtsnatur der Berichtigung eines Geburtsnamens mit der Rechtsnatur einer Prozesshandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1687
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen …

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02
    Ein offensichtlicher Irrtum liegt nur dann vor, wenn der Erklärungsempfänger den Fehler sofort bemerken musste, so dass er sich redlicherweise nicht auf den Erklärungsinhalt verlassen durfte (vergl. BGH, FamRZ 1988, 496 ff, 497).
  • OLG Naumburg, 25.11.1996 - 10 Wx 23/96

    Widerruflichkeit bzw. Anfechtbarkeit der Bestimmung des Geburtsnamens eines …

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02
    Eine Ausnahme kommt allenfalls beim Vorliegen eines ganz offensichtlichen Irrtums oder eines Restitutionsgrundes i.S. des § 580 ZPO in Betracht (OLG Naumburg, FamRZ 1997, 1234 ff, 1236) [OLG Naumburg 25.11.1996 - 10 Wx 23/96] .
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